Forum Grundeinkommen Offenes Forum zum Thema "Bedingungsloses Grundeinkommen" * 14.05.2005: Die Administration dieses FORUMs wird ab heute von den Nutzern dieses FORUMs gestaltet. Siehe dazu im FORUM Beitrag in "Infos zur Nutzung des FORUMs". *
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Liebe MitstreiterInnen, einen Aspekt möchte ich hier zur Diskussion stellen: Das BGE hätte doch zur Folge, dass die Geldströme sich mehr und mehr verstetigen, sich von oben nach unten bewegen und somit der Zinsproblematik entgegenwirken. So könnten doch Wirtschaftskrisen vermieden werden, denke ich, ein weiterer Vorteil des BGE.
Lieber Rene Talbot, ebenso wenig, wie das Recht auf Faulheit einklagbar wäre, kann man ein Recht auf Arbeit, auf Kinderkriegen oder meinetwegen ein Recht auf Fröhlichkeit mit der juristischen Keule bearbeiten . Es geht beim BGE doch um die Freiheit, dieses oder jenes tun zu können, ohne zu verarmen. Letzlich um die Abkoppelung von Lohnarbeit und Einkommen. Das war's erstmal, jetzt begebe ich mich in meine Hängematte und grüße freundlich, Ernst Ullrich Schultz
>Letzlich um die Abkoppelung von Lohnarbeit und Einkommen. > Eben, und dann ist das dass Recht auf Faulheit verwirklicht: Transferleistungen für eine würdiges Leben auch dann, wenn der/die Betreffende keine Lohnarbeit leisten WILL! (Lohnarbeit = bezahlte Arbeit, also auch Arbeit als "Selbständiger")
>Das war's erstmal, jetzt begebe ich mich in meine Hängematte > Na, das hört sich ja schon VIEL besser an! :-)
das was Du zum Thema Recht auf Faulheit, Recht auf Arbeit, Recht auf Kinderkriegen, Recht auf Fröhlichkeit sagst, nämlich dass es nicht einklagbar ist, ist völlig korrekt. Recht ist ja nichts anderes, als die Regelung der Verhältnisse zwischen verschiedenen Menschengruppen. Unterteilt in geschriebenes und ungeschriebenes Recht. Bei wem sollte ich beispielsweise das Recht auf Fröhlichkeit einklagen können (warum sollte ich es einklagen wollen????) ? Beim Mainzer Karnevalsverein? Entweder ich bin fröhlich oder ich bin es nicht! Selbstverständlich kann mir einer das Gesicht zerschlagen, weil ihm mein lustiges Daherpfeifen nicht gefällt – aber das ist eine andere Geschichte.
Bei wem sollte man das Recht auf Arbeit einklagen? Selbstverständlich kann ich immer arbeiten wann ich will (oder auch Babys machen). Sollte hier jedoch das Recht auf Lohnarbeit gemeint sein, müsste ich dieses wohl bei einem Unternehmer einklagen dürfen – das aber würde das gesamte Wirtschaftssystem, den ganzen Kapitalismus sprengen, ad absurdum führen ! – Und das will er ja nicht, gelle?
Vielleicht verstehen viele Menschen unter Recht eine Art Tun (Handlung), gegen das niemand etwas haben darf…eine recht diffuse Auffassung von Recht also. Vielleicht meinen sie ja: Ich nehme mir die Freiheit, zu arbeiten, mich zu beschäftigen, wann immer ich Lust habe. Ich nehme mir die Freiheit, fröhlich zu sein, Kiddys zu zeugen……. usw.
So weit. So gut.
Lieber Ernst Ullrich, dein Hinweis, dass ein BGE der Zinsproblematik entgegenwirken könne und damit Wirtschaftskrisen vermeiden helfe, halte ich für sehr fraglich, es sei denn, Du erklärst mir, weshalb das Geld plötzlich aufhören sollte, einen Preis zu haben?
Lieber Lothar Samuel Tesche, sehr richtig, die Karnevalsvereine müssen gesetzlich verpflichtet werden, Fröhlichkeitsbescheinigungen auszustellen. Der deutsche Humor braucht seine festen Regeln, darum muss ein Humorgenehmigungsgesetz (HumgenGes) her. Wo kämen wir denn hin, wenn jeder so einfach loslachen würde! Nun aber wieder ernst, Ullrich:
Keine Angst, das Podium ist mit genügend Befürwortern des BGE besetzt, ich werde als Mitveranstalter auf dem Podium sitzen und halte außerdem nichts davon, das Netzwerk mit einheitlicher Meinung auftreten zu lassen. Mir ist es wichtig, eine breitere Öffentlichkeit zu interessieren, deshalb keine "Parteiveranstaltung".
Zum zweiten Punkt, nämlich das mit dem Geld. Schön wäre es, wenn das Geld einen realen Preis hätte. Das Geld ist leider nicht nur Tauschmittel, sondern ist durch seine Fähigkeit, große Vermögen durch Kreditvergabe aufzuhäufen, zum politischen und wirtschaftlichen Machtmittel geworden. Wer bekommt denn beispielsweise die Zinsen der hohen Verschuldung unseres Staaates, inzwischen der zweithöchste Etatposten von Minister Eichel? In "Das Geldsyndrom" beschreibt Helmut Creutz die Problematiken sehr anschaulich. Meine Frage war, könnte es sein, dass man der pemanenten Umverteilung des Geldes von unten nach oben mit dem BGE nicht ein Gegengewicht schaffen könnte?
