KOMPARSE.DE - Portal für Komparsen u. Kleindarst.

 
Sie sind nicht eingeloggt.
LoginLogin Kostenlos anmeldenKostenlos anmelden
BeiträgeBeiträge SucheSuche HilfeHilfe StatStatistik
ChatChat VotesUmfragen FilesDateien CalendarKalender BookmarksBookmarks

Anfang   zurück   weiter   Ende
Autor Beitrag
filmservice

Mitglied

Beiträge: 25

New PostErstellt: 21.12.09, 13:49     Betreff: Re: Tarifvertrag 2010

Remington MB320C Bartschneider-Set
Hallo Johannes.
Ich werde hier und jetzt zum letzten mal zu diesem Thema Stellung nehmen. Danach, sei mir nitte nicht böse, finde ich es müßig, sich mit Fragen und Antworten immer wieder auf der Stelle zu drehen, nur weil dir die Antwort nicht gefällt.
    Zitat: JohannesA
    Hallo ricker,
    kannst du mir bitte mal sagen woher deine Information kommt das es keinen Tarifvertrag für Komparsen gibt?
Bitte gestatte mir, dass ich auf diese Frage antworte, auch wenn Sie an ricker gestellt wurde.
Die Antwort darauf findest du im Paragraphen 3 Abs. 1 des Tarifvertragsgesetzes (TVG), welcher regelt, wer an den Vertrag gebunden ist, nämlich "Tarifgebunden sind die Mitglieder der Tarifvertragsparteien und der Arbeitgeber, der selbst Partei des Tarifvertrags ist." Allgemeinverpflichtend ist ein Tarifvertrag übrigens nur dann, wenn ihn das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemäß Paragraph 5 TVG dazu erklärt hat. Das ist beim vorliegenden Tarifvertrag nicht der Fall.

Wenn du also
1) "Arbeitnehmer" eines tarifgebundenen Unternehmens bist und
2) gleichzeitig Gewerkschaftsmitglied und
3) auch noch wie im Tarifvertragstext auf Produktionsdauer beschäftigt bist und
4) tatsächlich auch Kleindarsteller und nicht Komparse bist,
ja dann, und nur dann, fällst du unter diesen Tarifvertrag.
Die Produktionsabteilung einer großen Kölner Film- und Fernsehproduktionsfirma teilt übrigens die Meinung des von dir zitierten Herrn Jörg Keunecke-Lotte. Er schreibt dir "nicht die Bezeichnung sondern die Tätigkeit ist entscheidend".
Allerdings irrt er unserer Meinung nach bereits mit seinem nächsten Satz: "Komparsen haben die gleiche Tätigkeit wie Kleindarsteller, egal wie sie gennant werden."
Dieser Satz zeugt von einem "Grünen-Tisch-Wissen", nicht aber von Sachkompetenz am Set. Wir alle, und ich bin sicher, selbst du, wissen, dass ein Kleindarsteller eben nicht das selbe wie ein Komparse ist.
    Zitat: JohannesA
    @ Filmservice: Willst du damit sagen das es einen Präzedenzfall braucht der klarstellt das der Tarifvertrag auch für tageweise beschäftigte gilt?
    Ich dachte bisher das dies ein eigener TV für die nicht Festangestellten ist, egal ob für einen Tag oder die gesamte Produkttionsdauer.
Wie bereits mehrfach erwähnt, dachtest du da leider falsch. Die Zuständigkeit des Tarifvertrags hat nichts mit fest- under unständig Beschäftigten zu tun sondern mit der Dauer der Beschäftigung und der Art. Und damit fallen Komparsen nun mal nicht unter diesen Vertrag.
Damit wir uns nicht falsch verstehen. Ich habe einen Großteil meines Studiums mit Komparsentätigkeiten finanziert. Auch wenn man das dort "Statist" nannte, weil der Job am Theater und nicht am Set war. Ich bin selbst Gewerkschaftsmitglied und ein großer Freund fairer Bezahlung, speziell für meiner Meinung nach unterbezahlte Komparsen und vertete auch innerhalb der Produktionsabteilungen durchaus die Meinung, dass demjenigen, der Überstunden leistet, diese auch vergütet werden müssen.
Was ich mit diesem Beitrag verhindern möchte ist, dass Komparsen in der irrigen Meinung, das was du schreibst sei die Wahrheit, mir meinen Set sprengen, für Unzufriedenheit unter den Komparsen sorgen und statt die wertvolle und teure Zeit für den Dreh oder ein nettes und friedliches Zusammensein aufzuwenden, für überflüssige Diskussionen und für Unfrieden am Set sorgen.


[editiert: 21.12.09, 13:57 von filmservice]
nach oben
Benutzerprofil anzeigen Private Nachricht an dieses Mitglied senden Website dieses Mitglieds aufrufen
Sortierung ändern:  
Anfang   zurück   weiter   Ende
Seite 999 von 5.993
Gehe zu:   
Search

powered by carookee.com - eigenes profi-forum kostenlos

Layout © subBlue design