Autor |
Beitrag |
Hubert Brand
Mitglied
Beiträge: 143
Komparse: 11-20mal
Ziel: Hin und wieder Filmluft schnuppern
Kleindarsteller: Nein, noch nicht
|
Erstellt: 05.01.10, 17:55 Betreff: Wer haftet für die Gagenauszahlung?
drucken
Thema drucken weiterempfehlen
|
|
|
Hinweis: Habe den Thread nun hier platziert, da er thematisch nicht zu den Oberbegriff Gagenübersicht passt!
Grundsätzlich ist der Filmgeschäftsführer für jegliche Geldbewegung verantwortlich.
|
|
nach oben |
|
|
filmservice
Mitglied
Beiträge: 25 Ort: Köln
|
Erstellt: 06.01.10, 08:52 Betreff: Re: Wer haftet für die Gagenauszahlung?
drucken
weiterempfehlen
|
|
|
Quatsch. Anders als in anderen Berufszweigen bedeutet beim Filmgeschäftsführer seine Bezeichnung keine unternehmensführende Rolle. Der Filmgeschäftsführer ist so etwas wie ein Mittelding aus Buchhalter und Personalsachbearbeiter. Der Filmgeschäftsführer bewegt zwar die Gelder, er handelt aber auf Weisung. Haften für ein Unternehmen kann aber nur sein Repräsentant. Also der Inhaber oder sein Geschäftsführer.
|
|
nach oben |
|
|
Gast
|
Erstellt: 09.01.10, 01:14 Betreff: Re: Wer haftet für die Gagenauszahlung?
drucken
weiterempfehlen
|
|
|
Zitat: filmservice
Der Filmgeschäftsführer ist so etwas wie ein Mittelding aus Buchhalter und Personalsachbearbeiter. |
Eben! Klugscheisser!
|
|
nach oben |
|
|
|