Forum Grundeinkommen
Offenes Forum zum Thema "Bedingungsloses Grundeinkommen"

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14.05.2005: Die Administration dieses FORUMs wird ab heute von den Nutzern dieses FORUMs gestaltet. Siehe dazu im FORUM Beitrag in "Infos zur Nutzung des FORUMs".
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Dieses FORUM dient der Diskussion von Ideen
zum BEDINGUNGSLOSEN GRUNDEINKOMMEN. Es war zuerst ein FORUM des
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Die Sprecher+..Innen des Netzwerkes betreiben seit April 05 eine eigene Mailingliste,
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BundesGrundEinkommensGesetz (BGEG)

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Seite: 1, 2
Autor Beitrag
Silas Bernd

Beiträge: 115
Ort: Osnabrück


New PostErstellt: 09.12.04, 21:50  Betreff: BundesGrundEinkommensGesetz (BGEG)  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen

Fragmentarisches, vom minimal-Ende, am Bestand orientierten:

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

1. SGB - Allgemeiner Teil -
Artikel I. Sozialgesetzbuch (SGB)

Erstes Buch (I). Allgemeiner Teil
Erster Abschnitt. Aufgaben des Sozialgesetzbuchs und soziale
Rechte

§ 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuchs
(1) 1 Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung
materiellen Ausgleiches, des Zuganges zu Teilhabechancen und
von Versorgungssicherheit Sozialleistungen gestalten.
...

....

§ 9 Grundeinkommen
(1) 1 JedeR hat ein Recht auf diejenigen Sozialleistungen, die
ihr/ihm ein Leben in der sozialen Welt erst möglich machen.
2 Wer nicht über ausreichende Mittel, insbesondere nicht über
ein ausreichendes und sicheres Einkommen oder ausreichendes
Geld- oder Geldwertes Vermögen verfügt, hat ein unbedingtes
Recht auf diese Leistungen.

......

--------------------

......
Dritter Titel. Mitwirkung der/des Leistungsberechtigten

[ [ § 60 Angabe von Tatsachen
(1) 1 Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
1. alle Tatsachen anzugeben,...Erteilung der erforderlichen Aus-
künfte durch Dritte zuzustimmen,
2. Änderungen in den Verhältnissen... unverzüglich mitzuteilen,
3. Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständi-
gen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vor-
lage zuzustimmen.
2 Satz 1 gilt ensprechend für denjenigen, der Leistungen zu erstat-
ten hat.
(2) ...Vordrucke... benutzen.

§ 61 Persönliches Erscheinen
Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll auf Verlangen des
zuständigen Leistungsträgers zur mündlichen Erörterung des An-
trages oder zur Vornahme anderer für die Entscheidung über die
Leistung notwendiger Maßnahmen persönlich erscheinen.

§ 62 Untersuchungen
Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlan-
gen des zuständigen Leistungsträgers ärztlichen und psycholo-
gischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen, soweit diese für
die Entscheidung über die Leistung erforderlich sind.

§§ 63, 64 Heilbehandlung, Berufsfördernde Maßnahmen
Entfallen

§ 65 Grenzen der Mitwirkung
...
(4) Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 61 und 62 gelten nicht
für Antrag, Bezug oder Inanspruchnahme von Leistungen nach
dem BGEG.

§ 66 Folgen fehlender Mitwirkung
....
(4) Leistungen nach dem BGEG dürfen nur aufgrund fehlender
Mitwirkung nach dem § 60, und nur, wenn der Berechtigte offen-
sichtlich nicht bedürftig ist, entzogen werden.

_____________________

3. SGB, fünftes Buch. - Gesetzliche Krankenversicherung -
-------
Achtes Kapitel. Finanzierung
Erster Abschnitt. Beiträge
.....
Dritter Titel. Beitragssätze

§ 246 Beitragssatz aus dem Grundeinkommen
(1) Bezieher von Grundeinkommen sind Versicherungspflichtig.
(2) 1 Für die Bezüge aus dem Grundeinkommen gilt der durch-
schnittliche allgemeine Beitragssatz der Krankenkassen, den das
Bundesministerium für Gesundheit jeweils zum 1. Januar fest-
stellt. 2 Dieser Beitragssatz ist auf eine Stelle hinter dem Komma
zu runden.


________________________________________________


BundesGrundEinkommensGesetz (BGEG)

-------------------------------------
Abschnitt 1. Allgemeines

§ 1 Inhalt und Aufgabe des BGEG
(1) Das Grundeinkommen umfasst Leistungen in Geld und als
Sach- und Dienstleistungen.
(2) Aufgabe des BGEG ist es, jedem Menschen den sicheren Zu-
gang zu den ein Leben in Würde ausmachenden Existenzmitteln
zu ermöglichen.

§ 2 Stellung des BGEG
(1) Das BGEG ersetzt die SGB zur Renten- und zur Arbeitslosen-
versicherung sowie das BSHG, das WoGG und das BAföG.
(2) 1 Leistungen nach dem BGEG erhält ab dem 15. Lebensjahr
wer sie beantragt. 2 Als Antrag genügt die einschriftliche Über-
sendung des Sozialversicherungsausweis an einen Sozialleis-
tungsträger.

