NSG-Abitur 2003
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Autor Beitrag
kaypel

Administrator

Beiträge: 136


New PostErstellt: 15.07.03, 19:32     Betreff: Re: der augenblick, in dem sich dein ganzes leben verändert Antwort mit Zitat  

Verfassen von Faxen und E-Mails

Im Gegensatz zu Briefen muss man bei Faxen und E-Mails nicht allzu viele Regeln beachten. Beim Fax kann der Text eine kurze Mitteilung oder auch eine längere Beschreibung, Erklärung etc. sein.
Man muss ihn in der Regel nicht mit "Sehr geehrte(r)..." übertiteln.
Es ist inzwischen auch durchaus üblich, die Grußformel "Mit freundlichen Grüßen" auf einem Fax mit "MfG" abzukürzen.
Beim Verschicken von E-Mails gelten dieselben Regeln wie beim Verschicken von Faxen - nämlich fast gar keine. Der Text kann kurz oder lang sein, die Anrede kann, muss aber nicht erfolgen, es reicht wie beim Fax nur der Name.
Da der Betreff und der Absender bereits in den oberen Leisten aufgeführt werden, ist es nicht notwen[d]ig, dies noch einmal zu wiederholen. Allerdings kann man am Ende der Mail noch die Anschrift des Absenders (und Telefon-/Faxnummer) angeben.

Quellenangabe:
Trautwein Ratgeber-Edition: Der neue Knigge - Die modernen Umgangsformen im Beruf und Privatleben, Compact Verlag München, 2001


ps. jaja, ich hab keine ahnung mehr wie sone quellenangabe ging^^

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