Forum Grundeinkommen Offenes Forum zum Thema "Bedingungsloses Grundeinkommen" * 14.05.2005: Die Administration dieses FORUMs wird ab heute von den Nutzern dieses FORUMs gestaltet. Siehe dazu im FORUM Beitrag in "Infos zur Nutzung des FORUMs". *
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Am 1 Oct 2004 um 14:05 hat LOthar Samuel Tesche geschrieben: > Also fiktives Beispiel: Ich bin jetzt einer, der ein Grundeinkommen > bezieht, weil er arbeitslos ist (nach Deiner Liste darf ich dann ja > ein Grundeinkommen beziehen). Nun denk ich mir so, daß es eigentlich > eine supi Sache wäre, mal so richtig zu faulenzen und stundenlang am > wundervollen Dingsbumsstrand zu liegen. Da ich ein gesetzestreuer > Staatsbürger bin, gehe ich zu der Prüfstelle, die für die Genehmigung > des Grundeinkommens zuständig ist. Ich trag ihr mein Anliegen vor, daß > ich mal so richtig absolut faulenzen und Coctails trinken will. Nun > bitte ich den Bearbeiter meines Anliegens darum, meine Bedürftigkeit > (mein Bedürfnis) zu prüfen.
Es geht um Beduerftigkeit (= niedriges Einkommen und niedriges Vermögen), nicht um Beduerfnisse.
Du gehst zum Grundsicherungsamt, dort wird festgestellt, wie hoch dein Einkommen und Vermögen und das deines Partners/deiner Partnerin ist. Liegt das Einkommen unter dem Grundsicherungsniveau und das Vermögen unter einer Freibetragsgrenze, bekommst du deine Grundsicherung.
Im Prinzip wie bei der jetzigen Sozialhilfe oder anderen staatlichen Transfers, nur dass niemand von Dir verlangt, dass du dich "dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst", wie das jetzt der Fall ist.
Bei dem Vorschlag von Michael Opielka müsstest du nicht das Einkommen und Vermögen offenlegen, müsstest aber, wenn du wieder Geld verdienst, die Hälfte deiner erhaltenen Grundsicherung zurückzahlen.
Nochmal: Wenn du heute nicht arbeiten willst, kriegst du gar nichts. Das gleiche gilt uebrigens auch fuer Studierende, die es wagen laenger als die Regelstudienzeit zu studieren.
Insofern ist die Grundsicherung fuer "Faulenzer" nicht die reine Lehre eines bedingungslosen Grundeinkommens fuer Alle, aber ein Schritt in diese Richtung.
Eh jetzt die naechsten Missverstaendnisse kommen, weil die email, auf die du geantwortet hast nicht dranhaengt: Arbeitslose, RentnerInnen, Erwerbstaetige, Erwerbsunfaehige, Kranke, Pflegende, Kinder Erziehende, Studierende und Person, die sonstige "gesellschaftlich sinnvolle Taetigkeiten" machen, sollen ein Grundeinkommen sollen ein Grundeinkommen erhalten. Das ist unstrittig. Die strittige Punkt ist, ob die anderen ebenfalls ein Grundeinkommen kriegen oder "nur" das Recht auf eine Grundsicherung haben.
Wolfgang
P.S.: Ich waere dir dankbar, wenn du nicht dauernd das Subject/ den Betreff aendern wuerdest, weil dann insbesondere Leute, die sich auf der Homepage einloggen, die Diskussion nicht vollstaendig verfolgen koennen.
Erstellt: 01.10.04, 15:35 Betreff: Re: Grundeinkommen versus Grundsicherung Lieber Wolfgang...druckenweiterempfehlen
Hallo Wolfgang Strengmann @all,
Am Freitag, 1. Oktober 2004 14:45 hat Wolfgang Strengmann geschrieben:
> Eh jetzt die naechsten Missverstaendnisse kommen, weil die > email, auf die du geantwortet hast nicht dranhaengt: > Arbeitslose, RentnerInnen, Erwerbstaetige, Erwerbsunfaehige, > Kranke, Pflegende, Kinder Erziehende, Studierende und Person, > die sonstige "gesellschaftlich sinnvolle Taetigkeiten" machen, > sollen ein Grundeinkommen sollen ein Grundeinkommen erhalten. > Das ist unstrittig. Die strittige Punkt ist, ob die anderen > ebenfalls ein Grundeinkommen kriegen oder "nur" das Recht auf > eine Grundsicherung haben.
