Gast
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Erstellt: 23.08.07, 10:59 Betreff: Re: Was soll denn das? |
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Zitat: Amme
früher habe ich mal gelernt daß vergleichende Werbung verboten und strafbar ist. |
Ist mittlerweile -teilweise- erlaubt. Wenn auch immer noch mit einem strengen Geruch versehen....
Völlig richtig ist aber, daß mit dieser Mail der Straftatbestand der Verleumdung und üblen Nachrede erfüllt ist. Das wird allerdings nur auf Antrag verfolgt. (*Hinweis!* *Hinweis!* *Zaunpfahl!*)
Bei so einer klaren und eindeutigen Sachlage tippe ich mal auf 300 - 500 Euro Strafbefehl für den Versender der Mail.
Im Wiederholungsfall dann eher eine Gefängnisstrafe, 6 Monate auf Bewährung. Sollte dann noch mal was kommen, wird die Bewährung (ohne erneuten Prozeß) einfach von Amts wegen aufgehoben und der Schmierfink wandert ein.
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