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Forum Grundeinkommen
Offenes Forum zum Thema "Bedingungsloses Grundeinkommen"
* 14.05.2005: Die Administration dieses FORUMs wird ab heute von den Nutzern dieses FORUMs gestaltet. Siehe dazu im FORUM Beitrag in "Infos zur Nutzung des FORUMs". *
Dieses FORUM dient der Diskussion von Ideen zum BEDINGUNGSLOSEN GRUNDEINKOMMEN. Es war zuerst ein FORUM des "Netzwerk Grundeinkommen", Näheres: http://Grundeinkommen.INFO . Die Sprecher+..Innen des Netzwerkes betreiben seit April 05 eine eigene Mailingliste, Näheres: http://listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/debatte-grundeinkommen.
* Die Nutzer dieses FORUMS haben sich trotzdem mit Mehrheit für die Beibehaltung dieses FORUMs ausgesprochen, das weiterhin wohl auch hauptsächlich das weitere Vorgehen von http://Grundeinkommen.INFO begleiten wird. * Das FORUM ist z.Zt. versuchsweise ÖFFENTLICH geschaltet. Es kann also JEDEr Beiträge lesen, die Dateien ansehen und auch downloaden. Die Dateien sind auch verlinkbar. Wer mitschreiben will, muss sich anmelden, auch mit Pseudonym. Die Berechtigung muss bestätigt werden. Bitte die Frage "Warum..." beantworten. *
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Autor |
Beitrag |
Valery Mahony-Janssen
Beiträge: 40
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Erstellt: 29.10.04, 15:14 Betreff: Re: Stil |
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Zitat Günter Koch:
> Der Möglichkeit sich zu verschulden sind ja auch Grenzen gesetzt. > Ist diese Grenze erreicht, dann bleibt nur noch "Zwangsarbeit" > oder verhungern. (evtl. noch jedes Jahr mal ein Bankeinbruch)
Damit haben Sie es sehr gut auf den Punkt gebracht, aber trotzdem gibt es für uns noch lange keinen Grund zur Beunruhigung.
Halten wir also erst einmal fest:
a) Offensichtlich vertritt Herr Opielka nun mit seinem "Grundeinkommens-Modell" das deutsche Netzwerk höchstoffiziell nach außen.
b) In D gibt es noch immer einen sozialstaatlichen Auftrag zur Wahrung des Grundrechts auf Würde aus Art. 1 im Zusammenhang mit Art. 20, 28 GG. Daraus ergeben sich für die deutschen Gerichte verbindliche Auslegungs- und Ermessensrichtlinien, wonach e.g. Tilgungen von Darlehen derart gestaltet sein müssen, daß auf Dauer keine soziale Ausgrenzung stattfindet.
c) Selbst wenn er nun als offizieller und einziger Vertreter dieses Netzwerks einer verfassungskonformen Auslegung der sozialen Rechte nicht folgen sollte und mit seinen Sanktionen (das Grundeinkommen in Höhe von 640,00 EUR für einen Alleinstehenden soll bei Verweigerung von Dumpinglohn-Jobs zur Hälfte als Darlehen ausgezahlt werden) das Existenzminimum sogar noch unterschreiten will, wird ihm vermutlich nichts anderes übrig bleiben als die entsprechenden Artikel des GG umgehend ändern zu lassen. Ob ihm die deutschen Gerichte allerdings dabei folgen werden, bleibt dahingestellt. (Ich vermute mal, daß es schwierig werden dürfte.)
Daraus folgt, daß wir uns nun ganz entspannt zurücklehnen können, eine Tüte Popcorn öffnen und genüßlich der Dinge harren sollten, die da kommen mögen. ;-)
Greetz Val
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