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Christoph
Tutor
Beiträge: 252
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Erstellt: 31.05.07, 23:49 Betreff: Re: E-Technik "Muster"lösungen
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In einem Gesetz das fast wörtlich lautet "Das Studium muss kostenfrei sein"?
Hmmm, auf das Schlupfloch bin ich gespannt...
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waya
Fachschaft
Beiträge: 448 Ort: Spessart
Semester: 9. Semester
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Erstellt: 02.06.07, 08:25 Betreff: Re: E-Technik "Muster"lösungen
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und davon abgesehen steht auch in der verfassung meinungsfreiheit und so
wenn der koch übermorgen beschließt die abzuschaffen, regt sich dann auch keiner auf, nurweil die bestimmt ne lücke im gesetzt finden werden? das is ne verfassung und keine klorolle ...
Keine Feier ohne Weiher :-)
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esks11
Mr. KGB
Beiträge: 125
Semester: Sonstiges
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Erstellt: 03.06.07, 00:37 Betreff: Re: E-Technik "Muster"lösungen
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Zitat: Christoph
In einem Gesetz das fast wörtlich lautet "Das Studium muss kostenfrei sein"?
Hmmm, auf das Schlupfloch bin ich gespannt... |
Artikel 59 der hessischen Verfassung: (1): in allen öffentlichen Grund-, Mittel, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich. Unentgeltlich sind auch die Lernmittel mit Ausnahme der an den Hochschulen gebrauchten. Das Gesetz muss vorsehen, dass für begabte Kinder sozial Schwächergestellter Erziehungsbeihilfen zu leisten sind. Es kann anordnen, dass ein angemessenes Schulgeld zu zahlen ist, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder sonst Unterhaltspflichtiger es gestattet. (2) Der Zugang zu den Mittel-, höheren und Hochschulen ist nur von der Eignung des Schülers abhängig zu machen
somit steht darin einerseits, dass das studium kostenfrei sein muss, andererseits kann man gebühren erheben, wenn die wirtschaftlichen verhältnisse der studenten und ihrer familien es zulassen...dummerweise vergibt die kreditbank für wiederaufbau kredite (zahlbar in bis zu 25 jahren)...und bafög kann ja noch hin zu kommen...somit wären die familien auf jeden fall entlastet und die studenten "leider" auch es liegt somit an der einstellung der richter gegenüber der studiengebührenidee, ihrer laune oder eben der überzeugungskraft der jeweiligen anwälte, ob die gebühren verfassungswidrig sind oder nicht in dtl. gab es schon viele urteile, die in der jeweiligen form niemals erwartet wurden, also rechnet mit dem schlimmsten...dann kann es ned schlimmer werden
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Christoph
Tutor
Beiträge: 252
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Erstellt: 03.06.07, 00:53 Betreff: Re: E-Technik "Muster"lösungen
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Du bist so clever...
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esks11
Mr. KGB
Beiträge: 125
Semester: Sonstiges
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Erstellt: 03.06.07, 05:15 Betreff: Re: E-Technik "Muster"lösungen
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man sollte paragraphen ned zu selektiv lesen...
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waya
Fachschaft
Beiträge: 448 Ort: Spessart
Semester: 9. Semester
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Erstellt: 03.06.07, 11:22 Betreff: Re: E-Technik "Muster"lösungen
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benehmt euch leute
wobei die studenten vergangener generationen uns auslachen würden weil wir alles mit uns machen lassen
Keine Feier ohne Weiher :-)
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bribe
Fachschaft
Beiträge: 323
Semester: 5. Semester
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Erstellt: 03.06.07, 20:27 Betreff: Re: E-Technik "Muster"lösungen
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ich schaffs immer mir grad so vioel vom bafög anzusparen, dass ich nach 6monaten grad das geld für die verwaltungsgebühren hab... haha...wo genau soll ich da noch ma 500euro extra hernehmen?!? ach ja, ein bier weniger und na klar weniger rauchen..hehe...mann...unions-politikier sollten echt direkt in die comedy gehen, dann muss sich riechling auch nicht mehr verkleiden...
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esks11
Mr. KGB
Beiträge: 125
Semester: Sonstiges
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Erstellt: 04.06.07, 00:03 Betreff: Re: E-Technik "Muster"lösungen
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wer ist denn riechling zum glück zahlt mein vater den ganzen spass, während ich gucke, dass ich mitm bafög über die runden komme... vllt wird ja das verfassungsgericht den gebühren nur zustimmen, wenn bafög-empfänger von der zahlung befreit sind wer weiß wer weiß
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Zeus
Fachschaftlicher Wächterrat
Beiträge: 567 Ort: Griechenland
Semester: Sonstiges
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Erstellt: 04.06.07, 17:00 Betreff: Re: E-Technik "Muster"lösungen
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Zitat: esks11
[..] vllt wird ja das verfassungsgericht den gebühren nur zustimmen, wenn bafög-empfänger von der zahlung befreit sind wer weiß wer weiß
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na klasse! ... und Eltern die Geld für ihre Kinder gespart haben, damit diese studieren können, sind wieder die gearschten ...
Ich bin 1000% gegen Studiengebühren, da sie nur dazu führen, dass nur finazniell obere Schichten sich das leisten können (Stipendien usw. bilden die Ausnahme). Aber wenn, dann müssen alle zahlen. Die Bafögempfänger braten sich eh immer ihre eigene Wurst (mit Vergünstigungen). Ich finde, dass bei Studiengebühren, dann keine Ausnahme gemacht werden sollte.
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Christoph
Tutor
Beiträge: 252
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Erstellt: 07.06.07, 23:45 Betreff: Re: E-Technik "Muster"lösungen
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Zitat:
Zitat: Christoph Du bist so clever...
man sollte paragraphen ned zu selektiv lesen... |
man sollte sich nicht wundern, wenn man immer der (alt)klügere ist, dass niemand mehr mit einem diskutiert.
Gegen eine Bevorteilung der BaFöG-Empfänger bin ich allerdings auch. Wie sieht das eigentlich bei der Berechnung aus, werden die 500€ eigentlich künftig mit eingerechnet, wenn es darum geht die BaFöG-Berechtigung eines Studenten zu prüfen?
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