Zum Schluß noch eine erstaunliche Zahl, die ich gestern erfuhr. Wenn man beim VW-Werk als eine "Gesundungsmassnahme" die Löhne einfrieren will, so darf nicht vergessen werden, dass der Lohnanteil an der Produktion nur noch 18% beträgt!
Guten Morgen, liebe Leute, Ernst Ullrich Schultz
----- Original Message ----- From: LOthar Samuel Tesche To: Sent: Friday, November 19, 2004 12:31 AM Subject: [Mailingliste-Grundeinkommen:] Re: Wirtschaftskrise
Lieber Ernst Ullrich,
das was Du zum Thema Recht auf Faulheit, Recht auf Arbeit, Recht auf Kinderkriegen, Recht auf Fröhlichkeit sagst, nämlich dass es nicht einklagbar ist, ist völlig korrekt. Recht ist ja nichts anderes, als die Regelung der Verhältnisse zwischen verschiedenen Menschengruppen. Unterteilt in geschriebenes und ungeschriebenes Recht. Bei wem sollte ich beispielsweise das Recht auf Fröhlichkeit einklagen können (warum sollte ich es einklagen wollen????) ? Beim Mainzer Karnevalsverein? Entweder ich bin fröhlich oder ich bin es nicht! Selbstverständlich kann mir einer das Gesicht zerschlagen, weil ihm mein lustiges Daherpfeifen nicht gefällt - aber das ist eine andere Geschichte.
Bei wem sollte man das Recht auf Arbeit einklagen? Selbstverständlich kann ich immer arbeiten wann ich will (oder auch Babys machen). Sollte hier jedoch das Recht auf Lohnarbeit gemeint sein, müsste ich dieses wohl bei einem Unternehmer einklagen dürfen - das aber würde das gesamte Wirtschaftssystem, den ganzen Kapitalismus sprengen, ad absurdum führen ! - Und das will er ja nicht, gelle?
Vielleicht verstehen viele Menschen unter Recht eine Art Tun (Handlung), gegen das niemand etwas haben darf.eine recht diffuse Auffassung von Recht also. Vielleicht meinen sie ja: Ich nehme mir die Freiheit, zu arbeiten, mich zu beschäftigen, wann immer ich Lust habe. Ich nehme mir die Freiheit, fröhlich zu sein, Kiddys zu zeugen... usw.
So weit. So gut.
Lieber Ernst Ullrich, dein Hinweis, dass ein BGE der Zinsproblematik entgegenwirken könne und damit Wirtschaftskrisen vermeiden helfe, halte ich für sehr fraglich, es sei denn, Du erklärst mir, weshalb das Geld plötzlich aufhören sollte, einen Preis zu haben?
Liebe Grüße Lothar Samuel Tesche
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"eus" <@carookee.com> schrieb: > Lieber Lothar Samuel Tesche, > sehr richtig, die Karnevalsvereine müssen gesetzlich verpflichtet werden, Fröhlichkeitsbescheinigungen auszustellen. > Der deutsche Humor braucht seine festen Regeln, darum muss ein Humorgenehmigungsgesetz (HumgenGes) her. Wo kämen wir denn > hin, wenn jeder so einfach loslachen würde! > Nun aber wieder ernst, Ullrich: > > Keine Angst, das Podium ist mit genügend Befürwortern des BGE besetzt, ich werde als Mitveranstalter auf dem Podium sitzen > und halte außerdem nichts davon, das Netzwerk mit einheitlicher Meinung auftreten zu lassen. Mir ist es wichtig, eine > breitere Öffentlichkeit zu interessieren, deshalb keine "Parteiveranstaltung".
Hallo Ernst,
wäre dabei vielleicht auch ein Vortrag über ein bereits erprobtes Konzept interessant?
Goldring, praktisches Modell für einen Staat ohne Steuern - mit Bürgergeld für alle.
Erstellt: 20.11.04, 15:21 Betreff: Ausarbeitung für ein BGE (Fragment)druckenweiterempfehlen
Liebe Mitkämpfer und Mitstreiter für eine etwas andere Welt.
Hier nun der nächste Ansatz, wie ein BGE geregelt werden könnte. Wer Widersprüchliches entdeckt oder meint, es würde etwas Wichtiges fehlen, möge mir das bitte mitteilen.
Fragment für ein BGE
Absolut jeder Mensch der eine Identität, d.h einen Vornamen und Nachnamen und eine Steuernummer besitzt, kann ein Bedingungsloses Grundeinkommen ( im weiteren Text BGE genannt) erhalten. Die Steuernummer ist Teil der Identität.
Die Höhe des BGE ist für alle Menschen die es erhalten gleich.
Das BGE wird zum ersten Mal für den Monat gezahlt, indem die Geburt stattfand. Selbst dann, wenn die Schwangere meint, diese an einem 28.; 29.; 30.; oder 31. eines Monats einleiten zu müssen. Stirbt ein Kind im darauffolgenden Lebensmonat, erhält es nur noch für diesen Lebensmonat ein BGE.
Absolut jeder Mensch der in Deutschland geboren wird, erhält ein Bedingungsloses Grundeinkommen, nachdem er einen Vornamen und einen Nachnamen, sowie eine Steuernummer erhalten hat (diese wird auf der Geburtsurkunde eingetragen). Absolut jeder in Deutschland geborene Mensch erhält die deutsche Staatsbürgerschaft. Er darf auch eine zweite Staatsbürgerschaft besitzen. Die Steuernummer ist gleichzeitig Kontonummer, auf die das BGE monatlich überwiesen wird. Allein der Staat hat das Recht auf dieses Konto Einzahlungen vorzunehmen. Diejenigen, die berechtigt sind, das Neugeborene zu erziehen und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, haben unbeschränktes Zugriffsrecht auf das Konto. Besitzt weder die Mutter noch ein anderer Erziehungsberechtigter die deutsche Staatsbürgerschaft, so erhält allein die Mutter Zugriffsrecht auf das Konto ihres Kindes und zwar deshalb, weil sie es geboren hat.
