Brinkimann
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Beiträge: 3 Ort: Ibbenbüren
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Erstellt: 02.04.12, 14:25 Betreff: Verschlimmerungsantrag Schwerbehindertenausweis!?
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Hallo alle Zusammen.
Unsere Mia hat mit ca. 4 Monaten, rückwirkend ab ihrer Geburt, einen Ausweis mit GdB 50 und dem Merkzeichen G bekommen.
Damals war ihr Herzfehler noch nicht operiert, sie wurde zuhause per Monitor überwacht aufgrund von Sauerstoffsättigungsabfällen und wir waren noch in dauerhafter Behandlung mit ihren Füßen.
Nun haben wir seit einigen Wochen, die Diagnose Deletionssyndrom 22q11. Mia ist zurzeit folgendermaßen beeinträchtigt: Sprachentwicklungsstörung, aufgrund dieser ab Sommer einen Platz im Sprachheilkindergarten; kleinere allgemeine Entwicklungsverzögerungen, Infektanfälligkeit (v. a. laufende Ohren, Erkältungen, Bronchitis etc.); niedrige Muskelspannung (2x wtl. KG nach Voijta); coxa valga et antetorta (Steilstellung der Hüfte beidseits, soll sehr wahrscheinlich noch operiert werden)
Ich habe mir vorgenommen, einen Verschlimmerungsantrag zu stellen, bin mir aber nicht sicher, ob die Beeinträchtigungen für einen höheren GdB oder weitere Merkzeichen ausreichen.
Hat da jemand Erfahrungen oder Ähnliches erlebt?
Mia 14.07.2009
ASD II operiert am 30.12.2009 submuköse Gaumenspalte operiert am 30.11.2010 Klumpfüße beidseits (Korrektur nach Ponsetti) verminderte Muskelspannung - 2x wtl. KG nach Voijta Sprachentwicklungsverzögerung Coxa valga et antetorta beidseits
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