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Claudine

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New PostErstellt: 02.06.09, 11:54     Betreff: Re: [Hilfe] Mecon verlangt Lohnsteuerkarte


Aber ich bin lernfähig. Aus Gründen die wir nicht verstehen ist es für die Komparsen Abrechnung wichtig zu wissen das ich einen neuen Job suche. Egal ob ich derzeit einen habe und mich verändern möchte. Oder muss weil er in weniger als 3 Monaten endet. Oder ohne Leistungsbezug vom Amt Hausmann / -frau bin.
Darum jobben wir auch als Komparsen und waren nicht Berater bei der Lehmanns Bank oder sind Investmentbanker bei der HRE.


@ JohannesA

Ich kapier das immer noch nicht so ganz, denn auch wenn Du Deinen Job erst in 3 Monaten verlieren würdest, so wäre Dein jetziger Status "Angestellter" (weil Deine Beschäftigung im Vordergrund steht) und Du müsstest auf dem Komparsenbogen einfach ein Kreuz bei dem Stichwort "Angestellter" machen und Deinen Arbeitgeber angeben - fertig aus!

Hast Du allerdings keine Beschäftigung und bist "nur" arbeitssuchend, steht dies im Vordergrund und eine geringfügige Beschäftigung ist keine geringfügige (kurzfristige) Beschäftigung mehr, weil dies Deine einzige Beschäftigung ist. Somit sind SV- und Lohnsteuerabgaben fällig. 




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