Forum Grundeinkommen
Offenes Forum zum Thema "Bedingungsloses Grundeinkommen"

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14.05.2005: Die Administration dieses FORUMs wird ab heute von den Nutzern dieses FORUMs gestaltet. Siehe dazu im FORUM Beitrag in "Infos zur Nutzung des FORUMs".
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Die Nutzer dieses FORUMS haben sich trotzdem mit Mehrheit für die Beibehaltung dieses FORUMs ausgesprochen, das weiterhin wohl auch hauptsächlich das weitere Vorgehen von http://Grundeinkommen.INFO begleiten wird.
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Autor Beitrag
Silas Bernd

Beiträge: 115

New PostErstellt: 24.08.04, 22:42     Betreff: Warum kein Zwang zur Arbeit?

Warum kein Zwang zur Arbeit?

Irgendwie ist Fördern auch Fordern;
Kohle wird gefördert. Traditionell -
nach oben versteht sich.
Witz beiseite. Betrifft das Fordern ja
nicht auch nur ein totes Ding?


Der Staat hat die Pflicht, Sicherheit und Frei-
heit zu schützen. Dies ist seine primäre Aufgabe
und seine Existenzberechtigung. Hieraus entsteht
ihm Bürgern und Organen gegenüber das Recht,
Gesetze zu geben.
Die Bürger haben ein Recht auf Sicherheit und
Freiheit und die Pflicht, dieses Recht jedem
anderen (Bürger oder Staat) zuzugestehen.
Anders ist hier das Verhältnis von Staat zu
Bürgern; Erster ist nicht verpflichtet letzeren
sein Recht (nämlich Gesetze zu geben) zuzugeste-
hen, sondern entsteht den Bürgern hier eine
zweite Pflicht; das Gesetzgebungsmonopol des
Staates anzuerkennen.
Der Staat fordert von den Bürgern also schon immer
(StGB oder auch nur StVO seien genannt) und damit
aus der Forderung plausibel auch eine Erwartung
werde, bedarf es eines gewissen Verfügungsrechts
über die Existenzmittel.
Nun fordert der Staat darüber hinaus gehendes;
die Bereitschaft zu Arbeit, zur Suche danach, und
erklärt ein Recht auf Existenzmittel zur diese
Forderung auslösenden, sie rechtfertigenden
Förderung.
War nicht aber der sich aus dem X-min-Recht ergeb-
enden Pflicht genüge getan, indem das gleiche
Recht einem jeden zugestanden einerseits, und den
vielfältigen Gesellschaftnormen nachgekommen wird
andererseits?

Der Zwang zur Suche nach Arbeit aus einer postu-
lierten quasi physikalischen Abhängigkeit der
Menschen von Arbeit ist unzureichend begründet
und kontraintuitiv.
Unzureichend begründet da er eine Absolutsetzung
der Arbeitswerttheorie nötigt, deren Reichweite
aber gerade begrenzt ist, denn, würden Werte nicht
in der Natur, also ohne menschliches Handeln,
entstehen, wäre ein Wählen unmöglich.
Kontraintuitiv da jede physikalische Abhängigkeit
von Arbeit in den Abhängigen sich ebenso verankert
finden müßt, und durch Zwänge die Bewußtwerdung
eher verhindert als gefördert wird.
Auch der Zwang zur Suche nach Arbeit aus einer
kulturellenen Abhängigkeit der Menschen von Arbeit
ist unzureichend begründet, da die tatsächlich ge-
gebene Freiheit der Wahl von Tätigkeit konsequent
auch die Wahl von Untätigkeit umfassen muß.
Und sie wird konrtaintuitiv, indem nicht durch
alles Arbeiten Werte entstehen und ein Zwang zur
Suche nach egal-welcher-Arbeit sogar zur Wertver-
nichtung führen kann.
Aus den zwei partikulären Voraussetzungen
1) manche Arbeit erzeugt Werte (denn nicht alle
Werte entstehen durch Arbeit) und
2) mancher Zwang erzeugt Arbeit (denn nicht zu
aller Arbeit wird gezwungen) folgt nichts, eben
auch nicht, das mancher Zwang Werte erzeugt,
wobei dies möglich bleibt. Nur wäre es keine
Folge aus den beiden Prämissen.
Die Gebote des Dekalog fordern weit überwiegend
ein Unterlassen (nicht: töten, stehlen, lügen,...)
doch wohl, da Unterlassung besser zu kontrollieren
ist.

MfG
b

Frieden's Pflicht,
nicht's machen an sich


[editiert: 24.08.04, 23:11 von Manuel Franzmann]
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