§ 3 Das Grundeinkommen ist personbezogen
(1) Das Grundeinkommen in allen seinen Formen wird an einzel-
ne natürliche Personen erbracht.
(2) 1 Es wird als Regelsatz monatlich, auf Wunsch des Empfän-
gers aber auch in kürzeren Raten, auf ein Girokonto überwie-
sen. 2 Es soll auf Wunsch des Empfängers in Bar ausgezahlt
werden.
(3) Als Sach- und Dienstleistung wird es in Form von Werk-
stätten, Gemeinschaftszentren, Aus- und Weiterbildungsstellen,
an geeigneten Orten, in Heimen, in der Nähe von Schulen uä.
und mit ausreichendem hierfür ausgebildetem Personal besetzt,
bereitgehalten.

§ 4 Rechtsanspruch
(1) Auf das Grundeinkommen besteht ein individueller Rechtsan-
spruch.
(2) Das Grundeinkommen kann nicht übertragen, verpfändet oder
gepfändet werden.
(3) Form und Maß werden bestimmt durch die §§ 3, 22 und 25
BGEG.

...
-------------------------
Abschnitt 2. Leistungen

Unterabschnitt 1. Personenkreis, Gegenstand des Grundeinkom-
men

§ 11 Personenkreis
(1) Das Grundeinkommen ist für die/den bereitzuhalten, die/der
nicht über das zum Erwerb der in § 12 genannten Existenzmittel
erforderliche Einkommen oder Vermögen nach § 9, 1. SGB ver-
fügt.

§ 12 Erforderlicher Lebensunterhalt
(1) Der erforderliche Lebensunterhalt umfaßt besonders die ein
gesundes Lebens ermöglichenden Existenzmittel zur Ernährung,
Kleidung, Wohnung, Krankenversicherung, der Körper- und
Haushaltshygiene, sowie Bedarfe der Selbstorganisation, Kom-
munikation, Bildung und der Mobilität.
(2) Darüberhinaus ergeben sich gesonderte einzelne Bedarfe zB.
bei Schwangerschaft, bei Tod und bei Behinderung sowie bei
nicht Volljährigen ein besonderer Bedarf durch ihre Entwicklung.

§§ 13 - 16
Entfallen

§ 17 Beratung und Unterstützung
Zur Vermeidung und Überwindung von Lebenslagen, in denen
gesonderte einzelne Leistungen erforderlich oder zu erwarten
sind, insbesondere jene von Krankheit, Verschuldung uä. sind
die Leistungsträger verpflichtet, Beratung und Unterstützung
anzubieten.

....
---------
Unterabschnitt 2. Hilfe zu Arbeit und Tätigkeit

§ 18 Beschaffung des Lebensunterhalts durch Arbeit
Entfällt

§ 19 Schaffung von Möglichkeiten zur Tätigkeit
(1) Die Leistungsträger des BGEG sind verpflichtet jeder/jedem
um eine Möglichkeit zur Tätigkeit Nachsuchenden, solche Tätig-
keit anzubieten.
(2) Die Leistungsträger des BGEG sind verpflichtet Möglichkeiten
zur Tätigkeit in ausreichender Vielfalt und Zahl bereitzuhalten.

§ 20 Besondere Arbeitsgelegenheiten
Insbesondere sind die Leistungsträger des BGEG verpflichtet,
gesundheitsförderliche Tätigkeiten für Behinderte sowie solche
auf die besonderen Bedürfnisse von Eltern(-teilen) abgestellte
anzubieten.

....

§ 22 Regelbedarf
...
(3) 1 Der Regelsatz ist so zu bemessen, das der Bedarf bei lang-
jährigem ausschließlichem Bezug des Grundeinkommen gedeckt
werden kann. 2 Hierbei bilden die Bedarfe für den Erwerb gesun-
der und sozial- und umweltverträglich produzierter Lebens-, Klei-
dungs- und Haushaltsmittel die Grundlage. 3 Die Regelsatzbe-
messung erfolgt auf Grundlage der Ergebnisse von Untersuchun-
gen, die durch unabhängige, nichtstaatliche Organe durchgeführt
werden.
(4) Die Höhe des Regelsatzes beträgt zum 01. Januar 2005
900,- Euro.
...
(6) 1 Der Regelsatz gilt Bundeseinheitlich. 2 Die Höhe des Regel-
satzes wird entsprechend der Entwicklung des 'Preisindex für die
Lebenshaltung aller privaten Haushalte' angepasst.

§ 23
.......
-----------------
Unterabschnitt 4. Ausschluß des Leistungsanspruchs, Einschrän-
kung der Leistung

§ 25
(1) Einschränkungen der Leistungen und Ausschluß des An-
spruches auf Leistungen nach dem BGEG sind nur nach den in
§ 66, 1. SGB genannten Bedingungen zulässig.
(2) 1 Einschränkungen der Leistungen sind nur bis zur Form
des Tagesgeldes zulässig. 2 Das Tagesgeld beträgt ein acht-
undzwanzigstel des Regelsatzes.

---------------

Abschnitt 8. Träger des Grundeinkommen

§ 96 Gesamtträger
Gesamtträger des Grundeinkommen ist die Weltgesundheitsor-
ganisation (WHO) sowie durch diese hierfür beauftragte Orga-
nisationen.

