Mitleser
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Erstellt: 29.06.04, 18:59 Betreff: Re: Experte im Verkehrsrecht gesucht! |
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@steno
Also Dein obiges Posting bezüglich der Freiberufler - insbesondere der Rechtsanwälte - verwundert mich etwas, da Du Deine Beiträge sonst immer durch Quellenangaben untermauerst.
Deswegen habe ich mal nachgeschaut und folgendes gefunden:
1. Die Gebühren sind wie Du auch schon geschrieben hast, gesetzlich in der BRAGO festgelegt: (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bragebo/index.html)
2. Zwar gibt es die Möglichkeit, die Vergütung frei zu verhandeln. Gem. § 3 BRAGO dürfen auf diese Weise jedoch nur höhere Gebühren als die gesetzlichen erhoben werden. (So steht es jedenfalls da geschrieben)
3. Bezüglich des neuen Vergütungsgesetzes zum 1. Juli sind meine Recherchen folgende: Die Gebühren der Rechtsanwälte sind - im Gegensatz zu anderen Berufsgruppen, die jährlich für eine Lohnerhöhung streiken - seit 1994 nicht erhöht worden.
4. Ich würde nicht von "abkassieren" sprechen. Der Mandant hat eine Dienstleistung in Anspruch genommen, die er auch bezahlen muß.
5. Außerdem ist es größtenteils noch immer so, daß derjenige, der den Rechtsstreit gewinnt, die Anwaltskosten von der Gegenseite bezahlt bekommt.
Viele Grüße Mitleser
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