Beim Tod eines Menschen fällt sämtliches BGE-Kontoguthaben dem Staat zu, gleichgültig um welche Summe es sich handelt.
Alle Kinder von Menschen, die deutschen Boden noch nicht betreten haben, also aus welchen Gründen auch immer von Mutter oder Vater in deren Herkunftsland zurückgelassen wurden, werden als nichtexistent betrachtet. Der entsprechende Personenkreis wird bei der Einreise nach Deutschland sofort darauf intensiv aufmerksam gemacht. Erklärt er sich damit nicht einverstanden, wird er umgehend wieder in das Herkunftsland zurückgeschickt (Kinder zu verlassen ist weitaus schlimmer, als wieder dorthin zurückgeschickt zu werden, wo man sie verlassen hat)
Nach dem dritten Lebensjahr erhält jeder dieser in Deutschland geborenen Menschen eine Iris-Scannung.
Vornamen, Nachnamen, Steuernummer und Iris-Scannung bleiben bis zum Tod unveränderliche Identitätsmerkmale. Nur der Nachname darf geändert werden. Dem oder den Vornamen dürfen weitere Vornamen hinzugefügt werden. Die ursprünglich eingetragenen Vornamen dürfen nicht ausgetragen werden.
Absolut jeder deutsche Staatsbürger erhält prinzipiell das BGE.
Ein Gefängnisaufenthalt, der das Zeitmaß von zwei Jahren überschreitet, führt für diesen Zeitraum zum Verlust des BGE. Nach jedem Gefängnisaufenthalt, der zwei Jahre überschreitet, erhält dieser Mensch das BGE plus der Geldsumme, die nötig ist, eine Wohnung anzumieten, falls er seine letzte Wohnung verloren hat. Hatte er vor der Verurteilung keine Wohnung gehabt, gilt diese Regelung dennoch.
Jeder Mensch, der in Deutschland lebt, einen Vornamen und Nachnamen hat, und nachweisen kann, dass er drei Jahre lang von 12 Monaten, 11Monate (ein Monat zaehlt 31 Tage) lang deutschen Boden nicht verlassen hat, erhaelt nach drei Jahren ein Dauerwohnrecht, eine nicht veraenderbare Steuernummer und eine Iris-Scannung. Von diesem Tag an erhält er auch einen Rechtsanspruch auf das BGE unter der Bedingung, dass er der deutschen oder der englischen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist. (Zum Thema Sprache muß ich noch Genaueres ausarbeiten) Als Beweismittel, dass deutsches Territorium im genannten Zeitraum nicht verlassen wurde, gilt der Nachweis eines ständigen Wohnsitzes. Es gilt der Eintrag der örtlichen polizeidienstlichen Meldestelle (Einwohnermeldeamt). Die gemeldete Person muß an der angegebenen Adresse auch zu erreichen sein. Einen absoluten Beweis der Einhaltung dieses Paragraphen kann es nicht geben. Er baut nur auf das Vertrauen, das in diesem Paragrafen der betreffenden Person staatlicherseits entgegengebracht wird
Jeder Mensch der Dauerwohnrecht besitzt, erhaelt das BGE. Jeder Mensch, der das Dauerwohnrecht erlangt hat, erhält nach Ablauf eines Jahres die deutsche Staatsbürgerschaft.
Die Höhe des BGE muß so hoch liegen, dass ein Mensch damit so leben kann, dass er nicht gezwungen ist, Lohnarbeit anzunehmen.
Absolut jeder Mensch, der laenger als 5 Jahre außerhalb der Europaeischen Union lebt, verliert seinen Anspruch auf ein BGE. Er erhaelt seinen Anspruch wieder, sobald er einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland oder der Europaeischen Union hat. Kein Buerger der Europaeischen Union kann einen Anspruch auf deutsches BGE ableiten bloß weil er Buerger der Europaeischen Union ist. Es sei denn, es handelt sich um ein Land, dass seinen Buergern ebenfalls ein BGE zahlt und mit Deutschland ein entsprechendes gegenseitiges Abkommen auf Zahlung geschlossen hat.
In der letztgenannten Frage muessten wir so vorgehen, dass unser BGE-System jederzeit ohne große Schwierigkeiten mit einem anderen EU-Land kompatibel ist.
Ueber die Hoehe bin ich mir noch nicht im Klaren, ich denke 1100 Euro, dass es gerade so zum notwendigen Ueberleben ausreichen wuerde (wenn man sonst keine Einnahmen haette). Wichtig ist, dass man sich erstmal über das Fundament im Klaren ist. Über die darüber liegenden Stockwerke kann man immer noch herzhaft streiten.
Nächste Aufgabe ist, herauszuarbeiten, wie das BGE zu finanzieren wäre, ohne das unser armer Staat sich gleich in die kalten Wasser der Donau stürzen müsste, um seinem Leben ein Ende zu setzen. --- Dabei werde ich gerade an eine Geschichte aus unserem Städtchen erinnert: Eine Einkaufsstraße sollte zur autofreien Fußgängerzone erklärt werden. Die Händler in dieser Straße schrien Zeter und Mordio: „Das wäre der wirtschaftliche Untergang unserer Stadt!“ und so weiter. Kurzum: Die autofreie Fußgängerzone wurde gebaut und die Umsätze erhöhten sich gar!
