Kinder mit DeletionsSyndrom 22q11

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Gudrun
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New PostErstellt: 15.04.09, 23:25     Betreff: Re: Verhinderungspflege

Hallo Vera,
Mir hat unsere Krankenkasse das so erklärt:
Pflegegeldf ist so wie eine Arbeitsstelle. Du erwirbst immer Urlaubsanteile (Verhinderungspflege) in dem Rahmen, wie Du gearbeitet hast.
Nach der Rechnung bekämst Du also für 2008 (3 Monate Pflegegeld) Anspruch auf 3 Monate Verhinderungspflege (1470:4=367,5 Euro).
Pflegegeldzahlungen entsprechend unserer Krankenkasse sind dann wie im Arbeitsleben entsprechend der Monate, die man gearbeitet hat. Das würde einem Verhinderungsgeldanspruch von 122,5 Euro pro Monat entsprechen.
Liebe Mitarbeiter von Krankenkassen machen einen auch gerne darauf aufmerksam, dass oftmals nach intensivem Suchen, sich Quittungen für Verhinderungspflege (auch von der Nachbarin) nachträglich in Schubladen anfinden lassen....
Nundenn, suum cuique ("jedem das seine")... :-))
Liebe Grüße
Gudrun
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