NorbyD
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Erstellt: 03.10.08, 08:48 Betreff: Re: OST-Con 2009 |
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auf was der Herr Kollege Chefredakteur anspielt ist wohl die Bedeutung des Begriffs "Konvention":
1. Vereinbarung, Übereinkommen 2. völkerrechtlicher Vertrag 3. Herkommen, Brauch; gesellschaftliche ~en; in alten ~en befangen sein [ Vielleicht meinst Du das ja auch, denn es würde ja durchaus auch Sinn machen. Vielleicht meintest Du aber auch "Konditionen":
"Im weitesten Sinne: Bedingungen. Bei Wertpapieren versteht man darunter bestimmte Merkmale des Papiers wie: Zinssatz, Ausgabekurs, Laufzeit, Tilgung, u.ä. (Anleihebedingungen)."
Wie gesagt, meines Erachtens machen beide Begriffe Sinn, aber Herr Schubert ist da wohl anderer Meinung.
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