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Info-Forum Dominikanische Republik, Kuba und Haiti
Fragen, Diskussionen und Hintergrundberichte zu den 3 Laendern
Ausländische Investoren, Geschäftsleute, Auswanderer und Touristen, die sich für die Dominikanische Republik, Kuba oder Haiti interessieren, sind eingeladen, als Mitglieder in diesem Forum Fragen zu den erwaehnten Ländern an den sachkundigen Moderator zu stellen. Haiti ist erst seit kurzem als Land in dieses Forum aufgenommen worden. Fragen zu sämtlichen Themen koennen von Mitgliedern gestellt werden, sofern sie die drei Länder betreffen.
Hauptziel dieses Forums ist jedoch ein Austausch von Gedanken und Meinungen zu den genannten Themen zwischen den Teilnehmern/innen. Im Forum erscheinen auch Hintergrundberichte zur Dominikanischen Republik, Kuba und Haiti.
Zur Teilnahme an den Diskussionen und zur Einsicht in die Hintergrundberichte ist eine Mitgliedschaft im Forum nicht notwendig.
Vorab sollten sich jedoch die Teilnehmer/innen unbedingt im einleitenden Beitrag des Moderators genau über Sinn und Zweck sowie die Spielregeln dieses Forums informieren.
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Dr. Hans Bartenstein
Administrator
Beiträge: 343
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Erstellt: 06.11.04, 17:21 Betreff: Aufenthaltserlaubnis (Permiso de residencia) in der Dominikanischen Republik |
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Hola Salsero
Das Verfahren, das zur Ausstellung einer provisorischen Aufenthaltsbewilligung (Permiso de residencia provisional) durch die zuständigen Behörden in der Dominikanischen Republik führt, läuft unter der neuen PLD Regierung unter dem Präsidenten Leonel Fernández (seit Mitte August 2004 im Amt) verschieden ab, je nachdem, ob das entsprechende Gesuch zur Gewährung der "Residencia provisional" aus dem Ausland über eines der dominikanischen Konsulate dort gestellt wird oder direkt nach der Einreise in das Land als Tourist bei der Allgemeinen Einwanderungsdirektion (Dirección General de Migración) in Santo Domingo.
GESUCH AUS DEM AUSLAND ÜBER EIN DOMINIKANISCHES KONSULAT
Der/die ausländische Gesuchsteller/in muss in einem persönlichen schriftlichen Gesuch beim zuständigen dominikanischen Konsulat in seinem/ihrem Wohnsitzstaat um ein "Visa de Residencia" ("Aufenthaltsbewilligungsvisum") nachsuchen. Nach Erteilung dieses Visums durch das Konsulat werden die Akten direkt an die Allgemeine Einwanderungsdirektion in Santo Domingo (Dirección General de Migración) weitergeleitet, welche beim Vorliegen aller geforderten Voraussetzungen zunächst eine provisorische Aufenthaltsbewilligung (Permiso de residencia provisional) mit Gültigkeit für ein Jahr ausstellen wird. Mit dem "Visa de residencia" muss der/die Gesuchsteller/in innerhalb von 2 Monaten von dessen Ausstellung an (Gültigkeitsdauer des Visums) in die Dominikanische Republik einreisen und dort bei der Einwanderungsdirektion das Verfahren weiterführen.
Allerdings gibt es bei der Weiterleitung der Akten aus dem Ausland an die zustaendige Behoerde in Santo Domingo immer wieder Pannen, die in den meisten Faellen auf die unzureichenden Kenntnisse der Konsulatsmitarbeiter, deren mangelndes Interesse und den in der Dom Rep ueblichen Schlendrian zurueckzufuehren sind. (siehe auch das weiter unten dazu Gesagte) Ausserdem verlangen die Konsulate fuer ihre Beglaubigungen voellig ueberhoehte Gebuehren und beglaubigen -nur um der Gebuehren willen- Dokumente, die es zur Einholung der Residencia Provisional gar nicht braucht. Aus diesen Gruenden ist jedermann dringend davon abzuraten, seine Residencia Provisional ueber ein Dominikanisches Konsulat im Ausland einholen zu wollen. Die einzige praktikable Moeglichkeit ist es, die verlangten Dokumente direkt bei der Allgemeinen Einwanderungsdirektion in Santo Domingo einzureichen, nachdem eine Einreise mit einer Touristenkarte erfolgt ist.
