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Autor Beitrag
T. Scholz
lebt nur für die Partei


Beiträge: 137

New PostErstellt: 09.12.03, 14:41     Betreff: Entwurf der neuen Grundordnung der Uni Hannover (16.7.03)

Mit dem neuen Niedersächsischen Hochschulgesetz ist die Universität verpflichtet worden, ihre inneren Entscheidungsprozesse, soweit nicht im Gesetz geregelt, neu festzulegen.
Die Mitglieder des Senates haben daher in einem sechsmonatigen Prozeß
versucht einen Entwurf vorzulegen, der allen Interessen gerecht wird und
der die notwendige Zweidrittelmehrheit finden kann. Zu guter letzt ist
ein Kompromiß geglückt. Er wird mit der Senatssitzung am 16.7.03 in der
Hochschulöffentlichkeit zur Diskussion gestellt. Es besteht dann bis zum
Herbst die Möglichkeit zur Diskussion. Dann erst, nachdem in der
Diskussion aufkommende Vorschläge eingearbeitet worden sind, wird
endgültig abgestimmt.

Vielleicht einige Worte zum Inhalt - und zu unseren Erfolgen:

Grundsätzlich ist festzustellen, daß die GO die Gesetze nicht wiederholt
und nicht verändert, d.h. alles, was in der GO zu lesen ist, regelt
entweder vom Gesetzgeber in dazu vorgesehenen Bereichen (z.B.
Berufungsverfahren und die Wahl des Präsidenten), oder Bereiche, die wir
zusätzlich aufnehmen wollen (Angelegenheiten der Studierenden).

Also:

1. Zukünftig haben die Studierenden die Mehrheit in der
Studienkommission (im Gesetz nur eine Option)

2. Die Universität stellt den Studierenden weiterhin Räume zur Verfügung
und erlaubt die Bildung von stud. Gruppen.

3. Die Universität erlaubt allen Studierenden den Zugang zu
Lehrveranstaltungen anderer Fachbereiche im Rahmen der Kapazitäten (Dies
ist nicht mehr gesetzlich festgelegt und wird sich, glauben wir, in den
nächsten Jahren als immer wichtiger erweisen)

4. Die Fachbereiche heißen in Zukunft "Fakultäten". Sie müssen sich,
anders als bisher, eine Ordnung geben. Die GO legt aber verbindlich fest:

- Alle Mitglieder von Organen und Gremien haben die selben Rechte und
Pflichten (d.h. u.a. es gibt keine professoralen Sondervoten bei
Berufungsverfahen mehr.

- Jedes einzelne Mitglied des Fakultätsrates kann auch in Zukunft die
Aufnahme von Punkten auf die Tagesordnung verlangen.

- Es gibt kein suspensives Veto mehr. Das Gesetz schafft es ab. Darüber
hinaus verliert es seinen politischen Sinn dadurch, dass dort wo Blockade
Sinn macht, eine Eilkompetenz für die Dekanate eingerichtet wird.
Wichtig war uns daher folgender Punkt: Jedes Mitglied des Fakultätsrats
erhält die Möglichkeit, bei einer Niederlage dem Beschluß ein
umfassendes Sondervotum beizulegen.

- Bei Berufungsverfahren entscheidet in Zukunft der Fakultätsrat mit
einfacher Mehrheit. Professorale Sonderreche fallen weg.

5. Außerdem sind die Rechte des Senates, vom Gesetz empfindlich
beschnitten, in den Grenzen des rechtlich vertretbaren ausgeweitet
worden. So wird der Senat, nicht mehr das Präsidium die
Wirtschaftsprüfer für die Universität bestellen.

...und vieles andere mehr.

Es werden noch viele Auseinandersetzungen zu führen sein. Gerade auch
auf Fakultätsebene: Denn die GO ist auch von dem Willen gepägt, so viel
wie möglich dort zu entscheiden, wo die konkreten Regelungen greifen
sollen.

Wir wünschen uns eine lebhafte Diskussion an der Universität Hannover
und möglichst viele Beiträge.

Jörn Leidecker
stud. Senatsmitglied



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