ricker
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Erstellt: 06.02.10, 15:06 Betreff: Re: Rückstellungsvertrag |
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Zitat: thomas
Also ein Rückstellungsvertrag ist in der Branche regelmässig üblich, betrifft allerdings in der regel keine statisten oder komparsen. "Entzug der Senderechte" hat hiermit garnichts zu tun. gerade low-budget-produktionen arbeiten damit. die gage oder ein teil der gage wird zurückgestellt und ausgezahlt wenn der film gewinn einbringt. lg thomas |
In der Branche üblich sind vereinbarte Gagen. Über die Höhe lässt sich natürlich trefflich streiten. Rückstellungsverträge wählen No- oder Low-Budgetfilmer (in der Regel Studenten oder Amateurgruppen) wenn ihnen der Ausdruck "leider keine Gage" aber "catering" zu peinlich sind. Ich kenne keinen einzigen Fall, in dem später "bei Erfolg" Gage nachgezahlt wurde. ricker
____________________ Im übrigen bin ich der Meinung, das DVD-Rohlinge stärker bestraft werden müssen.
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