______________________

Verordnung zur Durchführung des § 22 des Bundesgrundein-
kommensgesetzes (Regelsatzverordnung)

§ 1 Allgemeiner Regelsatz
(1) Der Regelsatz umfasst die Leistungen für Ernährung, Beklei-
dung, Miete und Nebenkosten, Haushaltsmittel und Haushalts-
energie, Kranken- und Pflegeversicherung, Selbstorganisation,
Kommunikation, Information, Rundfunkgebühren, Bildung und
Mobilität sowie persönliche Bedürfnisse unter Berücksichtigung
der Erfordernisse bei einem langjährigen und ausschließlichen
Bezug der Leistungen nach dem BGEG.
(2)

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

t. b. c.

MfG
b


[editiert: 04.01.05, 16:00 von Silas Bernd]
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Silas Bernd

Beiträge: 115
Ort: Osnabrück


New PostErstellt: 16.12.04, 18:13  Betreff: Alternativvorschlag zu den §§ 1-4 BGEG  drucken  weiterempfehlen

Alternativvorschlag zu den §§ 1-4 BGEG :

BGEG Abschnitt 1. Allgmeines

§ 1 Begriff, Aufgabe und Leistungsumfang des Grundeinkommen
(1) Das Grundeinkommen ist die Struktur der Nichtausbeutbar-
keit des einzelnen Menschen in seiner Existenz als die Erfüllung
einer Pflicht der Gemeinschaft.
(2) Das Grundeinkommen soll es den Menschen ermöglichen ihr
Leben in der sozialen Welt ganzheitlich und selbstbestimmt zu
gestalten.
(3) Das Grundeinkommen umfasst Leistungen in Geld und als
Sach- und Dienstleistungen.

§ 2 Stellung des Bundesgrundeinkommensgesetzes
Das BGEG ersetzt die SGB zur Renten- und zur Arbeitslosenver-
sicherung sowie das BSHG, das WoGG und das BAföG.

§ 3 Das Grundeinkommen ist personbezogen
(1) Das Grundeinkommen in allen seinen Formen wird an einzel-
ne natürliche Personen erbracht.
(2) 1 Es wird als Regelsatz monatlich, auf Wunsch des Empfän-
gers aber auch in kürzeren Raten, auf ein Girokonto überwiesen.
2 Es soll auf Wunsch des Empfängers in Bar ausgezahlt werden.
(3) Als Sach- und Dienstleistung wird es in Form von Werkstät-
ten, Gemeinschaftszentren, Aus- und Weiterbildungseinrichtun-
gen an geeigneten Orten, in Heimen, in der Nähe von Schulen uä.
und mit ausreichendem hierfür ausgebildetem Personal besetzt,
bereitgehalten.

§ 4 Rechtsanspruch
(1) Auf das Grundeinkommen besteht ein individueller Rechts-
anspruch.
(2) Das Grundeinkommen kann nicht übertragen, verpfändet oder
gepfändet werden.
(3) 1 Leistungen nach dem BGEG erhält ab dem 15. Lebensjahr
wer sie beantragt. 2 Als Antrag genügt die einschriftliche Über-
sendung des Sozialversicherungsausweis an einen Sozialleis-
tungsträger.
(4) Sach- und Dienstleistungen sind antragsfrei.
(5) Form und Maß des Grundeinkommen werden bestimmt
durch die §§ 3, 22 und 25 BGEG.

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

MfG
b


[editiert: 04.01.05, 16:01 von Silas Bernd]
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LOthar Samuel Tesche

Beiträge: 267


New PostErstellt: 17.12.04, 01:11  Betreff: Re: BundesGrundEinkommensGesetz (BGEG)  drucken  weiterempfehlen

Lieber Bernd,

Du sagst:

„Alternativvorschlag zu den §§ 1-4 BGEG :

BGEG Abschnitt 1. Allgmeines

§ 1 Begriff, Aufgabe und Leistungsumfang des Grundeinkommen
(1) Das Grundeinkommen ist die Struktur der Nichtausbeutbar-
keit des einzelnen Menschen in seiner Existenz als die Erfüllung
einer Pflicht der Gemeinschaft.“

Grundsätzlich sollten wir bei der Abfassung des Bedingungslosen Grundeinkommens eine Sprache verwenden, die nach Möglichkeit von jedem halbwegs normalen Bildzeitungsleser verstanden wird. Ich lese zwar diese Zeitung nicht, verstehe aber dennoch nicht, was Du meinst.
Vielleicht baust du den Satz verständlich in zwei Sätze um.
Abgesehen davon sollen die einzelnen Paragrafen auch deshalb so verständlich wie möglich formuliert sein, weil das Gesetzeswerk ja später auch in andere Sprachen übersetzt werden soll. – Je komplizierter der Text, umso schwieriger die Übersetzbarkeit.
Weiterhin sollte in einer ausführlichen Präambel (nicht länger als drei Dina 4 Seiten) das Warum und Weshalb des Bedingungslosen Grundeinkommens beschrieben werden. Der § 1 hier gehört in die Präambel.

Du sagst:

„(2) Das Grundeinkommen soll es den Menschen ermöglichen ihr
Leben in der sozialen Welt ganzheitlich und selbstbestimmt zu
gestalten. „

Gehört auch in die Präambel. In einer sozialen Welt kann jeder Mensch sein Leben so gestalten wie er will, solange er nicht permanent seinen Mitmenschen körperlichen oder seelischen Schmerz zufügt.
Das „ganzheitlich“ ist eine Einschränkung der Glaubensfreiheit. Oder willst Du alle Menschen dazu zwingen Buddhisten zu werden ? (*frechgrins*)

Du sagst:

„(3) Das Grundeinkommen umfasst Leistungen in Geld und als
Sach- und Dienstleistungen.“

Wie meinst du das mit den Sach- und Dienstleistungen?

