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Info-Forum Dominikanische Republik, Kuba und Haiti
Fragen, Diskussionen und Hintergrundberichte zu den 3 Laendern
Ausländische Investoren, Geschäftsleute, Auswanderer und Touristen, die sich für die Dominikanische Republik, Kuba oder Haiti interessieren, sind eingeladen, als Mitglieder in diesem Forum Fragen zu den erwaehnten Ländern an den sachkundigen Moderator zu stellen. Haiti ist erst seit kurzem als Land in dieses Forum aufgenommen worden. Fragen zu sämtlichen Themen koennen von Mitgliedern gestellt werden, sofern sie die drei Länder betreffen.
Hauptziel dieses Forums ist jedoch ein Austausch von Gedanken und Meinungen zu den genannten Themen zwischen den Teilnehmern/innen. Im Forum erscheinen auch Hintergrundberichte zur Dominikanischen Republik, Kuba und Haiti.
Zur Teilnahme an den Diskussionen und zur Einsicht in die Hintergrundberichte ist eine Mitgliedschaft im Forum nicht notwendig.
Vorab sollten sich jedoch die Teilnehmer/innen unbedingt im einleitenden Beitrag des Moderators genau über Sinn und Zweck sowie die Spielregeln dieses Forums informieren.
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Autor |
Beitrag |
Chiquita
Mitglied
Beiträge: 1
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Erstellt: 06.05.06, 15:02 Betreff: Geburtsurkunde übersetzen/beglaubigen
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Hallo,
kommt es billiger, eine dominikanische Geburtsurkunde in Santo Domingo übersetzen zu lassen oder in Dtl.? Beglaubigen lassen kann man sie aber nur in Dtl. oder?
[editiert: 06.05.06, 23:52 von Hans Bartenstein]
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Hans Bartenstein
Administrator
Beiträge: 343 Ort: Manila, Philippinen
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Erstellt: 07.05.06, 00:05 Betreff: Geburtsurkunde übersetzen/beglaubigen
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Hola Chiquita
es ist mehr als logisch, dass die Uebersetzung einer dominikanischen Geburtsurkunde ins Deutsche in der Dom Rep selbst aufgrund der weit tieferen Stundenansaetze der hiesigen Uebersetzer weniger kostspielig ist. Die Beglaubigungen im Zusammenhang mit der Geburtsurkunde muessen allerdings auf jeden Fall in der Dom Rep vorgenommen werden, sei es durch den Zentralen Wahlrat (Junta Central Electoral) als die dem ausstellenden Zivilstandsamt uebergeordnete Behoerde, sei es durch das Aussenministerium (Cancilleria). Eine durch einen amtlichen Uebersetzer vorgenommene Uebersetzung in der Dom Rep muss zudem auch durch die Generalstaatsanwaltschaft der Republik (Procuraduria General de la Republica) beglaubigt werden. Ich selbst erstelle unter anderem auch solche Uebersetzungen in Santo Domingo !
Saludos
Hans
Dr. Hans Bartenstein Manila,Philippinen
[editiert: 10.05.06, 02:22 von Hans Bartenstein]
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