Weiterhin muß ein wasserklares Krankenversicherungssystem herausgearbeitet werden, sowie ein entsprechendes Steuersystem.
Mit wochenendunendlichen schönen Grüßen
Lothar Samuel Tesche
Post Scriptum: In den 15 Uhr Nachrichten hörte ich gerade, dass Stoiber sagte, dass Reformen hermüssten, anderenfalls drohe der Schuldenberg die Kinder zu erdrücken. ----Also Herr Stoiber!!! –Bevor dieser demokratisch kapitalistische Staat unsere Kinder erdrückt, werden wir versuchen den Staat zu zerdrücken!!
"LOthar Samuel Tesche" <@carookee.com> schrieb: > Liebe Mitkämpfer und Mitstreiter für eine etwas andere Welt. > > Hier nun der nächste Ansatz, wie ein BGE geregelt werden könnte.
Text gelöscht.
> Ueber die Hoehe bin ich mir noch nicht im Klaren, ich denke 1100 Euro, dass es gerade so zum notwendigen Ueberleben > ausreichen wuerde (wenn man sonst keine Einnahmen haette). > Wichtig ist, dass man sich erstmal über das Fundament im Klaren ist. Über die darüber liegenden Stockwerke kann man immer > noch herzhaft streiten. > > Nächste Aufgabe ist, herauszuarbeiten, wie das BGE zu finanzieren wäre, ohne das unser armer Staat sich gleich in die > kalten Wasser der Donau stürzen müsste, um seinem Leben ein Ende zu setzen.
Hallo Samuel,
Du gehst ja schon sehr ins Detail, ohne zu wissen wie es finanziert werden soll.
Um eine Theorie zu prüfen kann man sie ausprobieren. Wenn das im großen nicht möglich oder auch zu riskant ist, kann man sich kleine Modelle konstruieren und an denen eine Theorie ganz praxisnah ausprobieren. Grundsätzlich gilt: auch wenn eine Theorie anhand eines Modells funktioniert, das die Theorie zu bestätigen scheint, so ist das kein Beweis für die Allgemeingültigkeit der Theorie. Umgekehrt aber, wenn die Theorie an nur einem einzigen Modell nicht funktioniert, so ist sie fehlerhaft, zumindest nicht allgemeingültig. Ein solches Modell sollte immer so klein und einfach wie möglich sein und nur so groß wie nötig.
Hier ein Vorschlag für ein solches Modellbeispiel:
Ein Mini-Staat besteht aus drei Bürgern. Dieser Staat habe eine hohe Arbeitslosigkeit, nur einer der drei Bürger arbeitet und versorgt die anderen beiden mit Waren. Es sei vorausgesetzt, daß dafür die Leistungsfähigkeit des einen "Produzenten" ausreicht. Ohne Geld würde das sicher funktionieren, sofern sich die Leute nicht feindselig sind.
Wenn das per "Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE)" finanziert werden soll, brauchen wir eine übergeordnete Instanz (Staat). Der Staat sei der Einfachheit halber keine Person, die mit versorgt werden muß. Der Staat habe eine definierte Geldmenge z.B. 30 Geldeinheiten (GE). Der Staat zahlt an jeden Bürger 10 GE BGE. Nach der Auszahlung ist die Geldverteilung so:
Staat = 0 GE Arbeitsloser 1 = 10 GE Arbeitsloser 2 = 10 GE Produzent..... = 10 GE
Nun kaufen sich die Arbeitslosen bei dem Produzenten die Waren, sie bringen das Geld zu ihm. Danach ist die Verteilung so:
Arbeitsloser 1 = 0 GE Arbeitsloser 2 = 0 GE Produzent..... = 30 GE
Für den nächsten Monat braucht der Staat aber wieder 30 GE. Wie kommt das Geld wieder zum Staat? Mit Abgaben (Steuern) kann immer nur ein Teil zurückgeholt werden. Der Staat braucht aber alles.
Wie der Staat wieder zu dem Geld kommt habe ich in meinem Aufsatz "Das Patentrezept" bildlich dargestellt. Das Geld muß zirkulieren, es muß einen geschlossenen Kreislauf vollziehen.
Bitte die Download-Version laden, sie ist gekürzt.
Dieses dort beschriebene Konzept ist seit 1997 im Goldring realisiert. Für eine Vollversorgung reicht das derzeit gezahlte Bürgergeld in Gold allerdings bei weitem noch nicht aus.
Der Goldring ist das praktische Modell für einen Staat, in dem es keine Steuern gibt und jeder Bürgergeld, also ein "Bedingungsloses Grundeinkommen" erhält.
Die Höhe des Bürgergeldes kann nur in Prozent vom Gesamt-Staatshaushalt festgelegt werden. Der absolute Betrag ergibt sich von selbst. Er ist auch nur schwer berechenbar, er hängt u.A. von dem Verhalten der Menschen ab und das ist nur bedingt berechenbar. Es wird aber, sollte sich das Konzept im großen etablieren, für eine Vollversorgung ausreichen.
