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Erstellt: 18.11.04, 19:11 Betreff: Eintracht - Presse 187/2004 |
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Eintracht Frankfurt entgeht einer Platzsperre
Wegen des Werfens von Gegenständen von den Zuschauertribünen auf das Spielfeld im Rahmen des Heimspiels gegen den TSV München 1860 am 18. Oktober 2004, wurde Fußball-Zweitligist Eintracht Frankfurt vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.000,- EUR verurteilt.
Dabei wurde in aller Deutlichkeit darauf hingewiesen, dass der DFB-Kontrollausschuss nur deshalb nochmals von einer Platzsperre abgesehen habe, da Eintracht Frankfurt im Nachgang des Heimspiels gegen 1860 München massive und kostenintensive Sicherheitsvorkehrungen im Bereich des Spielertunnels veranlasst habe und die darauffolgenden Heimspiele gegen LR Ahlen, Erzgebirge Aue und im DFB-Pokal gegen Schalke 04 ohne weitere Vorkommnisse verlaufen seien.
Eintracht Frankfurt hat der beantragten Geldstrafe zugestimmt und bittet jeden einzelnen Zuschauer darum, auf seinen Nebenmann/-frau zu achten und "Werfer" gegebenenfalls dem Ordnungsdienst oder den Polizeibeamten zu melden. Jedem Täter droht Stadionverbot sowie eine strafrechtliche Verfolgung.
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