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ricker

Administrator

Beiträge: 493


New PostErstellt: 12.09.06, 23:58     Betreff: Re: Muss man Rauchen im Komparsenraum dulden?

ALPINA Erwachsene Skihelm Grap, Blac...

Vorab einige „Statements“ von mir:
1. Ich selber bin leidenschaftlicher und intensiver Pfeifenraucher. D.h. wenn ich meine großkolbigen Peterson-Pfeifen zum Einsatz bringe, wiege ich mindestens drei Marlboro-Raucher auf.

2. Alle meine folgenden Ausführungen beziehen sich auf den Stand der Gesetze und Verordnungen vom Herbst 2006. Alles was in den Zeitungen über dieses Thema, steht sind maximal Vorschläge für Gesetzesvorlagen und werden in dieser Form sicherlich nicht durchkommen.

3. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass dieses polarisierende Problem sich wirklich wie bisher von rücksichtsvollen Rauchern und toleranten Nichtrauchern lösen lässt.

4. Abartig finde ich jedoch die Gruppe der ehemaligen Raucher, die wie auch immer zu Nichtrauchern geworden sind. Sie treten für mich schon militant auf.

Der aktuelle Stand ist folgender:
Absolutes Rauchverbot besteht aus feuerpolizeilichen Auflagen für Studios, Werkstätten, Fundus und Kulissenhalle. BGV (Berufsgenossenschaftsverordnung) C1, hier §29 – Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellungen.

Für sonstige Räume gilt die Arbeitstättenverordnung (ArbStättV) hier § 5:

§ 5 Nichtraucherschutz

(1) Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.

(2) In Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr hat der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen nach Absatz 1 nur insoweit zu treffen, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.

Für einen Komparsenaufenthaltsraum gilt der Gummiabsatz 2, allerdings nur, wenn er sich in den Geschäftsräumen der Produktionsgesellschaft befindet. Eine Änderung ist über eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat möglich.

Völlig ungeregelt ist z.B. ein Dreh in einem Lokal. Wenn der Aufenthaltsraum sich z.B. in einem Nebenraum befindet, in dem normalerweise geraucht wird, ist z.Z. (siehe oben) kein Verbot durchzusetzen. Beim Dreh in einer Firma ist es so z.B. abhängig, ob der zugewiesene Raum bisher Raucher- oder Nichtraucherraum ist.

Allen Diplom-Bedenkenträgern, Berufsnörglern und selbsternannten Weltverbesseren sei jedoch gesagt, dass z.Z. wirklich keine Produktion ein besonderes Ineresse hat, sich mit diesem Thema Probleme einzuhandeln. Es gibt wirklich genug Bewerber für diese 50 €-Jobs.

ricker

  

 

 





Das ist eben das Vertrackte an der Intelligenz: der Kluge kann sich dumm stellen. Umgekehrt ist es schon schwieriger.


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Im übrigen bin ich der Meinung, das DVD-Rohlinge stärker bestraft werden müssen.
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