Erstellt: 21.11.04, 15:47 Betreff: Re: Wirtschaftskrise Lieber Ernst Ullrichdruckenweiterempfehlen
Lieber Ernst Ullrich,
Du hast geschrieben:
„Zum Schluß noch eine erstaunliche Zahl, die ich gestern erfuhr. Wenn man beim VW-Werk als eine "Gesundungsmassnahme" die Löhne einfrieren will, so darf nicht vergessen werden, dass der Lohnanteil an der Produktion nur noch 18% beträgt!“
Ich hab mir Gedanken über diese Zahl gemacht. Sie scheint ja offensichtlich zu stimmen. Ich hab mir überlegt, was passieren würde wenn man alle Menschen aus VW entlassen würde. Ab morgen früh wär (beispielsweise) kein einziger Mensch mehr im Werk. Dann bräuchte VW logischerweise keine Löhne und Gehälter mehr zahlen, oder? Wenn nun der Lohnanteil an der Produktion 18% beträgt und ab morgen früh minus 18%, dann bedeutete dies doch, dass die Produktion 100 % betrüge, oder? Oder betrüge sie 100% minus 18% = 82% ?? Wenn sie 82% betrüge, früge ich mich, warum kann sich VW damit nicht begnügen? Würde doch auch noch genug Gewinn abwerfen, oder? Jedenfalls freue ich mich schon auf den Tag, an dem sämtliche Fabriken der Welt vollautomatisch produzieren und sämtliche Beschäftigte entlassen werden können. Ungeheuere Einsparungen ergäben sich dann, und unsere Weltwirtschaft würde endlich wieder in ungeahnte Höhen aufblühen. - Hmmm gerade taucht eine Frage in meinem Gedankensystem auf…wie kommen eigentlich diese 82% Produktion zustande, wenn keine Menschen mehr im Werk sind?? Sind das die Maschinen selbst, die das machen ??? Ist schon eine verdammt geheimnisvolle Welt in der wir leben…..
Angenommen VW würde keineMenschenseele entlassen und würde stattdessen keinem der Beschäftigten auch nur einen Pfennig zahlen, würde dann die Produktion 118% betragen? Könnte man nicht folgendes machen um die Lohnkosten drastisch zu senken: In unseren Großstädten leben schon 70% aller Menschen in Eizelhaushalten. Sind also Singles. Für diese Menschen könnte man in den großen Unternehmen auf firmeneigenen Gelände, ein oder zwei Hochhäuser bauen. Darin gäbe es unendlich viele Schlafzellen ( es gibt es auch kleine Fernseher mit 160 verschiedenen Programmen). Es gäbe wunderschöne Gemeinschaftsräume mit größeren Fernsehapparaten, mit ebenfalls 160 verschiedenen Programmen. Es gäbe wunderschöne Toiletten, Badewannen und Duschen. Es gäbe sogar wunderschöne kleine Kinos (mit 30.000 verschiedenen Filmen zur Auswahl) und wunderschöne Bars. Morgens könnten die Betriebsangehörigen gemeinsam frühstücken. Es gäbe für jeden drei Mahlzeiten. All diese wundervollen Dinge würde den Menschen völlig u n e n t g e l t l i c h zur Verfügung gestellt, wenn sie sich dazu bereit erklärten, unentgeltlich für die Firma 42 Stunden in der Woche zu arbeiten. Man könnte vertraglich festlegen, dass jeder dort so lange leben kann, so lange er nicht entlassen wird. Ungeheuere Energiemengen werden auch dadurch eingespart, weil ja keine Anfahrtswege anfallen. So könnte man mit einiger Fantasie die Lohnkosten drastisch senken. Umsonst wäre auch die Arbeitskleidung und die Freizeituniformen. An den Freizeituniformen würde man die Firmenzugehörigkeit auch erkennen. Gleichzeitig eine Firmenreklame also, was den Umsatz erhöhen könnte. Es gäbe eine Firmeneigene Krankenkasse und sonstige Versicherungen.
Was hältst du von meinen Ideen und Fragen, lieber Ernst Ullrich? :-)
Erstellt: 21.11.04, 15:52 Betreff: Über perfekte Regelwerke und Goldringkörnchendruckenweiterempfehlen
Lieber Günter,
nun mal zu Dir und Deinem perfekten unschlagbaren System.
Natürlich weißt Du selbst, dass es kein PERFEKTES System gibt, und das sagst Du ja auch am Ende Deines letzten Beitrages:
„Die Höhe des Bürgergeldes kann nur in Prozent vom Gesamt-Staatshaushalt festgelegt werden. Der absolute Betrag ergibt sich von selbst. Er ist auch nur schwer berechenbar, er hängt u.A. von dem Verhalten der Menschen ab und das ist nur bedingt berechenbar. Es wird aber, sollte sich das Konzept im großen etablieren, für eine Vollversorgung ausreichen“
Alles hängt letztlich vom Verhalten der Menschen ab. Das ist wohl der springende Punkt…
Vorab: Ich schätze Dich als einen unbedingt aufrichtigen und gradlinigen leicht starrsinnigen Menschen, der sich um die Suche nach Wahrheit bemüht. Diese Eigenschaft ist sehr wertvoll, und wiegt bei weitem Deine oftmals nervigen Wiederholungen auf (Merke: Breitgetretener Quark wird nicht stark!). So weit das Vorab.
Dein Denkstruktur ist geprägt durch Steuerung- und Regelungstechnik, sie ist sozusagen die Grundlage zu der Dein Denken immer wieder unbewußt zurückkehrt. Ich muß gestehen, dass mir dieses Denken nicht fremd ist, da ich von mir selbst so etwas kenne. Ich möchte jetzt ein wenig ausholen, da das Folgende wichtig für meinen späteren Argumentationsstrang ist. Abgesehen davon hat jetzt jeder die einmalige Möglichkeit, im Schnellkurs zu lernen, was man unter Steuerungs- und Regelungstechnik versteht (was zu wissen nicht falsch sein kann). Unser Physiklehrer hat mal ein schönes Arbeitsblatt gemacht…..
