Info-Forum Dominikanische Republik, Kuba und Haiti
Fragen, Diskussionen und Hintergrundberichte zu den 3 Laendern
Ausländische Investoren, Geschäftsleute, Auswanderer und Touristen, die sich für die Dominikanische Republik, Kuba oder Haiti interessieren, sind eingeladen, als Mitglieder in diesem Forum Fragen zu den erwaehnten Ländern an den sachkundigen Moderator zu stellen. Haiti ist erst seit kurzem als Land in dieses Forum aufgenommen worden. Fragen zu sämtlichen Themen koennen von Mitgliedern gestellt werden, sofern sie die drei Länder betreffen. Hauptziel dieses Forums ist jedoch ein Austausch von Gedanken und Meinungen zu den genannten Themen zwischen den Teilnehmern/innen. Im Forum erscheinen auch Hintergrundberichte zur Dominikanischen Republik, Kuba und Haiti. Zur Teilnahme an den Diskussionen und zur Einsicht in die Hintergrundberichte ist eine Mitgliedschaft im Forum nicht notwendig. Vorab sollten sich jedoch die Teilnehmer/innen unbedingt im einleitenden Beitrag des Moderators genau über Sinn und Zweck sowie die Spielregeln dieses Forums informieren.
 
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Aufenthalt in der Dom Rep

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maejur
Gast
New PostErstellt: 22.07.04, 23:01  Betreff:  Aufenthalt in der Dom Rep  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Hallo Leute,

also ich habe eine Frage. Ich wohne zur Zeit in Deutschland und habe vor, mir ein Appartament oder ein Haus in der Dom.Rep. zu kaufen
Wie lange kann ich dort bleiben als Gast , ist es auch möglich, für ein Jahr ein Visum zu machen? Wenn ja, was kostet es und wo macht man das?

Ich weiss, das waren mehre Fragen, aber ich muß mich ja informieren.

Bis bald

maejur


[editiert: 30.03.06, 01:36 von Hans Bartenstein]
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Dr. Hans Bartenstein
Gast
New PostErstellt: 25.07.04, 20:41  Betreff: Aufenthalt in der Dom Rep als Tourist ohne Erwerbstätigkeit  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Hola maejur

Deine Frage ist im Hinblick auf die unmittelbare Zukunft nach dem Regierungswechsel am 16. August 2004 noch nicht zu beantworten, da zunächst abgewartet werden muss, wie die ab obigem Datum neu eingesetzte Regierung der PLD unter dem früheren Präsidenten LF diese Art des Aufenthaltes im Land regeln wird.
Bis ca. Anfang dieses Jahres konnte ein Tourist mit einer Touristenkarte trotz der darauf angegebenen Aufenthaltszeit im Land von 3 Monaten -im Unterschied zu den meisten andern Staaten mit ähnlicher Regelung- praktisch beliebig lang im Land bleiben, wobei aber bei Überschreiten des 3 Monate dauernden Aufenthaltes bei der Ausreise eine je nach Aufenthaltszeit verschieden hohe, danach gestaffelte Busse bezahlt werden musste, was aber keinerlei Folgen bezüglich einer erneuten Einreise entfaltete. Die so zu bezahlende Busse war betragsmässig unbedeutend und weit tiefer als bei der jetzt geltenden Regelung.
Seit ein paar Monaten wird nun neu an die Touristen eine andere Touristenkarte abgegeben, auf welcher vermerkt ist, dass die entsprechende Aufenthaltszeit für Touristen nur noch 2 Wochen betrage. Wer länger bleiben wolle, müsse sich bei der Einwanderungsbehörde in Santo Domingo um eine Verlängerung bemühen. In der Praxis wird dies nun so gehandhabt, dass bei der Ausreise für einen Aufenthalt zwischen 2 und 6 Wochen 10 USD oder der Gegenwert in RD Pesos zusätzlich bezahlt werden müssen, für zwischen 6 und 10 Wochen 20 USD und so weiter.
Es soll aber gemäss Berichten von Reisenden- was in diesem Staat des institutionalisierten Chaos und der Schlamperei nicht erstaunt- auch öfters (vor allem auf anderen Flughäfen als demjenigen von Santo Domingo) vorgekommen sein, dass auf die Bezahlung dieser zusätzlichen Gebühr von diensthabenden Beamten/Beamtinnen verzichtet wurde.