Du sagst:

„§ 2 Stellung des Bundesgrundeinkommensgesetzes
Das BGEG ersetzt die SGB zur Renten- und zur Arbeitslosenver-
sicherung sowie das BSHG, das WoGG und das BAföG.“

In dem Gesetzestext sollten alle Abkürzungen vermieden werden.
Wir sollten sagen: Gesetz des Bedingungslosen Grundeinkommens.
Da es später einmal weltweit funktionieren soll, muß nicht unbedingt im Titel auf eine bestimmte Regierungsform hingewiesen werden.

Du sagst:



§ 3 Das Grundeinkommen ist personbezogen
(1) Das Grundeinkommen in allen seinen Formen wird an einzel-
ne natürliche Personen erbracht.

Wie bezogen sollte es denn sonst sein?
Was willst du mit „natürliche Person“ Juristische Personen bekommen kein Bedingungsloses Grundeinkommen. Was bedeutet „wird… erbracht“ ??

Du sagst:

„(2) 1 Es wird als Regelsatz monatlich, auf Wunsch des Empfän-
gers aber auch in kürzeren Raten, auf ein Girokonto überwiesen.
2 Es kann auf Wunsch des Empfängers in Bar ausgezahlt werden.“

Vergiß bitte nicht, dass es 82 Millionen Kunden allein in Deutschland gibt. Alle Sonderwünsche oder Sonderregelungen sollten stets auf ein Minimum reduziert werden. Das bedeutet: Die Steuernummer eines jeden Menschen (er erhält sie qua Geburt) ist gleichzeitig die Kontonummer, auf die das Finanzamt monatlich das Bedingungslose Grundeinkommen überweist. Alle anderen Sonderregelungen bedeuten zusätzlichen Arbeitsaufwand.
Es handelt sich auch um kein Girokonto, sondern um ein Konto für das Bedingungslose Grundeinkommen. Nur das Finanzamt hat das Recht, auf dieses Konto Einzahlungen vorzunehmen.
Welchen Sinn sollten kürzere Raten haben?

Du sagst:

“(3) Als Sach- und Dienstleistung wird es in Form von Werkstät-
ten, Gemeinschaftszentren, Aus- und Weiterbildungseinrichtun-
gen an geeigneten Orten, in Heimen, in der Nähe von Schulen uä.
und mit ausreichendem hierfür ausgebildetem Personal besetzt,
bereitgehalten.“

Wer ist „es“ ? Ich nehme an Du sprichst vom Bedingungslosen Grundeinkommen? Du willst sagen, dass das Bedingungslose Grundeinkommen in Heimen und so weiter „bereitgehalten“ werden soll?

Du sagst:



Ҥ 4 Rechtsanspruch
(1) Auf das Grundeinkommen besteht ein individueller Rechts-
anspruch.
(2) Das Grundeinkommen kann nicht übertragen, verpfändet oder
gepfändet werden.“
Eigentlich sind das doch Selbstverständlichkeiten, oder? Man könnte allerdings sagen, das keine staatliche Einrichtung Zugriff auf das Konto haben darf, außer einer einzigen Ausnahme (siehe dazu mein Fragment zu einem Bedingungslosen Grundeinkommen): Dem Tod. Der gesamte Kontobetrag fällt dem Finanzamt zu.

Du sagst:

“(3) 1 Leistungen nach dem BGEG erhält ab dem 15. Lebensjahr
wer sie beantragt. 2 Als Antrag genügt die einschriftliche Über-
sendung des Sozialversicherungsausweis an einen Sozialleis-
tungsträger.“

Warum nicht ab Geburt? Begründe bitte, warum es erst ab dem 15. Lebensjahr auf Antrag ausgezahlt wird? Müssen Eltern vor dem 15 Lebensjahr Kindergeld beantragen? Warum sollte es einen Sozialversicherungsausweis geben? Was ist ein Sozialleistungsträger??? (ich meine in einem System, in dem es ein Bedingungsloses Grundeinkommen gibt).
Hier hast Du übrigens wieder zusätzliche bürokratische Arbeiten eingebaut.
Wir sollten auch nicht vergessen, dass wir dieses Gesetz so schaffen sollten, dass es jedes Land annäherungsweise übernehmen kann. Das bedeutet zum Beispiel im Falle der unter 15 Jährigen, dass es in vielen Ländern der Erde Kinderarbeit, Kinderprostitution aus Armut gibt.
Wenn das Bedingungslose Grundeinkommen ab Geburt gezahlt wird, macht Kinderarbeit keinen Sinn mehr. Wird es erst ab 15Jahren gezahlt, würde sie Sinn machen. Was wäre in deinem Gesetzesvorschlag mit den Kindern, die beide Eltern verloren haben?

Wie gesagt, ich halte es für sinnvoll, bei der Abfassung dieses Gesetzes immer die gesamte Menschheit im Auge zu behalten. Der Spruch „Die Welt ist ein großes Dorf“, ist eigentlich kein doofer Spruch; es ist tatsächlich so…alles rückt immer mehr zusammen.
Und das ist auch gut so !

