Das linke Hinterbein des Pferdes ist völlig blutverschmiert. Um die Wunde quillt das Fleisch zentimeterdick heraus. Eigentlich hätte das Tier sofort eingeschläfert werden müssen. Doch der Tierarzt verweigert den erlösenden Gnadenschuss. Mehr noch: Der Besitzer versucht gar im Selbstversuch dem Tode geweihten Tier zu helfen. Tierschützer beenden schließlich das Drama.
Der Besitzer, der es gut meinte, der Tierarzt, der es falsch meinte: Am Ende musste das vier Monate alte Fohlen diese Mischung aus Unfähigkeit und Blauäugigkeit mit unsagbaren Schmerzen bezahlen. Rückblick: Im Sommer letzten Jahres berichtete das Wochenblatt als erstes über unglaubliche Zustände auf einer Pferdekoppel bei Roding. Über mehrere Tage humpelte dort auf dem völlig verwahrlosten Areal ein Fohlen mit einem offenen Beinbruch. Maria Riedmayer, die Vorsitzende des Burglengenfelder Vereins „Tiere in Not“, deckte zusammen mit ihren Kollegen diesen Fall von Tierquälerei auf. Jetzt stand der Pferdebesitzer, ein 36-jähriger Gastwirt, vor Gericht. Dabei kam heraus: Nicht nur er allein hat sich schuldig gemacht, auch der Tierarzt hat völlig versagt.
Es begann mit einem Anruf bei den Tierschützern: „Wenn Sie das sehen, kommt Ihnen das Heulen“. So alarmiert rückten die Tierschützer um Maria Riedmayer aus. „Wir waren fassungslos, als wir dieses Elend sahen. Das abgebrochene Stück Bein hing nach hinten und das Fleisch quoll zentimeterdick um die Wunde.“
„Wir haben halt gehofft, dass doch noch eine Besserung eintritt“, rechtfertigte sich nun der Besitzer des Pferdes vor Gericht. Doch dies war mehr als blauäugig. Denn dem Tier war nicht mehr zu helfen. Zwar versorgte der gerufene Tierarzt das Fohlen mit Antibiotikum, Salbe und Verband, doch es half letztlich nichts. Dies sagte ihm auch später der Tierarzt. Das Fatale aber: Weil Freitag war, riet er dem Besitzer, das leidende Tier erst am Montag zu erlösen, weil am Wochenende keine Kadaver von der Tierkörperbeseitigung abgeholt würden.
Der Besitzer ließ sich darauf ein – mehr noch: Er wollte das Tier überhaupt nicht töten lassen. Von Freunden und Verwandten dazu gedrängt, so gab der Angeklagte an, wollte er das Fohlen sozusagen im Alleingang heilen. Doch diesem Selbstversuch schoben die Burglengenfelder Tierschützer einen Riegel vor. Sie verständigten Polizei und Veterinäramt. Das Tier wurde daraufhin sofort eingeschläfert.
Vor Gericht nun eine „Zurechtweisung“ aller Beteiligten. Zwar könne man dem Angeklagten nicht eine klassische Tierquälerei nachweisen, doch er hätte die Situation richtig einschätzen müssen, und damit dem Tier unnötige Leiden ersparen müssen. Auf völliges Unverständnis stieß, nicht zuletzt von Seiten des Leitenden Veterinärdirektors am Landratsamt Cham, das Verhalten des Tierarztes. Es sei sehr wohl möglich, ein Tier auch an einem Freitag einschläfern zu lassen, und den Kadaver inzwischen kühl zu lagern. Für den Veterinärdirektor stand zweifelsfrei fest, dass das Fohlen unnötigerweise leiden musste. In diesem Zusammenhang lobte die Staatsanwaltschaft ausdrücklich die Arbeit der Tierschützer, die Schlimmeres verhindert hätten. Gegen hohe Auflagen und staatlicher Überwachung darf der 36-Jährige weiterhin Pferde halten. Er wurde zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt.
Einziger Lichtblick: Am Ende der Verhandlung sprach Vorsitzende Maria Riedmayer mit dem Angeklagten. Sie sagt: „Der Mann zeigte sich einsichtig.“
MEINER meinung nach etwas zu spät is doch kaum zu glauben was es für leute auf dieser welt gibt, gefunden hab ich das im Schwandorfer Wochenblatt
lg Melanie
Das Gold der I(h) ren wiehert in der Dunkelheit und glänzt in der Sonne *gg