Pfingsten als religiöses Fest
Das Pfingstfest, auch bezeichnet als "Geburtstag der Kirche", ist sowohl ein eigenes kirchliches Fest, an dem das – von Jesus
angekündigte – Kommen des Heiligen Geistes gefeiert wird, als auch
zugleich der feierliche Abschluss der Osterzeit. Nach dem christlichen
Glauben – wie Petrus ihn in seiner Pfingstpredigt zum Ausdruck gebracht
hat – folgt auf die Buße die Taufe auf den Namen Jesu
Christi. Das Empfangen des Heiligen Geistes kann durch Handauflegung oder auch während der Predigt geschehen. In jedem Fall ist aber der Glaube an Jesus Christus Voraussetzung. Jeder Christ ist nach dem Neuen Testament demnach ein "Tempel des Heiligen Geistes".
Im Evangelium nach Lukas heißt es, dass der Gottesgeist als „Kraft aus der Höhe“ herabkommen wird.
Das Johannesevangelium beschreibt, dass der Auferstandene am Abend des Ostertages in die Mitte
seiner Jünger gekommen war, sie angehaucht und mit den Worten "Empfanget den Heiligen Geist!" ihnen den Geist Gottes übertragen hatte.
Als „Pfingstwunder“ bezeichnet man die in der Apostelgeschichte
beschriebene wunderbare Fähigkeit der Jünger, in anderen Sprachen zu
sprechen und andere Sprachen zu verstehen. Damit wurde aus christlicher
Sicht die „Babylonische Sprachverwirrung“ aufgehoben, mit der Gott die Menschen für die Hybris des Turmbaus zu Babel bestraft hatte. Theologisch steht dies für die Mission der Kirche, alle Menschen unabhängig von ihrer Nationalität und Ethnizität anzusprechen.
Zur Liturgie der römisch-katholischen Kirche gehört das Gebet um das Kommen des Heiligen Geistes in der Pfingstnovene, den neun Tagen zwischen Himmelfahrt und Pfingsten. Das Hochfest selbst beginnt mit der Vesper am Vorabend und endet mit der zweiten Vesper des Pfingstsonntags. Zu den liturgischen Besonderheiten gehört die Pfingstsequenz Veni Sancte Spiritus („Komm, Heiliger Geist“), einer von insgesamt fünf noch verbliebenen offiziellen Sequenzen im Kirchenjahr. Der Pfingstmontag wurde in einigen Ländern als zweiter Feiertag und Oktavtag der früheren Pfingstoktav beibehalten, zählt aber liturgisch eigentlich nicht mehr zur Osterzeit, sondern bereits zum Jahreskreis.
Quelle: wikipedia