steno
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Erstellt: 17.08.04, 16:22 Betreff: Re: der tägliche K(r)ampf |
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Schon gewußt?
Dienstag, 17. August 2004, 14.50 Uhr Die Erben von Langzeitarbeitslosen müssen das an den Verstorbenen gezahlte Arbeitslosengeld II zurückzahlen. Das bestätigte das Bundespresseamt. Ersetzt werden müssten jene Leistungen, die der Hilfeempfänger in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod erhalten habe. Der Staat habe drei Jahre Zeit, um seinen Anspruch geltend zu machen. Das heißt nicht, dass Erben ihr eigenes Einkommen hergeben müssen. Der Staat greift aber nach den Werten, die der Langzeitarbeitslose hinterlässt (z. B. Haus, Auto). Für Witwen und Witwer gilt ein Freibetrag von 15 500 Euro.
Quelle: Bild.t-online
Festzuhalten bleibt- Entgegen aller Verlautbarungen werden nicht nur Arbeitslosen- und Sozialhilfe zusammengelegt, nein, es werden alle zu Sozialhilfeempfängern degradiert!
Demzufolge wird es in den arbeitsfähigen Bevölkerungsschichten nur noch zwei Gruppierungen geben. Die der Arbeiter und Angestellten (mit ggf. kurzfristiger Arbeitslosigkeit) und die der Stützeempfänger.
Sozialer Srengstoff pur, wie ich meine.
http://www.attac.de/genug-fuer-alle/neuauflage/seiten/veranstaltungen.php (die Montags-Demos auf einen Blick)
[editiert: 17.08.04, 16:36 von steno]
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