„Ein Bergbauer hat sich auf einer Hochfläche zu seiner Wasserversorgung ein Speicherbecken angelegt. Dabei war er der Ansicht, der Zulauf und Ablauf von Wasser würde sich bei seiner Konstruktion immer wieder ausgleichen. Leider war es nicht so: Häufiger Regen und unerwartete Schneeschmelze überfluteten häufig das Becken und seine Wiesen: Dem wollte der Bauer abhelfen. Lösung 1: Er baute einen Schieber in den Zulaufbereich ein und täglich kletterte er hinauf, öffnete für eine Zeit den Schieber und ließ Wasser in das Becken nachlaufen. Technisch ist die Lösung 1 eine HANDSTEUERUNG. Durch unerwartete Niederschläge und höhere Schneeschmelze am Tage brachte die gefundene Lösung nicht den erhofften Erfolg. Mit der Zeit wurde ihm auch das Laufen sehr lästig und er ersann eine neue Technik. Lösung 2: Der Bauer versah den Schieber mit einem Stellmotor, den er mit einem Zeitrelais steuern konnte. Zu von ihm bestimmten zeiten öffnete und schloss sich der Schieber jetzt selbsttätig ( =AUTOMATIK). Technisch entwickelte er mit der Lösung 2 eine automatische Steuerung. Nun war mit der Zeit auch dies nicht die ideale Lösung, denn unerwartete Niederschläge konnten mit dieser Steuerung nicht berücksichtigt werden. Lösung 3: Der Bauer legte ein elektrisches Kabel vom Stellmotor zu seinem Haus, schloß den Stromkreis und konnte nun beliebig vom Haus aus den Schieber mit einem Schalter öffnen und schließen. Technisch entwickelte er mit der Lösung 3 eine FERNSTEUERUNG.
Allerdings gab es auch hier wieder ein Problem: Von seinem Haus aus konnte er das Becken nicht einsehen und damit nur auf Verdacht steuern. Da ihn das nicht zufrieden stellte, entwickelte er eine weitere Lösung. Lösung 4: Pfiffig baute er im Becken eine Wasserstandsmeßeinrichtung mit einem Schwimmer sowie elektrische Kontakte für den minimalen und den maximalen Wasserstand (Toleranzbereich) ein. Durch eine Klingel wurde ihm jetzt in seinem Haus signalisiert, wann er ein- und ausschalten musste. Dem Bauer war ein wesentlicher technischer Schritt gelungen: Der Wasserstand wurde erstmals gemessen und mit vorgegebenen Werten verglichen. Bei nicht ausreichender Menge meldete die Klingel den Fehlbedarf: es konnte Wasser durch manuelles Öffnen des Schiebers nachfließen. Technisch entwickelte er damit die erste Regelung: HANDREGELUNG.
Dazu vorab eine Anmerkung: Es entstand ein geschlossener Regelkreis: Durch die eingebauten Kontakte ‚Beckenfüllung maximal/minimal’ war der Sollwert (mit einem Toleranzbereich) vorgegeben. Der tatsächliche ‚Wasserstand’, der Istwert, wurde nun laufend gemessen und mit dem Sollwert verglichen. Allerdings: Der Bauer wurde in diesem Regelkreis Sollwert-Vorgabe-Messen-Vergleich mit dem Istwert und dem Angleichen an den Sollwert mit in ein System einbezogen. Er übernahm die Aufgabe einer Regeleinrichtung: Soll/ Istwertvergleich und das Betätigen eines Stellgliedes bei notwendigen Korrekturen. Lösung 5: Als der Bauer einmal einige Tage verreiste, konnte niemand seine Aufgabe (in diesem Regelkreis) übernehmen. Kurzerhand verband er Schieber und Stellmotor direkt mit dem Schwimmer. Nun schloß und öffnete der Schieber selbsttätig. Technisch entwickelte er die SELBSTTÄTIGE oder AUTOMATISCHE REGELUNG. Soweit die Geschichte“.
Selbstverständlich mag dein „perfektes“ System funktionieren und selbstverständlich könnten wir mehr oder weniger perfekte Regelkreise „bauen“, „erstellen“. So gesehen würden alle Systeme funktionieren, selbst das opielkaische Bafög-für- alle-System. Ja selbst das demokratisch kapitalistische Regelsystem funktioniert ja (sollte es kollabierend implodieren, werden kurzerhand alle Konten abgewertet und damit die Herren der Banken ausgezahlt und alles geht von Vorne los… - den „Schieber“ totaler Krieg werden sie hoffentlich nicht mehr betätigen, in dem Bewusstsein, selbst ins Gras beißen zu müssen..- Quasi eine AUTOMATISCHE NOTSTANDS-REGELUNG) !
