esks11
Mr. KGB
Beiträge: 125
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Erstellt: 03.06.07, 00:37 Betreff: Re: E-Technik "Muster"lösungen |
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Zitat: Christoph
In einem Gesetz das fast wörtlich lautet "Das Studium muss kostenfrei sein"?
Hmmm, auf das Schlupfloch bin ich gespannt... |
Artikel 59 der hessischen Verfassung: (1): in allen öffentlichen Grund-, Mittel, höheren und Hochschulen ist der Unterricht unentgeltlich. Unentgeltlich sind auch die Lernmittel mit Ausnahme der an den Hochschulen gebrauchten. Das Gesetz muss vorsehen, dass für begabte Kinder sozial Schwächergestellter Erziehungsbeihilfen zu leisten sind. Es kann anordnen, dass ein angemessenes Schulgeld zu zahlen ist, wenn die wirtschaftliche Lage des Schülers, seiner Eltern oder sonst Unterhaltspflichtiger es gestattet. (2) Der Zugang zu den Mittel-, höheren und Hochschulen ist nur von der Eignung des Schülers abhängig zu machen
somit steht darin einerseits, dass das studium kostenfrei sein muss, andererseits kann man gebühren erheben, wenn die wirtschaftlichen verhältnisse der studenten und ihrer familien es zulassen...dummerweise vergibt die kreditbank für wiederaufbau kredite (zahlbar in bis zu 25 jahren)...und bafög kann ja noch hin zu kommen...somit wären die familien auf jeden fall entlastet und die studenten "leider" auch es liegt somit an der einstellung der richter gegenüber der studiengebührenidee, ihrer laune oder eben der überzeugungskraft der jeweiligen anwälte, ob die gebühren verfassungswidrig sind oder nicht in dtl. gab es schon viele urteile, die in der jeweiligen form niemals erwartet wurden, also rechnet mit dem schlimmsten...dann kann es ned schlimmer werden
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