filmservice
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Erstellt: 12.01.09, 15:12 Betreff: Re: Finanzamt - Fahrgeld mit angeben |
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Schwierig, auf solche Posts zu antworten ohne gegen das Steuerberatungsgesetz (StBerG) zu verstoßen. Ich formuliere es mal folgendermaßen: Wenn ich für meine Tätigkeiten eine Fahrtkostenpauschale in Rechnung stelle, verbuche ich diese als Einnahme und rechne in der GuV den Aufwand gegen. Sollte eine Fahrtkostenerstattung ohne Rechnungstellung erfolgen (passiert mir eigentlich seltenst), wird in der GuV nur die Tagespauschale als Einnahme berücksichtigt, allerdings erfolgt dann auch auf der Verlustseite keine Aufrechnung des Aufwands für Reisekosten. Ich denke, bei Komparsen sollte es genauso gehandhabt werden.
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