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Momo
Mitglied
Beiträge: 15 Ort: Wolfenbüttel
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Erstellt: 23.03.09, 15:53 Betreff: Verhinderungspflege
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Hallo nalle zusammen.
Meine Nachbarin passt ab und zu auf Sören auf. Also nicht regelmäßig und nicht länger als 8 Stunden. Sie arbeitet voll auf Lohnsteuerkarte mit Klasse 5 und hat noch einen 400 € Job, den sie auch voll aus schöpft. Wenn ich sie für das Aufpassen auf Sören bezahle muss sie das denn irgendwo angeben,z.B. beim Finanzamt bei der Steuererklärung? Ich bin zwar der Meinung nicht da es sich um Nachbarschaftshilfe handelt und das Gelder aus der Krankenkasse steuerfrei sind. Aber das Geld muss ich doch erstma vorstrecken bis ich das Geld von der Krankenkasse wieder holen kann. Also stammt das eigentlich nicht von der KK. bKann mir jemand helfen und auch sagen ob man das auch irgendwo nachlesen kann ( Steuerrecht)?
Ich bedanke mich schon im Voraus
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Tine
Mitglied
Beiträge: 64
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Erstellt: 23.03.09, 21:05 Betreff: Re: Verhinderungspflege
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Hallo,
sofern Sören eine Pflegestufe hat, dann könnt Ihr auch Verhinderungspflege bei der Pflegekasse beantragen. Ihr bekommt 1470€ im Jahr. Es wird nicht versteuert, d.h., Eure Nachbarin erhält ganz offiziell das Geld, ohne, dass sie dadurch steuerlich irgendwelche Einbußen/Nachteile hat. Du mußt den Antrag bei der KK beantragen, mit dem Namen der betreuenden Person ausfüllen und einreichen. Das Geld bekommst Du, oder deine Nachbarin auf's Konto dann überwiesen. Ich beantrage das Geld der Verhinderungspflege immer zum Ende des Jahres, und erhalte dann den dementsprechenden Betrag, den ich weiterleite. Ich habe von Freundinnen schon mitbekommen, die machen es monatlich oder vierteljährlich. Frag einfach bei deiner Kasse nach, ich habe mit der Verhinderungspflege gute Erfahrungen gemacht, das klappt bei uns ganz unbürokratisch.
LG Tine
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rosakatzentiger
Mitglied
Beiträge: 180 Ort: Bonn
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Erstellt: 13.04.09, 11:04 Betreff: Re: Verhinderungspflege
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Hallo zusammen,
kann man die Vehinderungspflege auch rückwirkend beantragen? Wir haben Pflegegeld rückwirkend ab Okt. 2008 bekommen?
Vielen Dank und Grüße
Vera
____________________ V Maria mit Tochter * 2007
seit 8.2.08 korrigierter Herzfehler (ASD, VSD, PDA) DeletationsSyndrom 22q11
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Stephan Schmid
Administrator
Beiträge: 21 Ort: 1. Vorstand
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Erstellt: 15.04.09, 22:08 Betreff: Re: Verhinderungspflege
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Hallo Vera,
Verhinderungspflege kann frühestens 6 Monate nach Zuerkennung einer Pflegestufe beantragt werden. Das würde für Euch bedeuten, ab 01. April könnt Ihr Verhinderungspflege geltend machen. Der verfügbare Betrag für 2009 beträgt dann 9/12 aus 1.470 EUR. Grüsse Stephan
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Gudrun
Ehemaliges Mitglied
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Erstellt: 15.04.09, 23:25 Betreff: Re: Verhinderungspflege
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Hallo Vera, Mir hat unsere Krankenkasse das so erklärt: Pflegegeldf ist so wie eine Arbeitsstelle. Du erwirbst immer Urlaubsanteile (Verhinderungspflege) in dem Rahmen, wie Du gearbeitet hast. Nach der Rechnung bekämst Du also für 2008 (3 Monate Pflegegeld) Anspruch auf 3 Monate Verhinderungspflege (1470:4=367,5 Euro). Pflegegeldzahlungen entsprechend unserer Krankenkasse sind dann wie im Arbeitsleben entsprechend der Monate, die man gearbeitet hat. Das würde einem Verhinderungsgeldanspruch von 122,5 Euro pro Monat entsprechen. Liebe Mitarbeiter von Krankenkassen machen einen auch gerne darauf aufmerksam, dass oftmals nach intensivem Suchen, sich Quittungen für Verhinderungspflege (auch von der Nachbarin) nachträglich in Schubladen anfinden lassen.... Nundenn, suum cuique ("jedem das seine")... :-)) Liebe Grüße Gudrun
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Tine
Mitglied
Beiträge: 64
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Erstellt: 16.04.09, 15:11 Betreff: Re: Verhinderungspflege
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Hallo Vera,
ich habe Verhinderungspflege damals nach Erhalt der Pflegestufe im August 07 für das ganze Jahr'07 erhalten, da ich ja nachweisen konnte, dass die Pflege nicht erst im August begann. Ist ja bei Euch auch der Fall. Vera, ich würde mal bei der KK nachfragen, ob Du nicht für 2009 das ganze Geld für die VP bekommst, für das Jahr 2008 ist sie sicherlich schon verfallen, da man das nichtverbrauchte Geld der VP auch nicht in's neue Jahr "mitrüber" nehmen kann. Aber nachfragen bei der KK lohnt, es wird doch etwas unterschiedlich gehandhabt. Und, gratuliere noch für die PS 1, das ist doch schon mal was! Vielleicht kannst Du ja auch dann nochmal schreiben, wenn Du eine nähere Auskunft deiner KK bezügl. der Verhinderungspflege bekommen hast.
LG Tine
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