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momo
Gast
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Erstellt: 01.05.07, 11:56 Betreff: Verhinderungspflege
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ich habe vor ein paar Wochen erfahren das es eine Verhinderungaspflege/ Ersatzpflege gibt. Davon habe ich noch nie was gehört. Wo und wie ich sie beantragen weis ich mitlerweile. Aber ich habe im Internet gelesen das man sie auch rückwirkend, von 4 Jahren, beantragen kann. Stimmt das? Wer hat Ahnung und kann mir was dazu sagen? Unser Rehaantrag wurde das zweite mal abgelehnt. Die Ablehnungsgründe waren die selben wie beim ersten. Man kann die Therapien Vorort machen und sollten auch weitergeführt werden wie es im Entlassungsschreiben der Reha stand. Schade finde ich es. Das MDK hat sich nur nach den Therapien gerichtet aber total das Seelische außer Acht gelassen. Die haben leider nicht verstanden was das für eine Familie bedeutet mit ein Di George Kind. Ich habe das MDK dazu eingeladen mal auf unserer Seite zu schauen um sich ein Bild von Di George Kinder zu machen. Auch das half nichts. Naja man kann nicht alles haben.So Leute, ich bedanke mich schon im Voraus für die Beantwortung. Macht schön gut und bis bald MOMO
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doreen
Mitglied
Beiträge: 127 Ort: Hausham
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Erstellt: 02.05.07, 16:22 Betreff: Re: Verhinderungspflege
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Hallo erstmal,
Verhinderungspflege bedeutet eigentlich, das die pflegeperson verhindert ist, sei es durch krankheit, urlaub usw. und das kind jemand anderes pflegt. dieser person stehen glaube ich so ca. 1400,00 Euro im monat zu. natürlich muss alles quittiert werden und so weiter. ist eigentlich das selbe wie kurzzeitpflege, was einen einmal für 14 tage im jahr zustehen tut. ich hoffe ich konnte dir ein bisschen helfen, für weitere fragen, stehe ich gerne zur verfügung.
liebe grüsse
doreen
____________________ Elias (06/04) DiGeorge Syndrom, VSD, ASD, TKK, PDA, Ductus-Ligament, Rechtsaortenbogen, angeborene Luftröhrenverengung, angeborene Bronchienverengung (Trachealkanülenträger), akutes Leberversagen, Anämie, Speiseröhrenverengung, Skolies, 2 fehlende Rippen usw.
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Gudrun
Ehemaliges Mitglied
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Erstellt: 03.05.07, 20:20 Betreff: Re: Verhinderungspflege
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Hallo Simone, Ja, die Verhinderungspflege ist nicht nur jetzt wo wir umziehen Gold wert. Bei uns nutze ich das in Form von Babysitting durch die Nachbarin. Also indem wir Eltern sozusagen für den höheren Pflegeaufwand bei unseren Kindern "bezahlt" werden von der Krankenkasse, haben wir auch "Urlaubsanspruch". Dafür sind die 1432 Euro bei Pflegestufe 1 vorgesehen. (ei Pflegestufe 2-3 ist es mehr). Wir anderen Arbeitnehmern ist es wichtig, dass man die 30 Tage im Jahr nicht überschreitet. Ich schreibe daher immer die Stunden für meine Nachbarin auf, geb ihr das Geld und lass es mir von der Krankenkasse rücküberweisen. Dabei fasse ich manchmal Betreuungsstunden zusammen, damit nicht zu viele Tage entstehen. Einfordern kannst Du immer im laufenden Kalenderjahr, das stimmt. Aber wenn Du für Betreuung auch in den letzten 2 Jahren bezahlt hast, kannst Du die unterschriebenen Quittungen bei Deiner Kasse einreichen und bekommst es zurück (ist bei meiner Kasse so). Darf nur nicht erstgradig mit Dir verwandt sein (Schwester geht nicht!). Ansonsten hat man wie in Arbeitsverträgen auch immer Urlaubsanspruch entsprechend der erarbeiteten Zeit. Klartext: Du kannst rund 2,5 Tage pro Monat ab dem ersten Monat abrechnen an Verhinderung!! Ich hoffe das war zu verstehen? Ansonsten anbei den schwer verständlichen Text der Krankenkasse :-) Viele Grüße Gudrun
Verhinderungspflege: Ist die Pflegeperson wegen Erholungsurlaubes, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, kann die Pflegekasse die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr übernehmen, wenn die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der Verhinderung mindestens 12 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat. Die Aufwendungen dürfen 1.432,00 EUR im Kalenderjahr nicht übersteigen.
Wird die Ersatzpflege durch nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen erbracht, handelt es sich um einen Fall der selbst sichergestellten häuslichen Pflege, daher sind die Aufwendungen der Pflegekasse grundsätzlich auf den Betrag des Pflegegeldes der festgestellten Pflegestufe beschränkt (Stufe I täglich 7,32 EUR max. 205,00 EUR, Stufe II täglich 14,64 EUR max. 410,00 EUR, Stufe III täglich 23,75 EUR max. 665,00 EUR).
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Momo
Mitglied
Beiträge: 15 Ort: Wolfenbüttel
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Erstellt: 04.05.07, 10:22 Betreff: Re: Verhinderungspflege
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Hallo Gudrun. Vielen Dank du hast mir wieder einmal weiter geholfen. Du bist ja immer auf Zack. Toll. Ich habe mal bei meiner Krankenkasse wegen rückwirkende Verhinderungspflege schriftlich nachgefragt. Bin mal gespannt was dabei raus kommt. Ich weis bloß nicht ob ich noch die Belege habe. Man kann ja nicht wissen das man sie noch braucht.Also noch mal vielen Dank. MOMO
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Sylvia
Mitglied
Beiträge: 134 Ort: Birstein
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Erstellt: 18.07.07, 13:31 Betreff: Re: Verhinderungspflege
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Hallo Gudrun wir haben jetzt für Vivien einen Antrag auf Verhinderungspflege gestellt. Wir wollen es so machen das meine Freundin dann als Babysitter einspringt wenn wir mal verhindert sind, es ist ja so da sie sich mit meiner Tochter gut auskennt und versteht was sie will. Bei Vivien ist es ja so eine Sache mit fremden Menschen, wen sie nicht mag der hat verloren. Nun sagte man uns das wir mit der Freundin selbst einen Std-Lohn ausmachen können. Wie ist das gemeint? Kann ich da einfach hergehen und sagen du bekommst z.B. 5 Euro die Std oder gibt es da auch ein bestimmten Regelsatz? Da Torben ja etwas älter ist wie Vivien denke ich mal du kennst dich da besser aus wie ich "Neuling". :-) Würde mich über einen Tipp freuen
VLG Sylvia,Mama von Vivien
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Sylvia
Mitglied
Beiträge: 134 Ort: Birstein
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Erstellt: 18.07.07, 14:58 Betreff: Re: Verhinderungspflege
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Hallo Carmen danke für den Link,habe es mir ausgedruckt was dort drin steht. Mit dieser Jahrespauschale von ca. 1400 Euro ist uns ja bekannt, nur nicht mit diesen 460 Euro.
VLG Sylvia,Mama von Vivien
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