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Forum der JUSO Hochschulgruppe Hannover
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T. Scholz
lebt nur für die Partei
Beiträge: 137
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Erstellt: 09.12.03, 14:41 Betreff: Entwurf der neuen Grundordnung der Uni Hannover (16.7.03) |
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Mit dem neuen Niedersächsischen Hochschulgesetz ist die Universität verpflichtet worden, ihre inneren Entscheidungsprozesse, soweit nicht im Gesetz geregelt, neu festzulegen. Die Mitglieder des Senates haben daher in einem sechsmonatigen Prozeß versucht einen Entwurf vorzulegen, der allen Interessen gerecht wird und der die notwendige Zweidrittelmehrheit finden kann. Zu guter letzt ist ein Kompromiß geglückt. Er wird mit der Senatssitzung am 16.7.03 in der Hochschulöffentlichkeit zur Diskussion gestellt. Es besteht dann bis zum Herbst die Möglichkeit zur Diskussion. Dann erst, nachdem in der Diskussion aufkommende Vorschläge eingearbeitet worden sind, wird endgültig abgestimmt.
Vielleicht einige Worte zum Inhalt - und zu unseren Erfolgen:
Grundsätzlich ist festzustellen, daß die GO die Gesetze nicht wiederholt und nicht verändert, d.h. alles, was in der GO zu lesen ist, regelt entweder vom Gesetzgeber in dazu vorgesehenen Bereichen (z.B. Berufungsverfahren und die Wahl des Präsidenten), oder Bereiche, die wir zusätzlich aufnehmen wollen (Angelegenheiten der Studierenden).
Also:
1. Zukünftig haben die Studierenden die Mehrheit in der Studienkommission (im Gesetz nur eine Option)
2. Die Universität stellt den Studierenden weiterhin Räume zur Verfügung und erlaubt die Bildung von stud. Gruppen.
3. Die Universität erlaubt allen Studierenden den Zugang zu Lehrveranstaltungen anderer Fachbereiche im Rahmen der Kapazitäten (Dies ist nicht mehr gesetzlich festgelegt und wird sich, glauben wir, in den nächsten Jahren als immer wichtiger erweisen)
4. Die Fachbereiche heißen in Zukunft "Fakultäten". Sie müssen sich, anders als bisher, eine Ordnung geben. Die GO legt aber verbindlich fest:
- Alle Mitglieder von Organen und Gremien haben die selben Rechte und Pflichten (d.h. u.a. es gibt keine professoralen Sondervoten bei Berufungsverfahen mehr.
- Jedes einzelne Mitglied des Fakultätsrates kann auch in Zukunft die Aufnahme von Punkten auf die Tagesordnung verlangen.
- Es gibt kein suspensives Veto mehr. Das Gesetz schafft es ab. Darüber hinaus verliert es seinen politischen Sinn dadurch, dass dort wo Blockade Sinn macht, eine Eilkompetenz für die Dekanate eingerichtet wird. Wichtig war uns daher folgender Punkt: Jedes Mitglied des Fakultätsrats erhält die Möglichkeit, bei einer Niederlage dem Beschluß ein umfassendes Sondervotum beizulegen.
- Bei Berufungsverfahren entscheidet in Zukunft der Fakultätsrat mit einfacher Mehrheit. Professorale Sonderreche fallen weg.
5. Außerdem sind die Rechte des Senates, vom Gesetz empfindlich beschnitten, in den Grenzen des rechtlich vertretbaren ausgeweitet worden. So wird der Senat, nicht mehr das Präsidium die Wirtschaftsprüfer für die Universität bestellen.
...und vieles andere mehr.
Es werden noch viele Auseinandersetzungen zu führen sein. Gerade auch auf Fakultätsebene: Denn die GO ist auch von dem Willen gepägt, so viel wie möglich dort zu entscheiden, wo die konkreten Regelungen greifen sollen.
Wir wünschen uns eine lebhafte Diskussion an der Universität Hannover und möglichst viele Beiträge.
Jörn Leidecker stud. Senatsmitglied
Grundordnung.pdf (30 kByte)
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