Soweit nachvollziehbar.
Ich denke allerdings, daß bei beiden Ansätzen (Ihrem und dem von Michael Opielka) nach wie vor der hohe bürokratische Aufwand bestehen bleibt, der bei Bedürftigkeitsprüfungen ohne Zweifel anfallen wird. Zudem können alle diejenigen, die sich bislang Bedürftigkeitsprüfungen unterziehen mußten, wohl ein Lied davon singen, in welch entwürdigender Weise diese i.d.R. durchgeführt werden. Jüngstes Beispiel hierfür sind die Fragebögen zum ALG II, bei denen lt. Datenschutz Schleswig-Holstein gleich in mehrfacher Hinsicht gegen die Bestimmungen des Datenschutzes verstoßen wird.
Die Bedürftigkeitsprüfungen selbst sind es, die uns im Zusammenhang mit einem Grundeinkommen eher mißtrauisch machen sollten. Für die Betroffenen ist es allemal eine Zumutung, stehen sie doch nach dem ab 01.01.05 inkrafttretenden SGB II z.B. in der alleinigen Beweispflicht und müssen nachweisen, daß sie mit dem Mitbewohner einer Wohngemeinschaft nicht in eheähnlicher Gemeinschaft leben (wie ein solcher Nachweis überhaupt erbracht werden kann, bleibt wohl ewig ein Rätsel). Solche "Bedürftigkeits"Prüfungen gehören auf den Prüfstand und sollten im Hinblick auf ein zu gewährendes Grundeinkommen nicht wiederholt werden. Aus diesem Grund gab es ja zu Beginn der Existenzgelddiskussion fast ausschließlich Entwürfe, die auf ein *BEDINGUNGSLOSES* Existenzgeld/Grundeinkommen zielten.
Ich denke, daß mit Ansätzen, wie dem Ihren oder auch den von Michael Opielka zwar relativ schnell eine gesellschaftliche Akzeptanz erreicht werden kann, doch steht der bürokratische Aufwand (Bedürftigkeitsprüfungen) und ebenso die Kosten für den dazu benötigten Verwaltungsapparat in keinem Verhältnis zum Nutzen. Bei einem bedingungslosen Grundeinkommen würden solche Kosten gar nicht erst anfallen.
Erstellt: 01.10.04, 22:20 Betreff: Re: Grundeinkommen versus Grundsicherung Lieber Wolfgang...druckenweiterempfehlen
:::::::: Ich denke, daß mit Ansätzen, wie dem Ihren oder auch den von Michael Opielka zwar relativ schnell eine gesellschaftliche Akzeptanz erreicht werden kann, doch steht der bürokratische Aufwand (Bedürftigkeitsprüfungen) und ebenso die Kosten für den dazu benötigten Verwaltungsapparat in keinem Verhältnis zum Nutzen. Bei einem bedingungslosen Grundeinkommen würden solche Kosten gar nicht erst anfallen.
Nichts für ungut.
Viele Grüße Marion
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Typisch deutsche Mentalität ist offensichtlich der Diskussion vorgeschaltet. Getreu dem Motto: "Warum einfach, wenn´s auch umständlich geht." wird wild in die alte Trickkiste gegriffen und Modelle entwickelt, die ja bloß nicht eine einheitliche Behandlung aller Bürger ermöglicht. Bedingungsloses Grundeinkommen ist nur möglich, wenn zuvor die Geldfrage gelöst ist. Dedr Staat muss die Geldhoheit zurückerlangen, dann kann er auch ein BGE zahlen!
