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Dilla´s & Eva´s grenzwissenschaftl. & polit. Forum
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Autor |
Beitrag |
lilu
Ehemaliges Mitglied
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Erstellt: 13.06.09, 11:53 Betreff: Re: Tips: Wir wehren uns! |
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"Praxisgebühr" - in der Notfallambulanz
Ihr kennt das mit der normalen Praxisgebühr, die quartalsmäßig beim Hausarzt anfällt. Tritt jedoch ein Notfall ein und man hat z.b. im gleichen Quartal, wo die normale Praxisgebühr beim Hausarzt bereits bezahlt wurde, plötzlich des Nachts arge Beschwerden und geht in die Rettungsstelle, um sich untersuchen und behandeln zu lassen, fällt dort noch einmal eine Praxisgebühr in Höhe von 10 € an. Die Praxisgebühr in einer Rettungsstelle ist also unabhängig von der "normalen Praxisgebühr" zusätzlich zu entrichten.
Es gab kürzlich Nachts einen Fall, wo der Patient nicht bereit war, die 10 € Praxisgebühr zu entrichten. (Der Patient war übrigens Rechtsanwalt). Er wies darauf hin, dass er bereits für das Quartal seine Praxisgebühr bezahlt hätte und legte auch seinen Beleg dafür vor. Die Krankenschwester machte ihn darauf aufmerksam, dass dies nichts mit der Praxisgebühr für die Rettungsstelle zu tun hat. Daraufhin fragte der Patient die Krankenschwester: "Was steht auf der Quittung drauf, die sie mir mitgeben, wofür ich die 10 € bezahle?" "Na Praxisgebühr", antwortete die Schwester. "Ist das hier eine Praxis, dass eine Praxisgebühr verlangt werden darf?" Die Schwester war etwas irritiert und meinte: "Nein, eine Notfallambulanz. Aber ich bin dazu verpflichtet Ihnen diese Gebühr in Rechnung zu stellen." "Dann müsste auf der Quittung auch "Gebühr für Notfallambulanz" drauf stehen. Jedoch steht dort: Praxisgebühr. Sie sind keine Praxis. Und ich habe bereits meine Praxisgebühr für dieses Quartal bezahlt."
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Der Patient bekam natürlich trotz allem seine Untersuchung. Im weiteren persönlichen Gespräch mit dem Patienten, erzählte er, dass er selbst noch nie eine Gebühr in einer Notfallambulanz gezahlt hat und auch nicht später nachzahlen musste. Er bekam natürlich später eine Aufforderung, die 10 € nachzuzahlen, worauf er dann schriftlich jeweils den Fall darlegte, mit der Begründung, dass für eine Notfallambulanz keine Praxisgebühr erhoben werden kann. Er musste diese dann auch nciht nachzahlen.
Ob eine Entrichtung der Praxisgebühr in einer Rettungsstelle damit stets umgehen werden kann, bleibt in Frage gestellt. Dafür gibt es keine Garantie.
Grundsätzlich bin ich selbst gegen diese zusätzliche Gebühr, da sie in meinen Augen nur eine zusätzliche Abzocke darstellt und die Krankenkassen bei vernünftiger finanzieller Planung, auf diese Beiträge nicht angewiesen wären. Imgrunde ist genügend Kapital vorhanden, nur scheint ein gewisser Teil nicht in die Taschen zu fließen, wo es letztendlich auch hingehört: in die tatsächliche medizinische Versorgung der Bevölkerung.
Und hier stimme ich mit einer Aussage des Patienten(rechtsanwaltes) überein:"Wenn sich niemand gegen die Machenschaften beginnt zu wehren, die uns von der herrschenden Obrigkeit auferlegt werden, dann werden wir auch nichts an den Zuständen in unserem Land ändern können."
LG Lilu
[editiert: 13.06.09, 11:56 von lilu]
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