ALLGEMEINES ZUM PERMISO DE RESIDENCIA
Die vorläufige Aufenthaltsbewilligung ("Permiso de residencia provisional") kann auch nach einer Gesuchstellung direkt bei der Allgemeinen Einwanderungsdirektion in Santo Domingo (ohne das Erfordernis eines durch ein dominikanisches Konsulat im Ausland ausgestellten Aufenthaltsbewilligungsvisums) gewährt werden. Sie wird zunächst nur vorläufig (provisorisch) für die Dauer von einem Jahr ausgestellt.
Gestützt auf die Aufenthaltserlaubnis (provisorisch oder definitiv)wird vom Zentralen Wahlrat (Junta Central Electoral) ein Personalausweis (Cédula) ausgestellt, welcher neben einer Foto die wichtigsten Daten zur Person des/der Ausländers/in enthält. Die Kosten für deren Ausstellung betragen gegenwaertig: 2000 RD Pesos
Der/die Ausländer/in kann beim Durchlaufen des normalen zweistufigen Verfahrens nach Ablauf der Gültigkeitsdauer der vorläufigen Aufenthaltsbewilligung von 1 Jahr erneut direkt bei der Allgemeinen Einwanderungsdirektion (Dirección General de Migración) in Santo Domingo in einem Gesuch um die Ausstellung einer permanenten Aufenthaltsbewilligung (Permiso de residencia definitiva) nachsuchen, deren Gültigkeit 4 Jahre beträgt.
Sofern es sich jedoch beim Gesuchsteller um einen Altersrentner (Pensionado) handelt oder um den Bezüger einer mindestens während 5 Jahren in naher Zukunft ausbezahlten, festen Geldleistung aus dem Ausland aufgrund einer Investition oder einer Einlage bei einem Finanzinstitut (Rentista), kann die permanente Aufenthaltsbewilligung (Permiso de residencia definitiva) seit kurzem gestützt auf das Gesetz 171-07 innerhalb von nur 45 Arbeitstagen direkt zunaechst fuer 1 Jahr ausgestellt werden, ohne dass zuvor eine provisorische Aufenthaltsbewilligung eingeholt werden muss. Allerdings muss diese permanente Aufenthaltsbewilligung nach Ablauf des Jahres unter Vorlage gewisser Dokumente (darunter auch ein polizeiliches Fuehrungszeugnis), welche das Erhalten der Pension bzw. des Ertrags in der Dominikanischen Republik bestätigen, fuer weitere 2 Jahre erneuert werden. Weitere Erneuerungen müssen alle 2 Jahre erfolgen.
Damit Altersrentner dieses Vorrecht in Anspruch nehmen können, müssen sie über eine Monatsrente von mindestens 1500 USD oder den entsprechenden Gegenwert in RD Pesos verfügen. Rentistas müssen dazu ueber einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren in der Zukunft über ein monatliches Einkommen von mindestens 2000 USD verfügen. Damit auch Kinder unter 18 Jahren und Ehegatten der Altersrentner bzw. Rentistas in den Genuss dieses Vorrechtes kommen können, muss die monatliche Rente bzw das.Einkommen entsprechend pro Person um 250 USD höher sein.
Altersrentner bzw. Rentistas, die innerhalb von 45 Arbeitstagen eine permanente Residencia erwerben, werden aufgrund des Gesetzes 171-07 vollständig von der Bezahlung von Zoll für ihre eingeführten Haushalts- und persönlichen Güter befreit. Diese Befreiung können aber Ehegatten und Kinder der Altersrentner bzw. Rentistas nicht beanspruchen. Altersrentner bzw. Rentistas werden auch teilweise von der Bezahlung von Zoll für eingeführte Motorfahrzeuge befreit.