Deutscher Freiwirtschaftsbund e.V. Michael Musil -Kassenführung- Kopernikusstr. 8 * 56410 Montabaur Tel: 02602-180 150 * Fax 90945
Erstellt: 02.10.04, 16:49 Betreff: Re: Grundeinkommen versus Grundsicherung Lieber Wolfgang...druckenweiterempfehlen
Lieber Wolfgang,
Du sagst: „Arbeitslose, RentnerInnen, Erwerbstätige, Erwerbsunfähige, Kranke, Pflegende, Kindererziehende, SportlerInnen , Studierende und Personen, die sonstige ‚gesellschaftlich sinnvolle Tätigkeiten’ machen, sollen ein Grundeinkommen erhalten. Das ist unstrittig.“
(Was sind gesellschaftlich sinnvolle Tätigkeiten? Welche Institution soll das abschließend beurteilen? Ist die Produktion von Kriegswaffen (oder friedensstiftenden Verteidigungsgerätschaften, wie ich kürzlich in Newspeak gelesen habe) eine sinnvolle Tätigkeit? Oder der Beischlaf gegen Bezahlung? Ist ein Profifußballer, der 50.000 Euro im Monat verdient, auch ein Sportler? Ist Michael Schuhmacher ein Sportler? Na egal, das soll grad nicht Thema sein).
Weiterhin sagst du, daß eine Grundsicherung all jene erhalten sollen, die „freiwillig (!!) zeitweilig oder auf Dauer aus der Gesellschaft aussteigen, also ausschließlich faulenzen, am Strand liegen, Coctails trinken, auf Partys gehen, spazieren gehen“ (wie lange dauert „auf Dauer“? Definiere bitte) Frage: Darf jedes Mitglied der Gesellschaft zeitweilig aus der Gesellschaft aussteigen (also faulenzen, Coctails trinken und so weiter?)
Wenn Du meine Frage bejahst, dann „spiele“ ich jetzt einen kindererziehenden Millionär. Meine Frau ist bei einem Verkehrsunfall tödlich verunglückt und hat mir zwei Kinder hinterlassen. Bekomme ich ein Grundeinkommen oder nicht? Solltest Du diese Frage verneinen, dann stelle ich fest, daß deiner Ansicht nach Millionäre kein Grundeinkommen erhalten sollen. Bejahst Du die Frage, dann erhalte ich Grundeinkommen und ebenso meine Kinder (nach Deiner Auflistung erhalten Kinder wohl kein Grundeinkommen). Also gut: Ich bin Millionär, erhalte ein Grundeinkommen als kindererziehende Person und meine Kinder erhalten nix. Ich möchte nun mit meinen zwei Kindern, die zwei und vier Jahre alt sind, ein Jahr lang in das Haus ziehen, das ich auf Mallorca besitze (denn ich bin ja Millionär ! ). Dort möchte ich mit meinen Kindern am Strand liegen und faulenzen. Ich möchte dort auch Coctails trinken. Als gesetzestreuer Bürger gehe ich jetzt zum Grundsicherungsamt, wo festgestellt wird, wie hoch mein Einkommen und mein Vermögen ist (meine Frau hat das nicht mehr, weil sie ja tot ist). Einkommen habe ich keins, aber Vermögen. Ich hoffe, daß das was ich sage, mit deinen Überlegungen noch übereinstimmt. Weiter… Das Grundsicherungsamt überprüft nun meine BEDÜRFTIGKEIT (es überprüft NICHT meine Bedürfnisse, sagtest Du ). Das heißt, wenn ich „faulenzen“ will, muß ich meine Bedürftigkeit überprüfen lassen, obwohl ich es (bedürftig, nämlich) ja nicht bin, da ich Millionär bin. Aber egal. Das Grundsicherungsamt stellt nun fest, daß ich 10 Millionen Euro auf verschiedenen Konten und in Grundstücken habe. Es stellt unumwunden fest, daß ich nicht bedürftig im Sinne des Gesetzes bin. Du sagst dazu: „Im Prinzip wie bei der jetzigen Sozialhilfe oder anderen staatlichen Transfers, nur daß niemand von Dir verlangt, daß du dich ‚dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellst’, wie das jetzt der Fall ist“ Halten wir fest: Unser Millionär hier hat Anspruch auf Grundeinkommen, weil er seine beiden (u.a. noch nicht schulpflichtigen) Kinder erzieht…deshalb braucht er sich auch nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Er hat auch Anspruch mit seinen beiden Kindern in seinem Haus in Spanien faulenzen zu dürfen. Um das aber tun zu dürfen, muß er sich eine Genehmigung im Grundsicherungsamt einholen. Da es aber so klar wie Käsbrühe ist, daß er nicht grundsicherungsbedürftig ist, kann die Grundsicherungsprüfung nur darauf hinauslaufen, daß unser Millionär für die Zeit des Faulenzens das Grundgehalt abgesprochen bekommt ( bekommen es auch seine Kinder abgesprochen, falls sie es im Prinzip erhalten würden?) Oder das Grundsicherungsamt könnte sagen, daß er kein Grundsicherungsdarlehen erhalten könne, da er nicht grundsicherungsbedürftig sei (allerdings ist hat aber jeder nach deinen Worten einen Anspruch auf Grundsicherung, der aussteigen möchte). Oder er könne ein Grundsicherungsgeld bekommen, müsse aber dafür für den Zeitraum des Faulenzens auf sein Grundeinkommen verzichten. Andererseits hätte er aber einen prinzipiellen Anspruch auf ein Grundeinkommen, weil er ja zwei Kinder erzieht… Naja…wenigstens würden nach eurem Modell die Gerichte definitiv nicht arbeitslos werden.
