filmservice
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Erstellt: 06.01.10, 08:52 Betreff: Re: Wer haftet für die Gagenauszahlung? |
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Quatsch. Anders als in anderen Berufszweigen bedeutet beim Filmgeschäftsführer seine Bezeichnung keine unternehmensführende Rolle. Der Filmgeschäftsführer ist so etwas wie ein Mittelding aus Buchhalter und Personalsachbearbeiter. Der Filmgeschäftsführer bewegt zwar die Gelder, er handelt aber auf Weisung. Haften für ein Unternehmen kann aber nur sein Repräsentant. Also der Inhaber oder sein Geschäftsführer.
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