Eine andere Welt ist möglich.

Und jetzt bleibt mir nur noch, dir und allen Mitstreitern (einige scheinen ja gerade Winterschlaf zu halten:-) eine gute Nacht zu wünschen - auf diesem schönsten aller Planeten, den unsere Mutter Sonne trägt.

Lothar Samuel Tesche

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LOthar Samuel Tesche

Beiträge: 267


New PostErstellt: 17.12.04, 10:54  Betreff: Ein wichtiger Vorschlag zur weiteren Arbeit  drucken  weiterempfehlen

Liebe Mitstreiter,

ich möchte euch folgenden Vorschlag machen…..

Ich glaube, dass es nur noch sehr wenige gibt, die sich hier aktiv an der Arbeit an einem Grundeinkommen beteiligen wollen. Über die Gründe kann man nur spekulieren.

Ich jedenfalls bin sehr daran interessiert, das Projekt fortzusetzen, alldieweil es der richtige Weg zu einer anderen Welt ist.
Da es ein merkwürdiges Gefühl ist, zu schreiben ohne Resonanz zu bekommen, wollte ich den Vorschlag machen, dass sich die drei oder vier aktiven Leute die noch hier sind, auf meiner „normalen“ Mail melden. Mit fünf sechs aktiven Leuten kann man gewiß stringenter und produktiver arbeiten als so ins Leere zu schreiben.

Also bitte bei mir melden:



Liebe Grüße an alle Lothar Samuel Tesche

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Günter Koch

Beiträge: 169
Ort: Erlangen


New PostErstellt: 17.12.04, 13:05  Betreff: Re: Ein wichtiger Vorschlag zur weiteren Arbeit  drucken  weiterempfehlen

"LOthar Samuel Tesche" <@carookee.com> schrieb:
> Liebe Mitstreiter,
>
> ich möchte euch folgenden Vorschlag machen…..
>
> Ich glaube, dass es nur noch sehr wenige gibt, die sich hier aktiv an der Arbeit an einem Grundeinkommen beteiligen wollen.
> Über die Gründe kann man nur spekulieren.
>
> Ich jedenfalls bin sehr daran interessiert, das Projekt fortzusetzen, alldieweil es der richtige Weg zu einer anderen Welt
> ist.
> Da es ein merkwürdiges Gefühl ist, zu schreiben ohne Resonanz zu bekommen, wollte ich den Vorschlag machen, dass sich die
> drei oder vier aktiven Leute die noch hier sind, auf meiner „normalen“ Mail melden. Mit fünf sechs aktiven Leuten kann man
> gewiß stringenter und produktiver arbeiten als so ins Leere zu schreiben.
>
> Also bitte bei mir melden:
>
>
>
> Liebe Grüße an alle Lothar Samuel Tesche

Hallo Lothar,

Du hast deutlich kundgetan, daß Du mein fertiges Bürgergeld-Konzept nicht akzeptieren kannst, obwohl ich eine 7-jährige praktische Erfahrung vorweisen kann. Konkrete Fehler, z.B. an meinem 3-Personen-Modellbeispiel, hast Du nicht genannt.

Du hattest mal an mich geschrieben:
"Die Tatsache, daß nur der Mensch mehr Werte schaffen kann, als er selbst zum Leben benötigt und sich dieses Verhältnis in Geld ausdrücken kann (nicht muß!!) kannst du nicht erkennen."

Stimmt, das kann ich nicht erkennen. Ich behaupte, auch eine Maschine kann Werte schaffen (Güter herstellen), mehr als ein Mensch (der Eigentümer der Maschine) braucht. Die Maschine wird aber irgend jemandem gehören. Diese Person (es können auch mehrere sein) kann die Produkte gegen Geld verkaufen. Ist das falsch? Sind es nur Verständigungsprobleme?

Damit kommt halt der Dialog zum erliegen.

Hier noch 3 Laudationen, die zeigen wie andere darüber denken. Diese werde ich auch in meine Homepage einarbeiten.
Ablehnende Kritiken gibt es auch, sind aber nie konkret. Vielleicht nimmst Du Dir meinen Aufsatz noch einmal vor - es ist Dir doch wichtig. Die Homepage ist dringend überarbeitungsbedürftig, ich bin gerade dabei. Es wird aber noch eine Zeit dauern bis die neue Version im Netz steht. Die PowerPoint-Präsentation zeigt das gleiche Modellbeispiel mit Animation (Bewegung). Man sieht richtig, wie das Geld zirkuliert, bzw. auch, wie es nach dem herkömmlichen System, das auf Abgaben basiert, nicht zirkuliert (Stau).

Lieben Gruß

Günter Koch
Tel.: 09131-771532
www.patentrezept.de


HHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHHH

Günter Koch, Laie auf ökonomischem Gebiet, hat sich der Aufgabe gestellt, die volkswirtschaftlichen Probleme zu analysieren. Er hat auf wissenschaftlicher Basis den Nachweis erbracht, daß ein System, das auf Steuern oder anderen Abgaben der Bürger an den Staat basiert, allenfalls nur problematisch funktionieren kann. Daraufhin hat Koch ein eigenes Geld- und Sozialsystem entwickelt, das meiner Ansicht nach die Bezeichnung Patentrezept verdient.

