Es kann der Frömmste ..
Geldstrafe für Nachbar
Mit einer wahren Flut falscher Bestellungen hat ein Mann
aus Schleswig-Holstein seinen Nachbarn beinahe in den
Wahnsinn getrieben - nun hat der Fall sogar das
Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Bei 35 Firmen hatte
der Bewohner eines Mehrfamilienhauses im Raum Rendsburg Waren
und Dienstleistungen geordert, indem er Namen und Adresse
seines ungeliebten Nachbarn angab.
Dem geplagten Opfer sollte mehrmals Heizöl geliefert werden,
ein Recyclinghof wollte seine Couch abholen, ein Sanitär-
Notdienst klingelte wegen angeblich verstopfter Toiletten -
und einmal kippte ein Laster eine komplette Ladung Kies auf
sein Grundstück. Nicht bewiesen werden konnte im Prozess der
Vorwurf, einmal sei sogar der Pfarrer zur letzten Ölung erschienen.
Das Amtsgericht Rendsburg verurteilte die Nervensäge wegen
Betrugs und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe,
weil der Stress den Nachbarn krank gemacht hatte. Er musste
sich wegen Nervosität und Schlafstörungen monatelang mit
Psychopharmaka behandeln lassen. Der Querulant wollte die
Strafe nicht akzeptieren und klagte bis nach Karlsruhe - ohne
Erfolg. Die Verurteilung sei verfassungsrechtlich nicht zu
beanstanden und verletze nicht das Willkürverbot, befanden
die Verfassungsrichter in einem Beschluss vom Freitag.
Auszug aus "Bild am Sonntag"
Ideale sind wie Sterne,
Man kann sie nicht erreichen,
Aber man kann sich an ihnen orientieren.
(Carl Schulz)