Die gegenwärtige Regelung ist also alles andere als klar und es ist nur zu hoffen, dass nach der Übernahme der Verantwortung durch die neue Regierung auch auf diesem Gebiet etwas mehr Ordnung einzieht.
Die dargestellten Regelungen gelten selbstverständlich nur für touristische Aufenthalte von Ausländern, also nicht für einen Aufenthalt, während dessen eine Erwerbstätigkeit (selbständig oder unselbständig) ausgeübt wird. Dafür bedarf es einer durch die Einwanderungsbehörde in Santo Domingo unter gewissen Voraussetzungen ausgestellten Aufenthaltserlaubnis (Residencia), die Ausländern das Recht gibt, in der Dom Rep eine Erwerbstätigkeit auszuüben. Es ist nicht erforderlich, um eine Arbeitserlaubnis nachzusuchen. Auch hier bleibt abzuwarten, unter welchen Voraussetzungen nach dem 16. August 2004 die zunächst provisorisch für ein Jahr geltende Residencia ausgestellt werden wird.

Theoretisch existiert auch ein für die Dauer von einem Jahr ausgestelltes Visum für Geschäftsleute mit mehrfacher Einreisemöglichkeit. Ein solches sollte theoretisch nur an Personen abgegeben werden, die wirklich im Land Geschäfte machen wollen und diese Absicht auch gegenüber dem dominikanischen Konsulat, welches es ausstellt, nachweisen können. Alle diesbezüglichen Auskünfte sollten dort eingeholt werden, wobei allerdings zu sagen ist, dass das Konsulatspersonal im allgemeinen nicht gerade kompetent ist, denn dieses wird nicht nach fachlichen Fähigkeiten, sondern nur nach persönlichen Präferenzen und Beziehungen ausgewählt.
Die Website http://www.serex.gov.do (des Aussenministeriums der Dom Rep, Secretaria de Estado de Relaciones Exteriores) gibt auf ihrer Seite "Servicios consulares" über die verschiedenen Arten von Visa, deren Voraussetzungen und die dafür zu entrichtenden Gebühren Auskunft.

Ich hoffe, die hier gemachten Ausführungen genügen.

Saludos

Hans

Dr. Hans Bartenstein
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[editiert: 29.03.06, 21:50 von Hans Bartenstein]
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Dr. Hans Bartenstein
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New PostErstellt: 02.11.04, 18:08  Betreff: Dom.Rep. Aufenthaltserlaubnis.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Hola an alle !

Meine persönliche Nachfrage bei der Dirección General de Migración in Santo Domingo hat ergeben, dass sich bei dieser Behörde selbst die durch die Touristenkarte gewährte Aufenthaltszeit von 15 Tagen gegen Bezahlung einer Gebühr von 250 RD Pesos auf 3 Monate verlängern lässt.

Für die Höhe der bei Überschreitung der 15 Tage bei der Ausreise am Flughafen zu bezahlenden Gebühr gilt die im folgenden Link im Beitrag von "Dolores" aufgeführte Skala gemäss einer Verlautbarung der Einwanderungsbehörde:

http://www.dr1.com/forums/showthread.php?t=35943

Die nach Dauer des Aufenthaltes abgestuften Gebühren werden aber nicht einheitlich angewendet. Eine Folge des in diesem Land herrschenden allgegenwärtigen Chaos !


Saludos

Hans

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[editiert: 23.08.06, 19:01 von Hans Bartenstein]
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Dr. Hans Bartenstein
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New PostErstellt: 07.11.04, 16:35  Betreff: Re: Dom.Rep. Aufenthaltserlaubnis.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

@Maejur

Zur Ergänzung meiner früheren Ausführungen bezgl. Aufenthaltserlaubnis in der Dom Rep verweise ich auf meinen neuesten Beitrag zu diesem Thema in diesem Forum ("Aufenthaltserlaubnis in der Dom Rep") mit aktuellen Informationen.

Saludos

Hans.

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[editiert: 29.03.06, 21:51 von Hans Bartenstein]
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BenJosef
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New PostErstellt: 07.11.04, 17:08  Betreff: Re: Dom.Rep. Aufenthaltserlaubnis.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Wenn ich die Verlängerung haben will, bekomme ich diese auch in der Provinz. Oder muß ich extra nach Santo Domiming fahren?
Gruß
Ben

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Dr. Hans Bartenstein
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New PostErstellt: 08.11.04, 00:58  Betreff: Dom.Rep. Aufenthaltserlaubnis.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Hola Ben Josef

Man könnte annehmen, dass die Verlängerung auch direkt bei der Migración am Ausreiseflughafen eingeholt werden kann, indem einfach für einen Aufenthalt von mehr als 2 Wochen bei der Ausreise die entsprechende Verlängerungsgebühr bezahlt werden muss. Das wäre mehr als logisch, handelt es sich doch um die selbe Behörde und somit müssten auch auf den verschiedenen Flughäfen des Landes die gleichen Ansätze gelten.

