steno
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Erstellt: 29.06.04, 19:59 Betreff: Re: Experte im Verkehrsrecht gesucht! |
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Ach, Mitleser, die genannten Freiberufler haben dieses Defizit, wegen der zehn Jahre alten Vergütungssätze, ganz anders und viel eleganter in den Griff bekommen. Schnell wurde die Mittelgebühr nach oben hin angepaßt! Das ging recht einfach und ist sogar durch diverse Rechtssprechungen bestätigt worden.
- OLG Schleswig, AGS 2003, 25, - AG Diez, AGS 2003, 74, -AG Frankfurt, AGS 2003, 223
Klar, für jeden „BRAGO-isten“ bedeutet das Abweichen von der Mittelgebühr einen gleichzeitigen Ermessensspielraum bei der Vergütungsfindung. Gern werden große Mandate mit einem Nachlaß von ein paar Zehnteln geschont um diese bei „Laune“ zu halten, aber der kleine Fisch zahlt meist die Mittelgebühr. Darüberhinaus gibt es jede Menge Pauschalen (EDV-Kosten usw.), die der kreative Anwalt, Steuerberater etc. in die Berechnungen einzuflechten weiß.
Jetzt erst recht! Bei diesen Gestaltungsmöglichkeiten sollte die Frage umso mehr Berechtigung finden, weshalb ein Festhalten an den aktuell geltenden Vergütungsrichtlinien überhaupt noch notwendig ist?
Freie Honorarverhandlungen? Vielleicht erhöht sich dann das Entgelt und des Anwalts Hilfe wird sogar noch kostbarer? Wer weiß das schon?
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