Webwiesel
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Erstellt: 05.10.11, 12:53 Betreff: Re: Gehts noch dreister??? |
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Ich verstehe einfach nicht warum er Tagelöhner,Komparsen eben,unbedingt mit 3,80 Stundenlohn und einer warmen Mahlzeit nach hause schicken möchte und mir unterstellt ich würde hier zum Sozialbetrug aufrufen. Nochmals. 100€ zusätzlich, monatlich zum ALGII sind seitens der ARGE anrechnugsfrei weil man damit auch unterm jährlichen Steuerfreibetrag von derzeit 8008€ (Single ohne Kind) bleibt. Es ist überflüssig einem arbeitslosen Komparsen von 65€ (Grundgage+Nacht),21€ Sozialabgabenabzuziehen.Wenn Komparsengagen steuerpflichtig sind,weil jetzt kurzfristige Beschäftigungen allgemein steuerpflichtig sind,dann nennt man die Gage eben "Aufwandsentschädigung".Die Klatschkasper bei Bohlen bekommen ihre "Aufwandsentschädigung von 30€ auch auf die Kralle,vielleicht nennt man es in Zusammenhang mit Bohlen auch Schmerzensgeld?
Wenn die Abrechnungsfirmen unbedingt korrekt sein wollen,dann müssen sie für Nachtdrehs auch 25-40% von der Grundgage drauflegen,feiertags125% und sonntags 50%.Vor allem dürfen sie Nachtdrehs nicht wie normale Arbeitstage versteuern.
Zum Glück gibts noch vernünftige Agenturen die auf Komparsenschein abrechnen.Vom Rest sollte sich jeder fernhalten.
Tony lebt in Dannys Kopf und bewegt dessen rechten Zeigefinger
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