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Erstellt: 27.03.07, 20:27 Betreff: BGH-Urteil zu Internet-Foren |
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"Betreiber von Meinungsforen im Internbet müssen ehrverletztende Beiträge von ihrer Homepage entfernen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes gilt dies für Äußerungen bekannter wie anonymer Autoren gleichermaßen.
Sobald der Forenbetreiber vom Anspruch eines Betroffenen erfährt, ist er der Entscheidung zufolge in der Pflicht.
Auslöser des Verfahrens war die Klage des Vorsitzenden eines Vereins gegen Kinderpornografie. Er war in einem Forum zum Thema sexueller Mißbrauch selbst als pädophil bezeichnet worden."
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