Forum Grundeinkommen
Offenes Forum zum Thema "Bedingungsloses Grundeinkommen"

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14.05.2005: Die Administration dieses FORUMs wird ab heute von den Nutzern dieses FORUMs gestaltet. Siehe dazu im FORUM Beitrag in "Infos zur Nutzung des FORUMs".
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Dieses FORUM dient der Diskussion von Ideen
zum BEDINGUNGSLOSEN GRUNDEINKOMMEN. Es war zuerst ein FORUM des
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Die Sprecher+..Innen des Netzwerkes betreiben seit April 05 eine eigene Mailingliste,
Näheres: http://listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/debatte-grundeinkommen.
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Die Nutzer dieses FORUMS haben sich trotzdem mit Mehrheit für die Beibehaltung dieses FORUMs ausgesprochen, das weiterhin wohl auch hauptsächlich das weitere Vorgehen von http://Grundeinkommen.INFO begleiten wird.
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Das FORUM ist z.Zt. versuchsweise ÖFFENTLICH geschaltet.
Es kann also JEDEr Beiträge lesen, die Dateien ansehen und auch downloaden. Die Dateien sind auch verlinkbar. Wer mitschreiben will, muss sich anmelden, auch mit Pseudonym. Die Berechtigung muss bestätigt werden. Bitte die Frage "Warum..." beantworten.
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Das bGE als pauschale Steuerrückzahlung

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Autor Beitrag
belkunst

Ort: Halle (Saale)


New PostErstellt: 07.12.04, 20:06  Betreff: Das bGE als pauschale Steuerrückzahlung  drucken  weiterempfehlen

Jetzt nochmal über das Web-Formular:

Hallo,

ich möchte einen etwas anderen Ansatz zur Umsetzung des bGE nennen.

Ein Vorgedanke:
===============
Das Kindergeld ist ja für alle bedingungslos anerkannt und muß nur entsprechend
angehoben werden. Damit kann auch die erste Ausbildung abgedeckt werden.

Wenn für die Rentner ab 65 eine steuerfinanzierte Grundrente eingeführt wird
(und dabei die gesetzliche Rentenversicherung entfällt), ist das bGE für die älteren
erreicht.
Für Erwärbsunfähige kann es die Rente schon früher geben.

pauschale Steuerrückzahlung
===========================
Für die alle, die keine Rente oder Kindergeld bekommen, gibt es eine pauschale
Steuererstattung, die monatlich ausgezahlt wird in der höhe, die als EG angesehen wird.
Dafür gibt es einen einheitlichen Steuersatz, der auf ALLE Einkünfte gezahlt wird.
Wenn man das ausrechnet, bleiben die unteren Einkommen steuerfrei und dann steigt die
Steuer langsam an.
Nur für Spenden gibt es im dann noch Steuererstattungen; alle anderen Steuerpauschbeträge
und -vergünstigungen sind mit der pauschalen Steuererstattung abgegolten.

Weil alle Einkommen der Steuer unterligen, ist es berechtigt, das man dem Staat gegenüber
Rechenschaft über seine Einnahmen abgibt, wie es jetzt auch ist. Das geschieht mit der
Steuererklärung. Wer also eine Steuererklärung für die Vergangenheit abgegeben hat und
die z.B. von Lothar Samuel Tesche genannten Bedingungen für den Aufendhalt in Deutschland
erfüllt, bekommt für die Zukunft monatlich die pauschale Steuerrückzahlung überwiesen.

Mit freundlichen Grüßen
Arnold Jäger

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