Das Gesetz 171-07 sieht auch vor, dass Altersrentner bzw. Rentistas beim Erwerb der ersten Immobilie im Land keine Handänderungssteurn zu bezahlen brauchen, und, dass ihnen die Steuern auf Hypotheken zur Hälfte erlassen werden und im gleichen Ausmass diejenigen für Kapitalgewinne, falls sie nicht Mehrheitsaktionäre von Gesellschaften sind, die Kapitalgewinnsteuern bezahlen müssen und vorausgesetzt, dass die Gesellschaft keine kommerziellen oder industriellen Aktivitäten betreibt.
Das Gesetz 171-07 sieht weiter auch ausdrücklich vor, dass ein Altersrentner bzw. Rentista im Land einer bezahlten Erwerbstätigkeit nachgehen darf. Allerdings muss das dadurch erworbene Einkommen zum ordentlichen Steuersatz in der Dom Rep versteuert werden.
Um zu erfahren, welche Dokumente bei Einreichung eines Gesuches um die direkte Ausstellung einer permanenten Aufenthaltsbewilligung aufgrund des Gesetzes 171-07 zu dessen Unterstützung den Behörden der Dirección General de Migración (Einwanderungsbehörde) vorzulegen sind, kann man sich direkt an diese wenden (am Schalter für Auslandsinvestitionen: Ventanilla de inversion extranjera) Sie gibt ein Merkblatt mit allen notwendigen Angaben dazu ab. Bezueglich der dafuer erhobenen Gebuehren gilt http://www.migracion.gov.do/tarifas.html . Die englische Fassung dieses Gesetzes lautet folgendermassen: http://www.phlaw.com/pubs/pdf/Law_171-07.pdf
Die definitive Aufenthaltserlaubnis muss alle 4 Jahre durch den/die Inhaber/in bei der Allgemeinen Einwanderungsdirektion erneuert werden. Dabei kommt seit neuestem das gleiche Verfahren wie beim Gesuch um eine definitive Aufenthaltserlaubnis ("Permiso de residencia definitiva") zur Anwendung. Frueher konnte diese auf rein administrativem Wege verlaengert werden.
Dem Gesuch um die "Residencia definitiva" sind beim zweistufigen Verfahren zur Unterstützung mehrere Dokumente beizulegen, darunter auch das Ergebnis einer im Land selbst durchgeführten ärztlichen Untersuchung. Zu den für das Gesuch um den "Permiso de residencia definitiva" benötigten Dokumenten vgl. die Ausfuehrungen der Einwanderungsbehörde in http://www.migracion.gov.do/res_defia.html
Dieses Verfahren hat bis jetzt wie dasjenige zur Ausstellung der "Residencia provisional" normalerweise ca. 3 Monate gedauert. Inzwischen hat sich jedoch die Bearbeitungszeit der erwaehnten Gesuche um einige Monate verlaengert. Die hier aufgefuehrten Angaben werden periodisch aktualisiert. Bedingt durch das in diesem Land bei den Behörden allgegenwärtige Chaos, die Korruption und den Schlendrian (natuerlich auch bei der Einwanderungsbehörde) koennen zur Dauer des Verfahrens keine allgemein gueltigen Aussagen gemacht werden. Dies muesste von Fall zu Fall vor Ort abgeklaert werden.
Zur legalen Ausübung einer Erwerbstätigkeit im Land (sei es im Anstellungsverhältnis oder als selbständiger Unternehmer) ist ein "Permiso de residencia" erforderlich. Diese Aufenthaltsbewilligung (ob provisorisch oder definitiv) beinhaltet eine Arbeitsbewilligung für das ganze Staatsgebiet der Dominikanischen Republik. Steuern müssen entsprechend den dafür vorgesehenen Steuersaetzen bezahlt werden.
Weitere Vorteile, die ein "Permiso de residencia" für einen Ausländer in der Dom Rep mit sich bringt, werden im entsprechenden englischsprachigen Beitrag No. 18 von http://www.dr1.com/forums/legal/47482-residencia-experieces-2.html aufgezählt.
