Dipsy
Junior-Mitglied
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Erstellt: 29.03.03, 16:46 Betreff: Re: |
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Die Rechtfertigung Herrn Richters in der heutigen LR-Ausgabe zum peinlichen Verhalten der Stadtverordneten während der "Wahl" (oder besser "Nichtwahl") des 1. Beigeordneten ist meines Erachtens an den Haaren herbeigezogen. Ich bin leicht irritiert. Laut § 70 Abs. 1 der Gemeindeordnung liegt das Vorschlagsrecht für einen Beigeordneten beim Bürgermeister selbst. Warum also sollte dann "unser Mann", der "unseren Vorstellungen" entsprach vorschlagen werden? Vielmehr glaube ich, dass man durch die Wahl "unseres Mannes" einen Menschen in die obersten Stadtreihen wählen wollte, der sich nach "unseren Vorstellungen" in die obersten Stadtreihen einnistet, nachdem man es schon nicht geschafft hat, einen Bürgermeister nach "unseren Vorstellungen" auf den Chefsessel zu bekommen.
Den Redakteuren der ansässigen Tageszeitung mangelnde Recherche vorzuwerfen, ist doch recht armseelig. Und das, wo man im Wahlkampf vergangener Tage sooo sehr durch diese unterstützt wurde. Ich bitte Euch. Hat man vielleicht den falschen Redakteur geschickt?
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