Dr. Egon Mergenthaler (Physiker)

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Schon jetzt kreist über den meisten öffentlichen Haushalten der Pleitegeier und die Arbeitslosigkeit erreicht immer dramatischere Ausmaße. Wann endlich sehen die Verantwortlichen ein, daß wir ein gänzlich anderes marktwirtschaftliches System brauchen, wie es Günter Koch, ein Wirtschaftsrebell im besten Sinn des Wortes mit seinem völlig zu recht so genannten einfachen und überzeugenden Patentrezept erarbeitet hat?

Roland Rieger

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Eine uralte Weisheit der Menschheit besagt, daß das Geniale grundsätzlich einfach, also von jedem Kind zu verstehen sei. So verhält es sich auch mit dem Wirtschaftssystem, um das es sich bei dem Goldring handelt. Die Betonung -und das ist mir wichtig! - liegt hier nicht auf dem Gold als "Deckungsmedium" der Währung, sondern auf der Geschlossenheit des von Herrn Koch entwickelten Geldkreislaufes inklusive eines sinnvollen Buchungssystems. Besonders beeindruckend sind auch die möglichen Wirtschaftskreisläufe im Verhältnis zu anderen Staaten, die Koch als sich selbst regulierende Systeme zu erklären weiß. Die Plausibilität der Ausführungen ist dabei evident.
Aufgrund der Offensichtlichkeit und geradezu verblüffenden Effizienz ist fraglich, ob Koch dieselben Gedanken auch hätte entwickeln können, wäre er nicht Elektrotechniker, sondern diplomierter Volks- oder Betriebswirt geworden wäre.
Die Begriffe "Produktionskosten", "Gewinnmargen", "Warenströmen" und "statistischen Berechnungen" sind derart vernebelt und kompliziert, daß einfachste Zusammenhänge von den meisten "Studierten" nicht mehr erkannt werden können.
Herr Koch, der oftmals versucht hat, solchen "Vertretern der Ökonomie" sowie diversen "Freiwirtschaftern" sein System nahe zu bringen, mußte ausnahmslos die schmerzhafte Erfahrung machen, daß dasselbe "nicht kompliziert genug" ist, als daß man sich herabließe, es überhaupt verstehen zu wollen.
Der Goldring ist Kochs praktische Anwendung im Kleinen, was auf Staats- oder Globalebene noch viel besser funktionieren würde. Mit Hinblick auf die Praktizierbarkeit und letztendliche Nichtfixierung auf den Rohstoff Gold möchte ich jedoch in diesem globalen Zusammenhang lieber von KGS sprechen (Kochs GeldkreislaufSystem).
Etabliert es sich, so kann diesem Planeten noch geholfen werden.

Turnus Gleich ><
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Silas Bernd

Beiträge: 115
Ort: Osnabrück


New PostErstellt: 17.12.04, 17:30  Betreff: Re: BundesGrundEinkommensGesetz (BGEG) @Lothar  drucken  weiterempfehlen

Lieber Lothar

>Sprache verwenden, die nach Möglichkeit von jedem halbwegs
>normalen Bildzeitungsleser verstanden wird.

Mein Entwurf soll in bewußtem Gegensatz zu den bereits vorge-
brachten (meines Wissens nach im wesentlichen Deinen) stehen.
Er orientiert sich an den genannten Gesetzen, das BGEG am
BSHG. Zum Teil habe ich die Titel der §§ wörtlich übernommen.
Es muß m.e. auch nicht von jedem verstanden werden, sondern
Juristen/Politiker sollten das ein oder andere zum plündern darin
auftreiben können. Zumindest hoffe ich so. Viel mehr auch nicht,
dafür ist es realistisch betrachtet zu revolutionär bzw. zu laienhaft.

>Präambel

Halte ich für nicht durchführbar. Das ist weder Verfassung noch
Charta, sondern ein schlichtes Gesetz. Nicht einmal ein Gesetz-
buch, wie zB. das SGB IX (Reha/Teilhabe Behinderter).

>In einer sozialen Welt kann jeder Mensch sein Leben so ge-
>stalten wie er will, solange er nicht permanent seinen Mitmen-
>schen körperlichen oder seelischen Schmerz zufügt.

'Soziale Welt' bedeutet, das Mensch auf Gemeinschaft angewie-
sen ist. Das (neue; Aufl. 04) 'Wörterbuch zur Politik' sagt unter
dem Stichwort 'Daseinsvorsorge' passend: "D. wird umso wichti-
ger, je kleiner der vom Einzelnen >beherrschte Lebensraum< und
je größer der >effektive Lebensraum< ist, dh. der Bereich, in dem
sich das Leben tatsächlich vollzieht." 'Soziale Welt' selber stammt
von Paul Tiedemann, einem Rechtsphilosophen.

>Das „ganzheitlich“ ist eine Einschränkung der Glaubensfrei-
>heit.

ZZt. werden in (Behinderten-)Werkstätten durchaus verbreitet
Jobs angeboten, die diesem Anspruch nicht genügen. Dort werden
zB. Elektokleingeräte in Kartons verpackt. Ohne Akkord und mit
verschärften Zigarettenpausen (immerhin ja auch für Pfenniglöh-
ne), trotzdessen ist solche Arbeit, wie ich denke, der Gesundheit
abträglich, und also bei Zeiten 'illegal' auch wenn es den Arbeitern
nicht gleich einleuchtet. Auch hier will ich aber nicht Einzelne
zum Wechseln der Tätigkeit zwingen, sondern die Gemeinschaft
dazu, Möglichkeit zum Wechsel anzubieten.