Das Ausüben einer Erwerbstätigkeit ohne Vorliegen einer Aufenthaltsgenehmigung (Permiso de residencia) ist illegal und kann schwerwiegende Konsequenzen haben (u.a. eine Zwangsausschaffung aus dem Land) ! Die behördlichen Kontrollen bezüglich des Vorliegens einer Aufenthaltserlaubnis sind aber bis jetzt über lange Jahre hinweg sehr large durchgeführt worden, das kann sich aber in Zukunft jederzeit ändern !
Es wird noch einmal auf folgendes hingewiesen: Unter Berücksichtigung der hohen, meistens ungerechtfertigten Gebuehren für die Beglaubigung von Dokumenten durch die dominikanischen Konsulate m Ausland sowie der im allgemeinen wenig effizienten und unzuverlässigen Arbeitsweise dieser Konsulate (bei der Auswahl der Mitarbeiter/innen spielen neben politischen Kriterien in erster Linie persönliche Beziehungen und nicht berufliche Fähigkeiten eine Rolle) empfiehlt es sich eindringlich, zur Vermeidung unnoetiger Ausgaben und von Aerger direkt bei der Allgemeinen Einwanderungsdirektion in Santo Domingo ein Gesuch um Ausstellung einer "Residencia provisional" nach der Einreise ins Land als Tourist einzureichen bzw. als Altersrentner oder Rentista ein Gesuch um eine "Residencia definitiva" einzureichen. Bezüglich der bei der Gesuchstellung um ein "Visa de residencia" bei einem dominikanischen Konsulat im Ausland einzureichenden Dokumente existieren uebrigens Angaben auf einem Merkblatt des Aussenministeriums in Santo Domingo.
GESUCH UM DIE RESIDENCIA PROVISIONAL DIREKT BEI DER ALLGEMEINEN EINWANDERUNGSDIREKTION (Dirección General de Migración) IN SANTO DOMINGO
Es müssen beim Durchlaufen des zweistufigen Verfahrens zur Unterstützung des Gesuchs um die "Residencia provisional " direkt bei der Allgemeinen Einwanderungsbehörde in Santo Domingo unter anderen die folgenden Dokumente eingereicht werden:
- Original des Reisepasses mit einer minimalen Geltungsdauer von 6 Monaten - Original der Geburtsurkunde (Acta de nacimiento) Am besten eine internationale Geburtsurkunde, in welcher die Daten des Gesuchstellers auch in Spanisch erscheinen. Falls diese nicht in Spanisch abgefasst ist, muss sie durch einen amtlichen Übersetzer ins Spanische übersetzt werden mit einer entsprechenden Beglaubigung durch die Generalstaatsanwaltschaft der Republik (Procuraduría General de la República). Uebersetzung und Original der Urkunde muessen zusammen eingereicht werden. Eine Beglaubigung der Urkunde durch ein dominikanisches Konsulat im Land, in der sie ausgestellt worden ist, ist ebenfalls notwendig.
- Im Falle der Ehe des/der Gesuchstellers/in mit einem/r Dominikaner/in oder mit einem/r ausländischen Residenten/in die Heiratsurkunde (Acta de matrimonio). Falls diese nicht in Spanisch abgefasst ist, gilt für die Übersetzung das oben für die Geburtsurkunde Gesagte. Das bezgl. der Beglaubigung der Geburtsurkunde durch ein dominikanisches Konsulat im Ausland Gesagte gilt auch hier.
- Ergebnis einer allgemeinen, in Santo Domingo durchgeführten medizinischen Untersuchung - unter Einschluss eines HIV- und Drogentests und einer Bestätigung des Nichtvorhandenseins ansteckender Krankheiten (Tuberkolose).
- Führungszeugnis ausgestellt durch die Procuraduría Fiscal del Distrito Nacional (wird für minderjährige Ausländer/innen nicht verlangt) Seit kurzem stellt die Nationale Polizei keine Führungszeugnisse mehr aus.