Kommen wir nun zu dem Michaelschen Vorschlag.
Bei ihm bräuchte ich, auch als Millionär nicht, mein Einkommen und Vermögen offen legen. Müßte aber, wenn ich wieder Geld verdiene, die Hälfte meiner „erhaltenen Grundsicherung zurückzahlen“ (O-Ton). Irgendwie sehr widersprüchlich, oder? Würde ich eigentlich bei seinem Vorschlag mein Grundeinkommen behalten dürfen (denn eine Bedürftigkeitsprüfung wäre in meinem Fall ja überflüssig, wenn ich mein Einkommen und Vermögen nicht offen lege)?
Wenn ich jetzt einen „armen“ Arbeitslosen spielen würde, würde es mir vielleicht ziemlich dreckig gehen. Wenn ich nämlich alleinstehend wäre und hätte außer meinem Grundeinkommen kein Vermögen (das ich ne Lebensgefährtin hab, die viel Knete hat und eine Etage über mir wohnt, geht ja niemanden etwas an, oder?) ---oh ! Zählt das Grundeinkommen im klassischen Sinn als Vermögen? ---na egal ---- dann müßte ich jetzt eine Bedürftigkeitsprüfung über mich ergehen lassen. Man würde feststellen, daß ich bedürftig wäre, weil ich nur mein Grundeinkommen hab. Ich will aber trotzdem für ein halbes Jahr am Strand von Copacobana mich bräunen lassen, und Coctails trinken!!!!!!! …. Bekäme ich jetzt eine Grundsicherung, um meinen Wunsch erfüllen zu können? Wer legt übrigens das Grundsicherungsniveau fest? Nach welchen Kriterien? Wie bestimme ich, ob ein Mensch bedürftig ist oder nicht? Wie definierst Du „bedürftig“ und wie „Bedürfnis“? Haben diese beiden Begriffe in Deiner Vorstellungswelt nichts miteinander zu tun? Du sagst: „Liegt das Einkommen unter dem Grundsicherungsniveau und das Vermögen unter einer Freibetragsgrenze, bekommst du deine Grundsicherung.“ Und „Diese Grundsicherung ist wie das Grundeinkommen existentsichernd (es ist genau so hoch wie das Grundeinkommen“
Nach diesen, Deinen Worten, müßte ich die Grundsicherung erhalten. Diese Grundsicherung nutze ich nun, um ein halbes Jahr lang am Strand zu liegen. Ich erhalte sie für die Dauer eines halben Jahres. Wenn ich wieder komme, melde ich mich zurück und erhalte nur noch mein Grundeinkommen. Ist das so korrekt? Nach den Michaelschen Vorstellungen müßte ich nicht mein Einkommen und Vermögen als Arbeitsloser offen legen, müßte dann aber, wenn ich wieder Geld verdiene, die Hälfte meiner erhaltenen Grundsicherung zurückzahlen. Wer aber weiß, wann ich wieder Geld verdiene? Also bin ich de facto gezwungen, mein Einkommen und Vermögen offenzulegen, um nicht die Grundsicherung hälftig zurückzahlen zu müssen. Wäre es da nicht viel einfacher, mir für den Zeitraum meines Aussteigens eine Art Urlaubsgeld zu zahlen? Ist es nach euren Vorstellungen eigentlich vorgesehen, daß man im selben Zeitraum sowohl das Grundsicherungsgeld (das genau so hoch wie das Grundeinkommen ist/sein soll) als auch das Grundeinkommen erhält? Wie auch immer, aus der Konstruktion eures „Systems“ erschließt sich nicht gerade Einfaches. Eigentlich könnte man danach –krass formuliert- auch alles beim Alten lassen; denn auch heute schon, lässt der Staat einen nicht verrecken, wenn man es geschickt anfängt.
