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Forum Grundeinkommen
Offenes Forum zum Thema "Bedingungsloses Grundeinkommen"
* 14.05.2005: Die Administration dieses FORUMs wird ab heute von den Nutzern dieses FORUMs gestaltet. Siehe dazu im FORUM Beitrag in "Infos zur Nutzung des FORUMs". *
Dieses FORUM dient der Diskussion von Ideen zum BEDINGUNGSLOSEN GRUNDEINKOMMEN. Es war zuerst ein FORUM des "Netzwerk Grundeinkommen", Näheres: http://Grundeinkommen.INFO . Die Sprecher+..Innen des Netzwerkes betreiben seit April 05 eine eigene Mailingliste, Näheres: http://listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/debatte-grundeinkommen.
* Die Nutzer dieses FORUMS haben sich trotzdem mit Mehrheit für die Beibehaltung dieses FORUMs ausgesprochen, das weiterhin wohl auch hauptsächlich das weitere Vorgehen von http://Grundeinkommen.INFO begleiten wird. * Das FORUM ist z.Zt. versuchsweise ÖFFENTLICH geschaltet. Es kann also JEDEr Beiträge lesen, die Dateien ansehen und auch downloaden. Die Dateien sind auch verlinkbar. Wer mitschreiben will, muss sich anmelden, auch mit Pseudonym. Die Berechtigung muss bestätigt werden. Bitte die Frage "Warum..." beantworten. *
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Autor |
Beitrag |
Tobias Teetz
Beiträge: 97
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Erstellt: 17.09.04, 20:21 Betreff: Re: Sinkende Arbeitslosigkeit durch Lohnverzicht? |
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Lieber Ernst Ullrich Schultz,
ich mache leider mitunter auch einige Fehler bei meinen Recherchen. Die Zinseinkünfte der privaten Haushalte hatte ich nach der Einkommenssteuerstatistik geringer veranschlagt. Ich dachte, dass die zusätzlichen Zinseinkünfte bei der Ermittlung des Primäreinkommens in Pensionsfonds, Lebensversicherung gebunkert werden und daher nicht unmittelbar an private Haushalte ausgezahlt werden. (Bin leider kein Volkswirt). Der Sachverständigenrat (Jahresgutachten 2003/2004, S.459) beschreibt die Situation wie folgt:
830. Im Jahr 1992 hatten 18,6 vH aller Steuerpflichtigen Einkünfte aus Kapitalvermögen in ihrer Steuererklärung angegeben. Insgesamt summierten sich diese Einkünfte auf rund 28,0 Mrd Euro. Diese Zahl fällt verglichen mit den auf der Grundlage der Geldvermögensrechnung der Deutschen Bundesbank errechneten Kapitaleinkommen bescheiden aus. Die privaten Haushalte einschließlich der privaten Organisationen ohne Erwerbszweck hielten zum Jahresende 1992 verzinsliche Geldvermögensbestände in Form von Termingeldern, Spareinlagen, Sparbriefen, Geldmarktpapieren und Rentenwerten in Höhe von 1 087 Mrd Euro. Angesichts einer durchschnittlichen Umlaufsrendite von damals 8,1 % hätten prinzipiell rund 88 Mrd Euro an Einkünften aus Kapitalvermögen eine einkommensteuerliche Berücksichtigung finden müssen. würde jedem der 28,4 Millionen Steuerpflichtigen der damals geltende Sparerfreibetrag von 1 200 DM und ein entsprechender Pauschbetrag Werbungskosten von 100 DM in voller Höhe zugebilligt, reduzierten sich die einkommensteuerlich relevanten Einkünfte aus Kapitalvermögen um 18,9 Mrd Euro auf 69,2 Mrd Euro. Aus dieser überschlägigen Berechnung ergäbe sich im Jahr 1992 ein Volumen von Einkünften aus Kapitalvermögen von über 40 Mrd Euro das der Steuerverwaltung nicht zur Kenntnis gebracht wurde. Diese Zahl stellt wegen der Verwendung der durchschnittlichen Umlaufsrendite eine Obergrenze dar; wegen der niedrigeren Zinssätze auf Spareinlagen durften die nicht deklarierten Einkünfte aus Kapitalvermögen jedoch geringer ausfallen. Für die Veranlagungsjahre 1995 und 1998 ergibt sich ein anderes Bild: Bei nur noch 4,6 vH beziehungsweise 5,5 vH der Steuerpflichtigen werden Einkünfte aus Kapitalvermögen nachgewiesen. Im Jahr 1993 wurde der Sparerfreibetrag massiv auf 6 000 DM für Alleinstehende beziehungsweise 12 000 DM für Zusammenveranlagte angehoben, so dass für einen Großteil der Steuerpflichtigen, die im Jahr 1992 noch einen Teil ihrer Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern hatten, diese Einkünfte vollständig steuerfrei blieben. Die einkommensteuerliche Bemessungsgrundlage Einkünfte aus Kapitalvermögen reduzierte sich um 9,4 Mrd Euro auf 18,6 Mrd Euro im Jahr 1995. Deutlich wird dies auch in den durchschnittlichen Einkünften aus Kapitalvermögen, die im Jahr 1992 noch 5172 Euro betrugen, sich aber durch die fehlende Berücksichtigung der Steuerpflichtigen, die lediglich über Einkünfte aus Kapitalvermögen unterhalb der hohen Sparerfreibetrage verfügten, sehr stark auf durchschnittlich 14 199 Euro im Jahr 1995 und 15052 Euro im Jahr 1998 erhöhten. .........
Das Jahresgutachten 2003/2004 enthält auch interessante Informationen über die Unternehmensbesteuerung. Mit diesen Dingen hatte ich mich bislang noch nicht befaßt. Dies ist aber sicher auch ein Thema, wenn man sich mit dem Grundeinkommen auseinandersetzen will.
Mit freundlichen Grüßen
Tobias Teetz
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