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JohannesA

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Beiträge: 296

New PostErstellt: 21.12.09, 21:17     Betreff: Re: Tarifvertrag 2010

Meine besten Hausmittel. Krankheiten...
Hallo Filmservice,
danke für deine Antwort und vor allem die Aussage ein Freund fairer Bezahlung zu sein.
Wenn alle so denken würden wie du bräuchte niemand die ganzen Verträge. Faire Bezahlung und netter Umgang sind ein einfacher Weg zu guter Stimmung am Set. Leider ist diese Einsicht nicht überall vorhanden.

Jörg Keunecke-Lotte vom connexx.av in verdi Büro West ist bis Anfang Januar im Urlaub, danach werde ich bei ihm nachfragen, vielleicht erreiche ich vorher noch jemand in der Zentrale.

In dem Vertrag wird mehrfach exakt definiert wie mit tageweise beschäftigten umzugehen ist,
auch die Aufgabenbeschreibung des Kleindarstellers ist mehrfach exakt die des Komparsen.
Wenn das alles nicht gilt müssen die Verdi Vertreter bei den Verhandlungen komplett gepennt haben:
    Zitat:
    1.2. Kleindarsteller sind Film- und Fernsehschaffende, deren darstellerische
    Mitwirkung die filmische Handlung nicht wesentlich trägt und die ihr
    kein eigenpersönliches Gepräge gibt.
    ...
    3.1. Werden an einem Aufnahmetag mehr als fünfzig Kleindarsteller zugleich beschäftigt, so ist zusätzlich ein Kleindarsteller als „Produktionsdelegierter“ einzusetzen......
mehr als 50 Kleindarsteller an einen Tag, haben dann Aufnahmeleiter, der Regieassi und Regisseur Anspruch auf psychologische Notbetreuung?
Im Ernst, mehr als 50, das ist ein Massendreh mit Komparsen und sonst nichts.
    Zitat:
    4.2. Mit der Tagesgage sind alle Leistungen des Kleindarstellers abgegolten, die er innerhalb der Filmhandlung nach Weisung der Regie erbringen muss, soweit sie für den Spielablauf erforderlich sind und über den Rahmen der allgemeinen Mitwirkung von Kleindarstellern nicht hinausgehen.
Da steht schon wieder Tagesgage.
Und für alle Aufgaben die den Kleindarsteller angeblich vom vom Komparsen unterscheiden gibt es extra Geld:
    Zitat:
    5.1.3. Werden vom Kleindarsteller über die in TZ 1.2 (persönlicher Geltungsbereich) bezeichneten Aufgaben hinaus eigenpersönliche Leistungen verlangt, wie z. B. Einzeldarstellung besonderer Typen oder Charaktere, kleine Sprechrollen u.ä. 36,– €.
    ...
    6.1. Wird ein Kleindarsteller namentlich aufgefordert sich für eine eventuelle
    Engagementsverpflichtung persönlich vorzustellen, so erhält er – unabhängig davon, ob ein Engagement zustande kommt oder nicht – eine Aufwandsentschädigung von 16,– €.
Das heisst doch wohl das der Kleindarsteller mit einfachen Aufgaben in Alltag Komparse oder am Theater Statist genannt wird, Begriffe die ich im Arbeitsrecht nicht gefunden habe.
Und wenn diese Wörter mit im Vertrag stehen wird der nächste Begriff erfunden. Die Offerten mit dem Satz „einfach nur durch das Bild laufen“ gibt es schon.

JohannesA



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