Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte der Gaskunden gegen Preiserhöhungen erneut gestärkt. Das Gericht kippte eine Klausel in einem sogenannten Sondervertrag, die dem Versorger das Recht zur Anhebung der Preise einräumte und dafür pauschal auf die Regeln für Tarifkunden verwies. Die Klausel sei nicht hinreichend klar und verständlich, weil sie nicht deutlich mache, in welchem Umfang die Preise erhöht werden dürften. Dies benachteilige den Gaskunden unangemessen. Das Urteil gilt nicht für normale Tarifkunden.
Az: VIII ZR 274/06 vom 17. Dezember 2008
____________________
Stadtwerke sind keine Goldesel die von Verbrauchern gefüttert werden müssen.