Aber in einem chaotischen, korrupten und desorganisierten Staat wie der Dom Rep erlebt man leider immer wieder -meist negative- Überraschungen. Nichts Neues !
Laut einer Verlautbarung der Einwanderungsbehörde (siehe die Skala im Beitrag von "Dolores" im folgenden Link) existieren für die Migración auf den Flughäfen des Landes feste Ansätze für die Höhe der bei der Ausreise zu bezahlenden Gebühren. Trotzdem ist die Praxis -wen wundert es?- nicht einheitlich. Siehe dazu:

http://www.dr1.com/forums/showthread.php?t=35943

Es empfiehlt sich also eine entsprechende Nachfrage vor der Ausreise am Ausreiseflughafen !

Saludos

Hans

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[editiert: 13.11.05, 15:05 von Hans Bartenstein]
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Hans Bartenstein
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New PostErstellt: 12.04.05, 14:23  Betreff: Gebühren für touristischen Aufenthalt von über 2 Wochen.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Hola an alle

In der heutigen Ausgabe des "Diario Libre" wird im folgenden Artikel auf eine Erhöhung der bei der Ausreise am Flughafen zu bezahlenden Gebühren für einen mehr als zweiwöchigen Touristenaufenthalt hingewiesen. Für einen Aufenthalt zwischen 15 Tagen und 3 Monaten soll die Gebühr nun neu 300 RD Pesos betragen, für einen Aufenthalt von 5 Jahren und mehr 15'000 RD Pesos.
Verschiedene andere Gebühren (u.a. für die Verlängerung der Residencia definitiva) sollen ebenfalls durch die Migración stark erhöht worden sein.

http://www.diariolibre.com/app/article.aspx?id=31143

Saludos

Hans

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[editiert: 23.08.06, 19:04 von Hans Bartenstein]
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New PostErstellt: 17.04.05, 04:06  Betreff: Re: Dom.Rep. Aufenthaltserlaubnis.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Hola an alle !

Laut bisher unbestätigten Berichten soll die Dauer des zulässigen Aufenthalts mit der Touristenkarte für 10 USD von der Dirección General de Migración auf 30 Tage erhöht worden sein. Eine Strafe von 300 RD Pesos sollen bei der Ausreise nur noch Touristen bezahlen müssen, die sich zwischen 31 und 90 Tagen im Land aufhalten.

Siehe dazu den folgenden Artikel "Touristenkarte per dato wieder länger gültig" von Mitte April 2005

http://www.domrep-magazin.de/

Saludos

Hans

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[editiert: 15.05.05, 21:30 von Hans Bartenstein]
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New PostErstellt: 28.08.05, 02:38  Betreff: Re: Dom.Rep. Aufenthaltserlaubnis.  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Hola alle

anlässlich eines Besuchs vor ein paar Tagen bei der Einwanderungsbehörde in Santo Domingo habe ich mich wieder einmal über die Gültigkeitsdauer der Touristenkarte erkundigt und auch über die Gebühr, die bei Überschreiten der darin angegebenen Aufenthaltszeit zu bezahlen ist.
Ergebnis: Die Touristenkarte gibt einem Touristen das Recht zu einem Aufenthalt von 15 Tagen. Wer zwischen 15 Tagen und 3 Monaten bleibt, muss weiterhin 300 RD Pesos bezahlen.
Die oben aufgeführte Information des Dom Rep Magazins scheint also offensichtlich falsch zu sein !

Saludos

Hans

Dr. Hans Bartenstein
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[editiert: 21.01.06, 14:17 von Hans Bartenstein]
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Hans Bartenstein
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New PostErstellt: 21.01.06, 14:13  Betreff: Gebühren bei Ausreise  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Hola alle !

Die Dirección General de Migración (Einwanderungsbehörde) hat nun auf ihrer Website (unter Punkt 4) die Gebührenskala publiziert, welche für Touristen gilt, die sich mehr als 15 Tage im Land aufhalten. Die Gebühren sind bei der Ausreise zu bezahlen.

http://www.migracion.gov.do/tarifas.htm

Saludos

Hans

Dr. Hans Bartenstein
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[editiert: 21.01.06, 14:19 von Hans Bartenstein]
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