Claudine
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Erstellt: 30.03.10, 13:34 Betreff: Re: Rentenversicherungsfreiheit |
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Äh, ich hatte noch etwas Wichtiges vergessen:
Die Aufstockung der Rentenversicherungsbeträge (und damit Verzicht auf die Versicherungsfreiheit) geht allerdings nur bei geringfügig entlohnten Beschäftigungen. Die meisten Komparsenjobs sind jedoch kurzfristiger Natur.
VG
Claudine
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