Wie sagtest Du so treffend? – Alles hängt vom Verhalten der Menschen ab und ist nur schwer berechenbar. In unserem Bergbauer-Beispiel müssen wir konstatieren, dass ihm niemand reinredete. Er konnte machen was ihm beliebte. Er war sein eigener Herr. Wäre er nur Pächter des Grundstückes gewesen, hätte der Eigentümer wohl unablässig interveniert ( „Es ist mein Grundstück und ich kann damit machen was ich will. Den Schieber habe ich Ihnen schon gestattet. Das ist Ihnen nicht genug. Wenn Ihnen das Laufen lästig wird, dann können Sie dem auch abhelfen durch ein wenig Krafttraining. Das mache ich auch“.). Nun befinden wir uns als Volk genau in solch einer Situation: Wir dürfen nicht unser eigener Herr sein und machen was wir für richtig halten. Der Verpächter, Eigentümer sagt uns, was er für richtig hält. Ja wenn wir unsere Augen aufmachen, stellen wir sogar in der Tat fest, dass die großen Medienkonzerne immer intensiver uns beraten, wie wir gesünder leben können. Sie unterstellen uns unterschwellig ganz dreist, dass wir selber schuld seien (-nicht die gesamten Lebensverhältnisse-) wenn wir krank würden! Gleichgültig welches Regelsystem wir dem Verpächter vorschlagen, er wird es ablehnen ! Wir dürfen nicht glauben, dass er nur darauf wartet, von uns ein ideales System vorgelegt zu bekommen, um dann jubilierend uns zu umarmen und auszurufen: „Lieber Bergbauer, genau darauf habe ich schon lange gewartet. Das ist ja so irre toll und einfach, und kein einziges Goldringkörnchen verliere ich dabei. Das machen wir sofort, was Sie da vorschlagen!“
Das unser Volk so gut und viel arbeitet, dass wir uns auf jeden Fall 1100 Euro für jeden monatlich leisten können, steht außer Frage (allein das was Ernst Ullrich kürzlich erzählte muß man sich mal auf der Zunge zerlaufen lassen, dass bei VW die Lohnkosten nur mit 18% an der Gesamtproduktion zu Buche schlagen ! ), die Frage aller Fragen ist nur, wie können wir das als nicht gerade auf den Kopf gefallene Bergbauern erreichen?
Die vorherrschenden und überall zu lesenden Ideen sind die herrschenden Ideen; die Ideen des herrschenden demokratischen Kapitalismus. Diese Ideen versuchen uns klar zu machen, dass Regelsysteme wie Bafög für alle, oder Zuschüsse zum Lebensunterhalt, staatlich verordnete Mindestlöhne und so weiter unser aller Leben verbessern würden. Sie machen uns gar den Vorschlag neue Parteien zu gründen, auf dass wir mit unserem Regelsystemvorschlag langfristig gesehen parlamentarisch demokratischen Erfolg haben zu können (wie demokratisch lieb und selbstlos von ihnen). Aber es ist offenkundig, dass sie damit nur Zeit schinden wollen, Zeit, um noch ein wenig ihre Macht über eine Welt auskosten zu wollen, die sie in spätestens 40 bis 70 Jahren zu einer stinkenden Kloake verwandelt haben werden.
Also lieber Günter, die Frage ist primär, wie erreichen wir unser Ziel des BGE ?
Mit lieben sonntäglichen Grüßen Lothar Samuel Tesche
Erstellt: 21.11.04, 19:10 Betreff: Re: Ausarbeitung für ein BGE (Fragment)druckenweiterempfehlen
Genau die letzten Zeilen sind der kritische Punkt: ein wasserklares Krankenversicherungssystem ( kenne ich noch nicht ) und das entsprechende Steuersystem ( habe ich Ideen wie auch andere in unserem sozialpolitischen Diskurs: Stichwort: Negative Einkomenssteuer ).
Grüße Joachim Behncke
Bündnis90/Die Grünen Berlin -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: LOthar Samuel Tesche <@carookee.com> An: Netzwerk Grundeinkommen - Veranstaltungen <@carookee.com> Datum: Samstag, 20. November 2004 15:22 Betreff: [Mailingliste-Grundeinkommen:] Ausarbeitung für ein BGE (Fragment)
Liebe Mitkämpfer und Mitstreiter für eine etwas andere Welt.
Hier nun der nächste Ansatz, wie ein BGE geregelt werden könnte. Wer Widersprüchliches entdeckt oder meint, es würde etwas Wichtiges fehlen, möge mir das bitte mitteilen.
Fragment für ein BGE
Absolut jeder Mensch der eine Identität, d.h einen Vornamen und Nachnamen und eine Steuernummer besitzt, kann ein Bedingungsloses Grundeinkommen ( im weiteren Text BGE genannt) erhalten. Die Steuernummer ist Teil der Identität.
Die Höhe des BGE ist für alle Menschen die es erhalten gleich.
Das BGE wird zum ersten Mal für den Monat gezahlt, indem die Geburt stattfand. Selbst dann, wenn die Schwangere meint, diese an einem 28.; 29.; 30.; oder 31. eines Monats einleiten zu müssen. Stirbt ein Kind im darauffolgenden Lebensmonat, erhält es nur noch für diesen Lebensmonat ein BGE.
Absolut jeder Mensch der in Deutschland geboren wird, erhält ein Bedingungsloses Grundeinkommen, nachdem er einen Vornamen und einen Nachnamen, sowie eine Steuernummer erhalten hat (diese wird auf der Geburtsurkunde eingetragen). Absolut jeder in Deutschland geborene Mensch erhält die deutsche Staatsbürgerschaft. Er darf auch eine zweite Staatsbürgerschaft besitzen. Die Steuernummer ist gleichzeitig Kontonummer, auf die das BGE monatlich überwiesen wird. Allein der Staat hat das Recht auf dieses Konto Einzahlungen vorzunehmen. Diejenigen, die berechtigt sind, das Neugeborene zu erziehen und die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, haben unbeschränktes Zugriffsrecht auf das Konto. Besitzt weder die Mutter noch ein anderer Erziehungsberechtigter die deutsche Staatsbürgerschaft, so erhält allein die Mutter Zugriffsrecht auf das Konto ihres Kindes und zwar deshalb, weil sie es geboren hat.
Beim Tod eines Menschen fällt sämtliches BGE-Kontoguthaben dem Staat zu, gleichgültig um welche Summe es sich handelt.