>Oder willst Du alle Menschen dazu zwingen Buddhisten zu
>werden ? (*frechgrins*)

Mir wärs schon viel, würden alle Menschen sich ihres geistigen
Lebens bewußter werden.

>Wie meinst du das mit den Sach- und Dienstleistungen?

Sache wär Werkstatt (Möglichkeit eine zu nutzen), Dienst wäre
ein Ausbilder/Geselle dort aber natürlich auch Beratungen aus-
serhalb des Bereiches der Tätigkeit.

>Gesetz des Bedingungslosen Grundeinkommens.

Klingt eher nach allgemeinem Gesetz (wie G. d. geringsten
Widerstandes), nicht nach §§.

>Da es später einmal weltweit funktionieren soll, muß nicht
>unbedingt im Titel auf eine bestimmte Regierungsform hin-
>gewiesen werden.

Ich fänds schon revolutionär auf nationaler Ebene. Bis das so-
weit ist, das es für den Kontinent verwirklicht wird, ist noch Zeit.
Das ganze soll doch nur ein Entwurf sein, hier im Netzwerk auf
den Bestand, das Bisherige aufmerksam zu machen. Dann kann
das vieleicht noch hergenommen werden, um Politiker zu 'schok-
ken' (ich hab das auch ins Grüne Forum gesetzt). Bis das ein
wirksames Gesetz ist, vergehen noch Jahre. Und viele Evoluti-
onsstufen und Metamorphosen.

>Juristische Personen bekommen kein Bedingungsloses
>Grundeinkommen.

Das sagst Du so. Familien also auch nicht.

>Was bedeutet „wird… erbracht“ ??

Wäre ja nicht nur Geld. Dienstleistungen werden erbracht. Für die
Erbringer ist das nicht Geld, sondern eine Überweisung/Auszahl-
ung. Die geben Dir kein Geld, sondern erbringen einen Verwal-
tungsakt, auch wenn Du dann Geld hast.

>Sonderwünsche, Sonderregelungen...Minimum reduziert werden.
>Steuernummer (qua Geburt)...gleichzeitig Kontonummer...

Weiß nicht, ob das so geht. Wegen Datenschutz. Ausserdem ist
"Wer das 15. Lebensjahr vollendet hat..." "Handlungsfähig"
(§ 36 1.SGB). Girokonten sind weit(est) verbreitet.

>Welchen Sinn sollten kürzere Raten haben?

Alkoholiker sollen das so festlegen können. Auf Wunsch. ZZt.
kann man sich das auch nach Hause bringen lassen. (natürlich
steht das bloß im Gesetz, versuchen tut mans besser nicht).

>Warum nicht ab Geburt? ..warum es erst ab dem 15. Lebensjahr
>auf Antrag ausgezahlt wird? Müssen Eltern vor dem 15 Lebens-
>jahr Kindergeld beantragen? Warum sollte es einen Sozialver-
>sicherungsausweis geben? Was ist ein Sozialleistungsträger??

Das Ganze ist ein Entwurf, der möglichst wenig Änderungen an
den bestehenden Gesetzen erfordert. Er orientiert sich am (von
uns aus) mach-, nicht am wünschbaren. Der Aussenwelt gegen-
über sind das aber immer noch Wunschträume! Die Begriffe sind
existierenden Gesetzen entlehnt, zB. 'örtliche und überörtliche
Träger' § 96 BSHG.

>Wenn das Bedingungslose Grundeinkommen ab Geburt gezahlt
>wird, macht Kinderarbeit keinen Sinn mehr...

Ja, aber es ist nicht der einzige Weg. Irgendwer wird die Kinder
erziehen. Kinder sind nicht (oder nur begrenzt) geschäftsfähig.
Vieleicht sollten wir diesen § interessierten Ländern mehr an-
bieten.

>...Kinder, die beide Eltern verloren haben?

Steht, da bei mir Kinder kein BGE erhalten, dort, wo es auch
jetzt geregelt ist (weiß aber grad auch nicht, wo das ist).

>...Winterschlaf

auch mal was 'weihnachtliches' (aus der 'Newsgroup Buddhis-
mus' geklaut): -** MAY ALL BE HAPPY **-

MfG
b

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LOthar Samuel Tesche

Beiträge: 267


New PostErstellt: 18.12.04, 11:31  Betreff: Ein wichtiger Vorschlag zur weiteren Arbeit  drucken  weiterempfehlen

Liebe Mitstreiter,

ich möchte euch folgenden Vorschlag machen…..

Ich glaube, dass es nur noch sehr wenige gibt, die sich hier aktiv an der Arbeit an einem Grundeinkommen beteiligen wollen. Über die Gründe kann man nur spekulieren.

Ich jedenfalls bin sehr daran interessiert, das Projekt fortzusetzen, alldieweil es der richtige Weg zu einer anderen Welt ist.
Da es ein merkwürdiges Gefühl ist, zu schreiben ohne Resonanz zu bekommen, wollte ich den Vorschlag machen, dass sich die drei oder vier aktiven Leute die noch hier sind, auf meiner „normalen“ Mail melden. Mit fünf sechs aktiven Leuten kann man gewiß stringenter und produktiver arbeiten als so ins Leere zu schreiben.