Etwas anderes aber geht aus euren Vorstellungen klar hervor: Euer „System“ ist so aufgebaut, daß ihr dem Staat das Recht nicht streitig machen wollt, jeden Staatsbürger bis aufs Unterhemd ausziehen zu dürfen, um zu sehen, ob seine Unterwäsche nicht doch teurer ist, als es der Bezug des Grundsicherungsgeldes oder Grundeinkommens erlaubt. Klar: Wäre dem nicht so, wärt ihr euren Universitätsposten recht schnell los (Wes Brot ich es, des Lied ich sing.) Euer „System“ geht – ohne daß ihr euch offen dazu bekennt – davon aus, daß der Homo sapiens ein faules Wesen ist, das, wo immer es ihm glückt, sich vor Arbeit drückt; das folglich zur Arbeit gezwungen werden muß. Und wer nur kann es zwingen? Die herrschenden Machthaber!
Ich meine, das ein Mensch, der an Leib und Seele gesund ist, ein wissensdurstiges und tätigkeitssuchendes Wesen ist, der Freude am Leben und seinen Mitgeschöpfen hat.
Das Grundeinkommen erhalten wir nicht vom Staat (dem wir nach eurem Gutdünken wohl auch noch dafür dankbar sein sollten…(!)…) Sondern das Grundeinkommen ist ein Geschenk aller tätigen Menschen an jeden einzelnen dieser Menschengemeinschaft. Es ist diese Menschengemeinschaft, die alle Werte dieser Gesellschaft schafft oder geschaffen hat. Warum also soll sie nicht auch von dem Erschaffenen partizipieren?
Es geht mir hier im Moment noch nicht um die Höhe des Grundeinkommens (das ist eine andere Diskussion), es geht mir nur darum, mich dafür stark zu machen, daß in jedem die Einsicht wächst, daß das Grundeinkommen jeder Mensch von Anbeginn seiner Geburt erhalten muß. Daß das Grundeinkommen jeder Mensch erhalten muß, der dauerndes Wohnrecht in Deutschland hat. Daß das Grundeinkommen jeder Mensch, der länger als drei Jahre in Deutschland lebt und Dauerwohnrecht besitzt, erhalten muß. - - Dieser Gedanke sollte und so selbstverständlich wie das Gehen auf zwei Beinen werden.
Alles andere führt zu Spaltungen (Divide et impere….Teile und herrsche) und somit zu pathologischen Gesellschaftsstrukturen (die wir doch eigentlich durch Schaffung des Grundeinkommens beseitigen wollen).
Mit lieben Grüßen Lothar Samuel Tesche
Post Scriptum: Danke Dir für den Hinweis, daß ich nicht dauernd das Subjekt /den Betreff ändern soll. War echt keine böse Absicht, eher meiner Schusseligkeit geschuldet.
Erstellt: 02.10.04, 20:04 Betreff: Re: Grundeinkommen versus Grundsicherung Lieber Wolfgang...druckenweiterempfehlen
Liebe Mitstreiter,
kurz nachdem ich meinen letzten Beitrag verschickt hatte, las ich den Artikel: „Wenn Lohnarbeit nicht mehr das Einzige wäre.“ Von Professor Opielka (Wochenzeitschrift „Freitag“) Dort sichert er sich tätsächlich gegen den Verdacht antikapitalistischen Gedankengutes ab. In einem sich vom übrigen Text abhebenden Schriftgrad schreibt er:
„Anreize und Glück gelten auch in der kapitalistischen Utopie als das Maß aller Dinge. Antikapitalistisch ist das Grundeinkommen also nicht.“
Im Kleingeschriebenem heißt es:
„Ein unabhängig vom Arbeitsmarkt gezahltes, existenzsicherndes, individuelles Grundeinkommen würde das Privateigentum an Produktionsmitteln, die zweite Säule des Kapitalismus nicht antasten.“
Es ist selbstverständlich sein gutes Recht, das „System“ des Grundeinkommens so gestalten zu wollen, daß es eine der drei kapitalistischen Säulen nicht zum Einsturz bringt (schließlich würde es dann zusammenbrechen und Professor Opielka wäre seinen Uni-Job noch vor dem Zusammenbruch los) – deshalb ist er weder ein besserer noch ein schlechterer Mensch.