Alle Kinder von Menschen, die deutschen Boden noch nicht betreten haben, also aus welchen Gründen auch immer von Mutter oder Vater in deren Herkunftsland zurückgelassen wurden, werden als nichtexistent betrachtet. Der entsprechende Personenkreis wird bei der Einreise nach Deutschland sofort darauf intensiv aufmerksam gemacht. Erklärt er sich damit nicht einverstanden, wird er umgehend wieder in das Herkunftsland zurückgeschickt (Kinder zu verlassen ist weitaus schlimmer, als wieder dorthin zurückgeschickt zu werden, wo man sie verlassen hat)
Nach dem dritten Lebensjahr erhält jeder dieser in Deutschland geborenen Menschen eine Iris-Scannung.
Vornamen, Nachnamen, Steuernummer und Iris-Scannung bleiben bis zum Tod unveränderliche Identitätsmerkmale. Nur der Nachname darf geändert werden. Dem oder den Vornamen dürfen weitere Vornamen hinzugefügt werden. Die ursprünglich eingetragenen Vornamen dürfen nicht ausgetragen werden.
Absolut jeder deutsche Staatsbürger erhält prinzipiell das BGE.
Ein Gefängnisaufenthalt, der das Zeitmaß von zwei Jahren überschreitet, führt für diesen Zeitraum zum Verlust des BGE. Nach jedem Gefängnisaufenthalt, der zwei Jahre überschreitet, erhält dieser Mensch das BGE plus der Geldsumme, die nötig ist, eine Wohnung anzumieten, falls er seine letzte Wohnung verloren hat. Hatte er vor der Verurteilung keine Wohnung gehabt, gilt diese Regelung dennoch.
Jeder Mensch, der in Deutschland lebt, einen Vornamen und Nachnamen hat, und nachweisen kann, dass er drei Jahre lang von 12 Monaten, 11Monate (ein Monat zaehlt 31 Tage) lang deutschen Boden nicht verlassen hat, erhaelt nach drei Jahren ein Dauerwohnrecht, eine nicht veraenderbare Steuernummer und eine Iris-Scannung. Von diesem Tag an erhält er auch einen Rechtsanspruch auf das BGE unter der Bedingung, dass er der deutschen oder der englischen Sprache in Wort und Schrift mächtig ist. (Zum Thema Sprache muß ich noch Genaueres ausarbeiten) Als Beweismittel, dass deutsches Territorium im genannten Zeitraum nicht verlassen wurde, gilt der Nachweis eines ständigen Wohnsitzes. Es gilt der Eintrag der örtlichen polizeidienstlichen Meldestelle (Einwohnermeldeamt). Die gemeldete Person muß an der angegebenen Adresse auch zu erreichen sein. Einen absoluten Beweis der Einhaltung dieses Paragraphen kann es nicht geben. Er baut nur auf das Vertrauen, das in diesem Paragrafen der betreffenden Person staatlicherseits entgegengebracht wird
Jeder Mensch der Dauerwohnrecht besitzt, erhaelt das BGE. Jeder Mensch, der das Dauerwohnrecht erlangt hat, erhält nach Ablauf eines Jahres die deutsche Staatsbürgerschaft.
Die Höhe des BGE muß so hoch liegen, dass ein Mensch damit so leben kann, dass er nicht gezwungen ist, Lohnarbeit anzunehmen.
Absolut jeder Mensch, der laenger als 5 Jahre außerhalb der Europaeischen Union lebt, verliert seinen Anspruch auf ein BGE. Er erhaelt seinen Anspruch wieder, sobald er einen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland oder der Europaeischen Union hat. Kein Buerger der Europaeischen Union kann einen Anspruch auf deutsches BGE ableiten bloß weil er Buerger der Europaeischen Union ist. Es sei denn, es handelt sich um ein Land, dass seinen Buergern ebenfalls ein BGE zahlt und mit Deutschland ein entsprechendes gegenseitiges Abkommen auf Zahlung geschlossen hat.
In der letztgenannten Frage muessten wir so vorgehen, dass unser BGE-System jederzeit ohne große Schwierigkeiten mit einem anderen EU-Land kompatibel ist.
Ueber die Hoehe bin ich mir noch nicht im Klaren, ich denke 1100 Euro, dass es gerade so zum notwendigen Ueberleben ausreichen wuerde (wenn man sonst keine Einnahmen haette). Wichtig ist, dass man sich erstmal über das Fundament im Klaren ist. Über die darüber liegenden Stockwerke kann man immer noch herzhaft streiten.
Nächste Aufgabe ist, herauszuarbeiten, wie das BGE zu finanzieren wäre, ohne das unser armer Staat sich gleich in die kalten Wasser der Donau stürzen müsste, um seinem Leben ein Ende zu setzen. --- Dabei werde ich gerade an eine Geschichte aus unserem Städtchen erinnert: Eine Einkaufsstraße sollte zur autofreien Fußgängerzone erklärt werden. Die Händler in dieser Straße schrien Zeter und Mordio: „Das wäre der wirtschaftliche Untergang unserer Stadt!“ und so weiter. Kurzum: Die autofreie Fußgängerzone wurde gebaut und die Umsätze erhöhten sich gar!
Weiterhin muß ein wasserklares Krankenversicherungssystem herausgearbeitet werden, sowie ein entsprechendes Steuersystem.
Mit wochenendunendlichen schönen Grüßen
Lothar Samuel Tesche
Post Scriptum: In den 15 Uhr Nachrichten hörte ich gerade, dass Stoiber sagte, dass Reformen hermüssten, anderenfalls drohe der Schuldenberg die Kinder zu erdrücken. ----Also Herr Stoiber!!! –Bevor dieser demokratisch kapitalistische Staat unsere Kinder erdrückt, werden wir versuchen den Staat zu zerdrücken!!
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