A 1. Die Hauptversammlung ist die Versammlung der Mitglieder und oberstes Organ des Clans.
2. Die ordentliche Hauptversammlung findet jährlich bis zum 1. Oktober des Kalenderjahres statt. Termin und Tagesordnung
werden mit den Einladungen zu den Mitgliedern verschickt. Alternativ kann die
Hauptversammlung vom geschäftsführenden Vorstand unter gleichzeitigem Vorschlag für die Tagesordnung
durch Veröffentlichung auf der Clanpage einberufen werden. Die Einberufung hat mindestens
2 Wochen vor dem Termin zu erfolgen.
B Eine außerordentliche Hauptversammlung kann jederzeit unter Angabe der Gründe und der Tagesordnung auf
Beschluss des Gesamtvorstandes einberufen werden; dies innerhalb von 3 Wochen nach Stellung des Antrages,
wenn mindestens ein Viertel seiner stimmberechtigten Mitglieder die Einberufung beantragt. Der Tagungstermin
darf nicht länger als 6 Wochen nach der Einladung liegen. Die Einladung erfolgt durch Veröffentlichung in auf der clanpage unter Einhaltung der Wochenfrist.
C Tagesordnung
1. Die Tagesordnung der Hauptversammlung muss enthalten:
a) Jahresbericht des geschäftsführenden Vorstandes.
b) Rechnungsbericht des Kassierers
c) Bericht der Kassenprüfer
d) Aussprache zu den Berichten
e) Entlastung des Vorstandes
f) Anträge
D)Stimmfähigkeit
1. Mit dem 18. Lebensjahr erhalten Mitglieder Stimmfähigkeit. Eine Übertragung des Stimmrechts ist ausgeschlossen.
2. Die Wahl in den geschäftsführenden Vorstand setzt Volljährigkeit voraus.
3. Innerhalb des Vereins kann eine Jugendvertretung gewählt werden, die mit dem Vorstand zusammenarbeitet.