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Novellierung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes

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Admin
Administrator

Beiträge: 2

New PostErstellt: 08.07.05, 09:17  Betreff: Novellierung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes  drucken  Thema drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Wie auf der letzten LAK-Sitzung besprochen möchte ich euch bitten, kurz eure Änderungswünsche für das NHG inklusive einer kurzen Begründung hier zu posten.

[editiert: 08.07.05, 09:22 von Admin]
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Andre
Mitglied

Beiträge: 2

New PostErstellt: 08.07.05, 18:26  Betreff: Re: Novellierung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

Moin

Alles klar damit ist mien vorstoss der Yahoogroup erstmal wieder vom tisch.

Ich werde sie aber weiterhin aktiv lassen, weil ich hoffe, dass die Interssierten nicht LAK mitglieder sich dann dort einschreiben können.

LG
andre


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Johannes
Mitglied

Beiträge: 3

New PostErstellt: 11.07.05, 17:56  Betreff: Re: Novellierung des Niedersächsischen Hochschulgesetzes  drucken  weiterempfehlen Antwort mit Zitat  

So, ich hab hier mal das reingeschrieben, was auf der LAK so angesprochen wurde.

Paragraph 5:
Absatz 2:
Die Evaluation soll zukünftig nur noch alle 2 Jahre, nicht mehr jedes Semester stattfinden. Das schränkt die Bewertungsmöglichkeiten der Studis ein.

Paragraph 9:
Doktoranden mit 1/2 Stelle oder weniger werden als Studis behandelt und müssen eventuell Gebühren zahlen. (Ich glaub es steht aber irgendwo, das solche Studiengänge von Gebühren ausgenommen sind)

Paragraph 12:
Es werden Extragebühren für Einstellungstest etc. vorgesehen.
Verwaltungskosten haben jetzt eine weiter definierte Verwendung, sie können also besser begründet und/oder erhöht werden.

Paragraph 13:
Der ganze Paragraph ist Moppelkotze und muss weg, aber abgesehen davon gibt es noch ein paar anmerkungen.
Mehr Befreiungen von Gebühren! Kostet Studium Generale extra? Sprachkurse können auch externe Menschen aufnehmen und werden deshalb eventuel teurer + voller. Ausländer werden mit teureren Sprachkursen und Studiengebühren probleme bekommen.

Paragraph 19:
Es wird Hochschulen ermöglicht Menschen aus willkürlichen Gründen abzulehnen.

Paragraph 70:
Es gibt keine Regelung und somit keine Sicherheit für die Studiwerke. Ausserdem sollten die Aufgaben nicht so streng reglementiert werden.

Sonstige Punkte:

Die Regelung für Studiendekane wurde geändert.

Wir sollten eineN studentischeN VizepräsidentIn fordern

Es geht immer mehr Macht an's Präsidium

Die Rechte und Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind eingeschränkt worden.

An den Aufgaben des Senat sollten noch Änderungen gefordert werden.

Die Berufungskommissionen wurden neu geregelt. Das Präsidium bestimmt wer rein darf.

Man könnte fordern die LAK im Gesetzt festzuschreiben

Über 50 wird niemand mehr verbeamtet.


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