Der Herr Professor ist nun aber gezwungen, Sicherungsmechanismen in sein „System“ des Grundeinkommens einzubauen, die es dem Arbeiter nicht gestatten, dem Arbeitgeber als gleichberechtigte Person gegenüberzutreten; denn
„Für den Kapitalismus als Wirtschaftssystem ist kennzeichnend die wirtschaftliche Verfügungsmacht der Unternehmer über das Kapital und die weitgehende Trennung von Kapitalbesitz und Arbeitskraft, d.h. der Arbeiter ist gezwungen, seine Arbeitskraft gegen Lohn zu verkaufen.“ (Quelle: Herder Lexikon Wirtschaft, 5. Auflage, S.123 ). Der Lohn wiederum ist so bemessen, daß der Arbeiter befähigt ist, seine Arbeitskraft so (gesund) zu erhalten, daß er sie dem Unternehmer jeden Tag von neuem zur Verfügung stellen kann. Erhält der Arbeiter (oder Arbeitnehmer) jedoch ein Grundeinkommen, daß ihn in die Lage versetzt, Arbeit (die der Unternehmer anbietet) nicht um jeden Preis annehmen zu müssen, dann ist der Arbeiter nicht mehr gezwungen, seine Arbeitskraft gegen Lohn zu verkaufen. Es käme zu einer Pattsituation. So könnte ein Arbeiter in einem Vorstellungsgespräch sagen, nachdem der Unternehmer (oder Personalchef…oder Abteilungsleiter) ihm sein zukünftiges Arbeitsgebiet erklärt und vorgestellt hat: „Ist ja alles schön und gut. Aber dafür, daß ich hier unten im fensterlosen Keller acht Stunden lang Medikamentenpäckchen auf Verfallsdaten kontrollieren soll, sind mir XY Euro nun doch zu wenig. Da lebe ich lieber von meinem Grundeinkommen. - Oder aber Sie bieten mir entschieden mehr als XY Euros.“
Der Sicherungsmechanismus, der eine Gleichstellung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im „System“ des Grundeinkommens verhindert, ist die Konstruktion oder Einführung einer Grundsicherung (Grundsicherungsgeld….das auch noch genau so hoch wie das Grundeinkommen selbst sein soll).
So gesehen bleibt gewissermaßen alles beim Alten. Aber warum tun die beiden Herren das alles für uns? In einer Welt, die überall an ihre Grenzen stößt und in der fast jeder fühlt, daß es so nicht weiter gehen kann, aber irgendwie eben doch für die Herren der großen Weltkonzerne weitergehen muß, wollen Sie uns allen Hoffnung auf ein anderes Leben machen, weil sie genau wissen, daß ein hoffender Mensch sich leichter in sein Schicksal fügt.
Und einen schönen Sonntag wünsche ich euch allen noch
Erstellt: 03.10.04, 00:15 Betreff: Re: Grundeinkommen versus Grundsicherung Lieber Wolfgang...druckenweiterempfehlen
Lieber Herr Tesche,
Ihre Schreibfreude in Ehren. Aber lesen Sie doch am besten auch, was Sie selbst schreiben. So zitieren Sie aus einem Lexikon als Kennzeichen einer kapitalistischen Ordnung:
„... d.h. der Arbeiter ist gezwungen, seine Arbeitskraft gegen Lohn zu verkaufen“
Genau dieser Zwang wird durch den Sozialstaat mit den Prozess der „Dekommodifizierung“ (Esping-Andersen), also der Lockerung von der Verpflichtung, seine Arbeitskraft als Ware („commoditiy“) anzubieten, bereits reduziert --- und durch ein Grundeinkommen noch deutlicher, klarer und freiheitlicher.
Im übrigen kann ich Sie beruhigen: auch außerhalb der kapitalistischen Ordnung wird es Hochschullehrer geben. Sie müssen sich um mein Schicksal also in künftigen mails nicht mehr sorgen.