Guini
Iren- Experte
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Erstellt: 31.01.05, 16:12 Betreff: Re: Ärger mit dem Schlachter |
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Also ein Vertrag besteht auch, wenn er mündl. erfolgt ist (ist in der CH so).
Hast du eine rechtsschutz-Versicherung? wenn ja - anrufen und den Fall denen übergeben.
Wenn nein - habt ihr auch so eine Art Schlichtungsbehörde?
- Schriftlich den Schlachter mahnen, schliesslich schuldet er das Geld (gegen Nachname)
- Geld betreiben, allenfalls vor Schlichtungsbehörde / Friedensrichter gehen (ist bei uns gratis).
Schade, dass ich dir nicht besser helfen kann, aber das rechtssystem in Deutschland ist wahrscheinlich doch ganz anders als das in der Schweiz.
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