Charlescologne
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Erstellt: 01.04.10, 15:21 Betreff: Re: Gesetzentwurf zur Qualifizierung von Komparsen |
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Ich habe mich bereits zum akademischen Studiengang 1.Klasse für den 1. April 2010 angemeldet. Habe sofort eine Zusage bekommen, da ich mich aufgrund meiner komparsetorischen und kleindarstellerischen Fachübungen zum Komparsen 1.Klasse bereits qualifiziert habe. Eine weiterführende akademische Ausbildung ist nun nicht mehr nötig, da die Reife eines 1.Klasse Komparsen sich mit der praktischen Ausübung automatisch qualifiziert hat. Somit kann ich allen Bewerbern raten, sich beim " akademischen Amt für Komparsen" registrieren zu lassen, damit sie sich auch weiterhin zu den vielseitig begabten , unterbezahlten ..Komparsen 1.Klasse dazugehörig fühlen können.
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