Jugend im Netz

 
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Jugend im Netz
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No new posts Karaoke Abend

Grad eben hat mich die Bedienung vom Mändls keller gefragt ob wir einen Karaoke abend im Mändl veranstalten könnten.

Ich hab gesagt ich werds mit euch bereden, und das es keine schlechte iddee wäre.

was sagt ihr dazu, eure meinung ist gefragt.

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[VLV] DeathofBlood 26.11.06, 15:24
No new posts Videoabende 07

Also wir würden nächstes Jahr. Also Jahr 2007

jeden Monat einen Videoabend, abwechselnd ab 12 Jahren und ab 16 Jahren mache.

ort: Mändl Keller im Kegelraum.

Uhrzeit;

ab 12 Jahren:

17 Uhr bis 22 Uhr

ab 16 Jahren:

18 Uhr bis 24 Uhr.

PS: wenn ihr filme wisst oder habt schreib es bitte hier reihn danke.

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[VLV] DeathofBlood 26.11.06, 15:22
No new posts Flyer von HazzardofDarkness

Hier ist mal der offiziele Flyer von www.hazzardofDarkness.com

HazzardofDarkness ist ein Online-Radio das Metal & Gothik spielt.

Klickt hier auf flyer:

Flyer

img src="http://file1.carookee.com/forum/Jugend-im-Netz/file/1964939-tmb/1.gif">
[VLV] DeathofBlood 17.10.06, 14:41
No new posts Basteln- Weihnachtsmarkt 06

Also das Basteln findet am 17.10.06 um 17 Uhr bei Nadda statt. Also wenn ihr noch fragen habt könnt ihr mich oder sie anrufen. Bei diesen ersten treffen wird wahrscheinlich noch nicht viel gebastelt eher wird geschaut was man basteln will.

Also viel Spaß dabei.

Ich entschuldige gleich mich und Adrian. Wir sind um 19 Uhr den JT ausräumen. sry

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[VLV] DeathofBlood 16.10.06, 16:29
No new posts Vorstellungsrunde

Also ich als Präsident von dem Verein Viva La Viesat [VLV] fang mal an:

Ich heiße Köslter Manuel, bin 19 Jahre alt, höre Metal, und geh auf Festivals.

Wenn ihr mehr wissen wollt schreibt mir doch einfach. Ich bin auch in PBU verdrehten unter dem selben Nickname.

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[VLV] DeathofBlood 16.10.06, 16:26
No new posts Wanderheim Gößweinstein (Fränkische Schweiz)
Wanderheim , Gößweinstein
 
Wanderungen
Das Heim ist Ausgangspunkt von vielen bequemen Wanderwegen. Man kann dabei gemütlich wandern und die Sehenswürdigkeiten der Landschaft und der umliegenden Orte kennen lernen, z.B. den Ort Gößweinstein mit seiner berühmten Wallfahrtskirche. Es besteht dorthin eine Busverbindung. Eine Bushaltestelle des OVF befindet sich direkt am Heim. Eine Wanderkarte liegt im Aufenthaltsraum aus.
 
Preise
Für Spender:7,- € / Nacht
Für Nicht-Spender:9,- € / Nacht
Bettenzahl
25 Betten
Lage
Das Wanderheim "Gößweinstein" - ehemaliges Bahnhofsgebäude - liegt sehr idyllisch im Zentrum der Fränkischen Schweiz im Wiesenttal, 3 km vom Ort Gößweinstein entfernt.
Anfahrt
Verkehrsmittel: Bahn/Bus

Zwei Anfahrmöglichkeiten mit dem Zug: Entweder bis forchheim und von hier mit der Nebenbahn nach Ebermannstadt und ab Ebermannstadt mit dem Bus bis Sachsenmühle oder mit der Bahn bis Pegnitz und von dort ebenfalls mit dem Bus bis Sachsenmühle.
Kontakt
Ortsstelle Nürnberg
Tel: (09 11) 2 19 27 51; Montag und Donnerstag 10 - 12 Uhr

[VLV] DeathofBlood 02.07.06, 21:40
No new posts Links -> Jugend (-arbeit)
www.studentsatwork.org Students at work Jobben gehört genauso zum Studium wie der Klausur- und Seminararbeitmarathon? Dann lohnt sich ein Klick auf die DGB-Jugend-Site von students at work. Hier findest viele Tipps rund ums Arbeitsrecht. Per E-Mail kannst du auch Fragen rund um deinen Nebenjob los werden www.aufsichtspflicht.de Aufsichtspflicht Eine hilfreiche Seite durch den Aufsichtspflichtdschungel. Die gesetzlichen Grundlage werden verständlich dargestellt und interessante Links zum Thema bietet die Seite ebenso. www.bjr.de Bayerischer Jugendring (BJR) Die Seite des Bayerischen Jugendrings und der Jugendarbeit in Bayern. www.bjr-online.de BJR-Online Die Datenbank der Jugendarbeit in Bayern wächst und wächst. Der Online-Service des Bayerischen Jugendrings bietet über 2.000 themen- und zielgruppenspezifische Informationen, Adressen und jede Menge Links aus der Jugendarbeit. www.jubi.bjr.de Jugendbildungsstätten hier findet ihr alle Jugendbildungsstätten in Bayern, die vom Bayerischen Jugendring gefördert werden. www.dbjr.de Deutscher Bundesjugendring Die Seite des Bundesjugendrings bietet u. a. einen reichen Fundus an Adressen von Jugendverbänden und Institutionen auf nationaler und internationaler Ebene. Zudem finden sich Hinweise zu Projekten und Publikationen. www.jugendserver.de Jugendserver Das Projekt von Trägern der freien Jugendhilfe sowie des Bundes und der Bundesländer ist eine Informations-, Kommunikations- und Kooperationsplattform für Jugendliche und Mitarbeiter der Jugendarbeit. Der Klickt lohnt sich.
[VLV] DeathofBlood 29.06.06, 16:27
No new posts DGB-Jugend direkt -> Kontakt