Also bitte bei mir melden:

Lothar.tesche @ web de

Liebe Grüße an alle Lothar Samuel Tesche

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Vossp Flickflack

Beiträge: 123
Ort: Odense NV


New PostErstellt: 18.12.04, 11:50  Betreff: Re: Ein wichtiger Vorschlag zur weiteren Arbeit  drucken  weiterempfehlen

Lieber Lothar,
ob man hier oder dort streitet ist wohl im Grunde recht gleichgültig. Es sind eh nur 5 Leute.
Ich plädiere unbedingt für das Grundeinkommen-Netzwerk.

Ich bittte auch zu erwägen, obdie Fünfe nicht zu viel füllen und gleichzietig zu zu wenig "zuhören"

MfG / Peter Voss
----- Original Message -----
From: LOthar Samuel Tesche
To: Netzwerk Grundeinkommen - Allgemeine Diskussion zum Grundeinkommen (unmoderiert)
Sent: Saturday, December 18, 2004 11:31 AM
Subject: [Mailingliste-Grundeinkommen:] Ein wichtiger Vorschlag zur weiteren Arbeit


Liebe Mitstreiter,

ich möchte euch folgenden Vorschlag machen...

Ich glaube, dass es nur noch sehr wenige gibt, die sich hier aktiv an der Arbeit an einem Grundeinkommen beteiligen wollen. Über die Gründe kann man nur spekulieren.

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LOthar Samuel Tesche

Beiträge: 267


New PostErstellt: 18.12.04, 14:25  Betreff: Lieber Peter V. Wer im Glashaus sitzt.....  drucken  weiterempfehlen

Lieber Peter Voss,

wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.
Hast Du mir "zugehört", als ich Dich zweimal freundlich bat, mir die Übersetzung zu schicken, die auch Ingrid Wagner haben wollte?

Ich kann recht gut zuhören. Zuhören heißt, an nichts anderes zu denken, während der andere spricht. Dessen Worte vom eigenen Ich in diesem Moment unkommentiert zu lassen. Erst wenn der andere geendet hat, kurz überlegen, was man dazu sagen kann
oder zu sagen weiß.

Mit lieben Grüßen Lothar Samuel Tesche



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Silas Bernd

Beiträge: 115
Ort: Osnabrück


New PostErstellt: 19.12.04, 19:45  Betreff: Re: BGEG 'Ulmer Formel' + Problem mit der 'Staatsquote'  drucken  weiterempfehlen

Habe gestern die 'Ulmer Formel' ( y = x - F * x - S * x + B ) auf
mein veranschlagtes, wie ich finde eher knappes, Grundeinkom-
men (900 E/Monat) umgerechnet.
Ich fragte mich, wann Verfügbares Einkommen=Bruttoeinkommen,
also y = x.
Ergebnis bei: F (% BGE-Abgabe) = 0,33 und
S (% Steuersatz) =
0,10 => 2093,023 Euro/Monat
0,15 => 1875,- "
0,20 => 1698,113 ".

In den Beispielen zur 'Ulmer Formel' wird von S = 10% ausgegangen.
Das bedeutet aber, das (bei BGE = 900 Euro) bis zu Einkünften über
2090 Euro mensch vom BGE profitiert. Ein Brutto=Netto Einkommen
von ~1700 Euro (das sind immer noch >35% der Erwerbstätigen)
wird erst bei einem Steuersatz von 20% (+ BGE-Abgabe von 33%,
also bei Gesamtlast von 53%!) erreicht.

In den Beispielen zur 'Ulmer Formel' wurde das BGE mit 511 Euro
angesetzt. Davon kann mensch aber nicht auf Dauer leben. Ich
habe in meinem BGEG-Entwurf den Gesamtbedarf aufgegliedert
dargesellt. Ich denke, daß 900 Euro wohl ausreichen zum Leben,
aber Auto, Urlaub und ähnliche Vergnügungen gibt das nicht her.

Ernährung ..........200
Bekleidung............50
Miete, Hzg. Nk....340
Haushaltsmittel.....10
Haushaltsenergie..25
KrPfleVers........... 135
Selbstorganisation10
Kommunikation.....40
Information............10
Rundfunkgebühr..15
Bildung...................20
Mobilität................15
pers. Bedürfnisse..25 = 895 Euro/Monat

Bei einem BGE von 830,-(also langfristig sparsamst) wäre
Brutto=Verfügbar bei F (% BGE-Abgabe) = 0,33 und
S (% Steuersatz) =
0.10 => 1930,233 Euro/Monat
0,15 => 1729,166 "
0,20 => 1566,038 ".

Nu sind 1566,- immer noch weit mehr, als der Verdienst der unter-
sten 10% der Lohnabhängigen und ich frag mich, warum mensch
mit so viel Geld noch von einem BGE profitieren soll, das wirklich
nicht mehr als das Dasein aushält.

Mir persönlich ist die Abgabenquote ja egal, befürchte aber, das
die Vermittlung nicht einfacher wird.
Vieleicht hab ich ja auch was übersehen.


......*.................*.........................*.......................*....
___I___may___I___all___be___I___happy____I__

MfG
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