Zitat: Gerdi
Unsere Tochter war mit 17 in Cala Ratata.Es wurde uns nahegelegt, eine wie Rolf schreibt, Einverständnisserklärung mitzugeben.Allerdings hat überhaupt kein Hahn nach dem Alter gekräht. |
Mag sein, aber sicher ist sicher....
Eine schriftliche Reisevollmacht kann nicht schaden.
- Eine Fotokopie des Personalausweises desjenigen Elternteils das die Vollmacht
unterschreibt.
- Ein Schreiben mit Reiseziel, und die Reise ausdrücklich erlaubt.
- Die Telefonnummern der Eltern ( Handy, Festnetz )
Mit der Kopie des Ausweises können Polizei oder Zoll feststellen, ob die Unterschrift auf der Vollmacht auch echt ist.
Unsere Tochter war mit 17 auf Ibiza und durfte das Schreiben vorzeigen!!
Buchen darf sie allerdings mit 17 nicht, das dürfen nur die Eltern und meistens auch bezahlen .