DGB-Bezirk Bayern, Abteilung Jugend und Bildung
Schwanthalerstr. 64, 80336 München
E-Mail: [email protected]
Website: www.dgb-jugend-bayern.de

Thomas Rudner
(Bezirksjugendsekretär)
Telefon: 089/517 00-224
Fax: 089/517 00-216
E-Mail: [email protected]
Simone Kern
(Referatssekretärin)
Telefon: 089/517 00-226
Fax: 089/517 00-216
E-Mail: [email protected]
Marijana Bordage
(Verwaltungsangestellte)
Telefon: 089/517 00-225
Fax: 089/517 00-216
E-Mail: [email protected]

[VLV] DeathofBlood 28.06.06, 18:16
No new posts Service -> Freistellungen -> Gesetz

Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern für Zwecke der Jugendarbeit

Der Bayer. Landtag hat am 14. April 1980 folgendes Gesetz beschlossen, das zum 1. Juli 1980 in Kraft trat. Das bisherige Jugendleitersonderurlaubsgesetz tritt zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft.

Art. 1

(1) Ehrenamtliche Jugendleiter, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis stehen, haben gegenüber dem Arbeitgeber nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf Freistellung für Zwecke der Jugendarbeit.

(2) Die Freistellung kann nur beansprucht werden

a) für die Tätigkeit als Leiter von Bildungsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche,

b) für die Tätigkeit als Leiter oder Helfer in Zeltlagern, Jugendherbergen und Heimen, in denen Kinder und Jugendliche vorübergehend zur Erholung untergebracht sind, und bei Jugendwanderungen,

c) zur Teilnahme an Ausbildungslehrgängen und Schulungsveranstaltungen der Jugendverbände und der Öffentlichen Träger der Jugendarbeit,

d) zur Teilnahme an Tagungen der Jugendverbände und der Öffentlichen Träger der Jugendarbeit,

e) zur Teilnahme an Maßnahmen der internationalen und der sonstigen zwischenstaatlichen Jugendbegegnung.

(3) Der Arbeitgeber darf die Freistellung nur verweigern, wenn im Einzelfall ein unabweisbares betriebliches Interesse entgegensteht. Die Beteiligung des Betriebsrats richtet sich nach den Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes.

Art. 2

(1) Freistellung nach diesem Gesetz kann nur für höchstens 15 Arbeitstage und für nicht mehr als 4 Veranstaltungen im Jahr verlangt werden. Der Anspruch ist auf das nächste Jahr nicht übertragbar.

(2) Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, für die Zeit der Freistellung nach diesem Gesetz eine Vergütung zu gewähren.

Art. 3

(1) Anträge auf Freistellung können nur von öffentlich anerkannten Jugendverbänden, von den Jugendringen auf Landes- und Bezirksebene, von den Landesverbänden der im Ring Politischer Jugend zusammengeschlossenen Jugendorganisationen der politischen Parteien sowie von den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege gestellt werden. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus wird ermächtigt, die antragsberechtigten Verbände und Jugendringe durch Rechtsverordnung näher zu bezeichnen.

(2) Die Anträge sollen in schriftlicher Form gestellt werden. Sie müssen dem Arbeitgeber, von besonders zu begründenden Ausnahmefällen abgesehen, mindestens 14 Tage vor Beginn des Zeitraumes, für den die Freistellung beantragt wird, zugehen.

(3) Wird die Freistellung nicht antragsgemäß gewährt, so ist das dem antragstellenden Verband oder Jugendring und dem Arbeitnehmer rechtzeitig unter Angabe von Gründen mitzuteilen. Die Ablehnung soll gegenüber dem antragstellenden Verband oder Jugendring schriftlich begründet werden.

Art. 4

Arbeitnehmern, denen eine Freistellung nach diesem Gesetz gewährt oder versagt wird, dürfen Nachteile in ihrem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis nicht erwachsen.

Art. 5

Dieses Gesetz gilt entsprechend für ehrenamtliche Leiter von Jugendchören, Jugendorchestern und sonstigen Jugendmusikgruppen, wenn sie an Veranstaltungen der musikalischen Jugendbildung mitwirken, die den Veranstaltungen nach Art.1 Abs.2 Buchst. a, c, d und e entsprechen. Anträge auf Freistellungen können in diesen Fällen nur vom Bayerischen Musikrat e.V. gestellt werden.

Art. 6

Dieses Gesetz findet auf Beamte und in einem öffentlichrechtlichen Ausbildungsverhältnis stehende Personen entsprechende Anwendung.

Art. 7

Dieses Gesetz tritt am 1.7.1980 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Gesetz über Sonderurlaub für Jugendleiter vom 29.4.1958 (GVBl. S. 57), geändert durch Gesetz vom 22.10.1974 (GVBl. S. 551), außer Kraft. (I 500 / 8-5-1980)

 


[VLV] DeathofBlood 28.06.06, 18:13
No new posts Forum

Als

Wer Gothik oder Metal hört oder etwas dunkel durch das Leben geht (so wie ich), der meldet sich am besten in diesen Forum an.

Forum

Es ist wirklich geil und es sind wirklich lustige und freundlich Leute angemeldet.

Viel Spaß


[VLV] DeathofBlood 27.06.06, 16:59
 
 
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