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Forum Grundeinkommen
Offenes Forum zum Thema "Bedingungsloses Grundeinkommen"
* 14.05.2005: Die Administration dieses FORUMs wird ab heute von den Nutzern dieses FORUMs gestaltet. Siehe dazu im FORUM Beitrag in "Infos zur Nutzung des FORUMs". *
Dieses FORUM dient der Diskussion von Ideen zum BEDINGUNGSLOSEN GRUNDEINKOMMEN. Es war zuerst ein FORUM des "Netzwerk Grundeinkommen", Näheres: http://Grundeinkommen.INFO . Die Sprecher+..Innen des Netzwerkes betreiben seit April 05 eine eigene Mailingliste, Näheres: http://listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/debatte-grundeinkommen.
* Die Nutzer dieses FORUMS haben sich trotzdem mit Mehrheit für die Beibehaltung dieses FORUMs ausgesprochen, das weiterhin wohl auch hauptsächlich das weitere Vorgehen von http://Grundeinkommen.INFO begleiten wird. * Das FORUM ist z.Zt. versuchsweise ÖFFENTLICH geschaltet. Es kann also JEDEr Beiträge lesen, die Dateien ansehen und auch downloaden. Die Dateien sind auch verlinkbar. Wer mitschreiben will, muss sich anmelden, auch mit Pseudonym. Die Berechtigung muss bestätigt werden. Bitte die Frage "Warum..." beantworten. *
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Autor |
Beitrag |
Anne Allex
Beiträge: 6
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Erstellt: 03.08.04, 12:32 Betreff: Antwort auf Gabi Eichl |
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Sehr geehrte Frau Eichl,
ich glaube, dass es nicht der Maßstab ist, was von uns wer verdient. Es kommt auf einen grundsätzlichen, durchschnittlichen Bedarf an, den jemand Einzelnes bzw. eine Familie zum Lebene benötigt.
Bei Hartz IV liegt diese Bedarfsfestlegung um maximal 622 EUR pro Einzelperson (inklusive Unterkunfts- und Heizkosten; um...herum wegen unterschiedlicher kommunaler Festlegung der Unterkunfts- und Heizkosten!) Dies ist übrigens weniger als die derzeitige Sozialhilfe, da bei dieser (immer noch) einmalige Beihilfen lt. Gesetz extra beantragt werden können.
Ganz sicherlich hat ein großer Teil der BezieherInnen von Arbeitslosenhilfe ohne Wohngeld lt. BA-Statistik unter diesem Wert gelegen. Doch genauso sicher hat ein erkläglicher Anteil von ihnen auch darübergelegen, denn es gibt inzwischen eine nicht ganz zu vernachlässigende offizielle Akademiker-Erwerbslosigkeit.
Die Auffassung des Geschäftsführers des DPWV, Dr. Ulrich Schneider war es ja wohl schon seit 2000, dass die Sozialhilfe-Regelsätze um bis zu 20 % von der Steigerung der Lebenshaltungskosten abgekoppelt sind. Die angemessenen Unterkunftskosten wurden z.B. in Berlin von 2003 245 EUR kalt pro Unterkunft von bis zu 50 m² auf nunmehr 227,50 € kalt pro Unterkunft von bis zu 50 m² in 2004 gesenkt.
[297 EUR (Regelsatz) plus 20 %] + [Pauschale für einmalige Beihilfen, die viel zu niedrig angesetzt wäre] + [ 245 EUR Kaltmiete] + [58 EUR Heizkosten] = 709,40 EUR Würden wir die Angaben von Herrn Dr. Schneider ernstnehmen, eine klägliche Einmalleistungspauschale ansetzen und die angemessenen berliner Unterkunfts- und Heizkosten vom letzten Jahr hinzurechnen, dann wären wir bereits bei 709,40 EUR Einkommen eines Bedürftigen. Allerdings müssen die Leute dann in Wohnungen mit schon nicht ganz gutem Ausstattungsgrad (Alte Fernheizungen, z.T. ohne Regulierung, nicht dichte Fenster, keine verschließbare Haustür unten, keine verschließbaren Türen innerhalb der Wohnung, oft nur Dusche, Küche nur mit Herd ohne sonst alles, keine Keller, laute, heiße Südwohnungen an großen Straßen etc.) vorlieb nehmen.
Deshalb a) meine Feststellung, dass 1.500 EUR nicht super viel Geld ist,(wenn man z.B. gesundheitlich eingeschränkt ist und einen bestimmten Wohnstandard benötigt. Immerhin sind wohl 70 % der Langzeiterwerbslosen älter als 45 Jahre und sind eben schon gesundheitlich angeknackst.)
b) den Zusatz: Die Diskussion um einen gesetzlichen Mindestlohn sich zwischen 1.500 bis 1.700 Euro Brutto bewegt (ca. 1.050 EUR - 1.300 EUR netto),
c) die Diskussion zur Höhe eines Grundeinkommens bewegt sich nach meiner Kenntnis derzeit zwischen Höhen von 800 EUR plus Wohnkosten, 1.000 EUR insgesamt und 850 EUR zzgl. Wohnkosten und Krankenversicherung.
(Von vielen einzelnen Erwerbslosen wird immer wieder auf Anfrage gesagt, dass sie mit 850 EUR so knapp um sich rumkommen, aber nicht mehr mobil sind, kaum telefonieren könnten, nicht an Veranstaltungen teilnehmen können - es ginge gerade so, wenn man 850 EUR plus Wohnkosten erhielte.)
Ich bin übrigens nicht für ein Lohnabstandsgebot, weil a) steuerlich nicht Beschwerte nichts absetzen können ab dem 3. Jahr und b) ArbeitnehmerInnen, die über dem steuerfreien Existenzminimum liegen, diese Möglichkeit sehr wohl wahrnehmen können.
Mit freundlichen Grüßen
Anne Allex
[editiert: 21.08.04, 19:04 von Manuel Franzmann]
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