- Garantieerklärung - in der Form einer eidesstattlichen Erklärung - vor einem dominikanischen Notar durch eine/n wirtschaftlich solvente/n dominikanische/n Staatsangehörige/n oder Ausländer/in mit permanenter Residencia. Darin übernimmt der/die Garant/in die Verantwortung für die moralische und wirtschaftliche Zuverlässigkeit des/r Gesuchstellers/in und verpflichtet sich gegenüber den dominikanischen Behörden zur Tragung der Kosten des Lebensunterhaltes im Land sowie der Auslagen im Zusammenhang mit einer allfälligen Zwangsausschaffung aufgrund der Verletzung dominikanischer Gesetze. Diese notariell beglaubigte Erklärung muss durch die Generalstaatsanwaltschaft der Republik beglaubigt werden.
-Im Falle einer Anstellung durch eine Firma mit Sitz in der Dom Rep muss der entsprechende Arbeitsvertrag eingereicht werden
-Wenn der/die Garant/in weder der/die Vater/Mutter noch der/die Ehegatte/in des/der Gesuchstellers/in ist, muss von ihm/ihr in Gegenwart von zwei Zeugen/innen zusätzlich zur oben erwähnten Garantieerklärung vor einem Notar eine eidesstattliche Erklärung über die eigene wirtschaftliche Solvenz abgegeben werden (nicht über diejenige des/der Gesuchstellers/in), die durch die Generalstaatswaltschaft der Republik beglaubigt werden muss. Entsprechende Dokumente zum Nachweis der wirtschaftlichen Solvenz des/der Garanten/in müssen zusammen mit der eidesstattlichen Erklärung eingereicht werden. (Bankbestätigungen, Firmendokumente, Grundstückstitel etc.)
- Kopie des Personalausweises (Cédula) des/der Garanten/in und der Zeugen/innen
- Deutsche Staatsangehoerige benoetigen zusaetzlich einen Strafregisterauszug aus der BRD. Der Auszug muss amtlich ins Spanische uebersetzt sein und auch in der BRD durch ein dominikanisches Konsulat begaubigt sein
Vgl. die Ausfuehrungen der Einwanderungsbehörde zu den für das Gesuch um die "Residencia provisional" benötigten Dokumenten in http://www.migracion.gov.do/res_provia.html
Alle diese Angaben beruhen auf bei der Dirección General de Migración in Santo Domingo persönlich eingeholten Informationen. Diese Angaben werden jedoch von mir periodisch auf ihre Richtigkeit und Aktuellheit ueberprueft Mitte Oktober 2012 werden gemaess diesen Recherchen zur Gesuchstellung von der Allgemeinen Einwanderungsdirektion in Santo Domingo weiterhin die erwähnten Dokumente verlangt.
Angaben über die von der Einwanderungsbehörde bei der Ausstellung von Residencias erhobenen Gebühren enthält http://www.migracion.gov.do/tarifas.html
ERWERB DES PERMISO DE RESIDENCIA
An sich kann ein/e Ausländer/in durchaus selbständig die zum Erwerb des "Permiso de residencia" notwendigen Schritte unternehmen. Dies setzt jedoch neben guten Spanischkenntnissen angesichts der in diesem Land durch den allgemein üblichen Superschlendrian geprägten Arbeitsweise und den teilweise chaotischen Zuständen bei gewissen Regierungsstellen ein hohes Mass an Geduld und Durchsetzungsvermögen wie auch starke Nerven voraus. Die selbständige Abwicklung der Schritte zum Erwerb eines "Permiso de residencia" ist deshalb nicht unbedingt jedermanns Sache !
Sehr viele Anbieter in der Dominikanischen Republik bieten eine Unterstuetzung bei der Einholung des Permiso de residencia gegen ein Entgeld an, nicht alle von ihnen sind jedoch serioes !
Saludos aus Manila
Hans
[editiert: 27.08.13, 04:40 von Hans Bartenstein]
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