Hausbau - Forum für Bauherren und Handwerker ... ...die mit der Deutschen Massivhaus Gera oder anderen Massivbau-GÜs bauen/bauten
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8 IN 122/09 In dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d. DM - Deutsche Massivhaus GmbH vertr. d. d. GF, AG Jena, HRB: 501113, Fasaneninsel 1, 07548 Gera ist heute am Montag, 09.03.2009, um 08:00 Uhr beschlossen worden: 1. RAin B. Breitenbücher, Arminiusstr. 67, 07548 Gera ist als vorläufiger Verwalter bestellt. 2. Verfügungen des Schuldners sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Verwalters wirksam gemäß § 21 Abs. 2 Nummer 2 2. Halbsatz InsO. 3. Ein allgemeines Verfügungsverbot wurde nicht erlassen. Amtsgericht Gera
Der Bauherrennotruf bittet um folgende Ergänzung:
Diese Anordnung des Gerichtes bedeutet nicht, dass man jetzt kündigen kann, damit ist noch KEIN Insolvenzverfahren eröffnet.
Es bedeutet vielmehr eine Sicherungsmaßnahme, damit die Gläubiger davor geschützt werden, das Gelder oder bestehende Verträge aus dem Unternehmen abgezogen werden. Hierfür bedarf es ab sofort der Zustimmung des eingesetzten ausgewiesenen Rechtsanwaltes.
Damit wird z. B. verhindert, das bestehende Bauverträge aufgekündigt werden und auf eine neue Gesellschaft übertragen werden. Dadurch wird auch die Grundlage zur Erklärung der Unwirksamkeit von solchen Vertragsaufkündigungen bei einer ausstehenden Insolvenzeröffnung Rechnung getragen.
Für den Bauherren läßt sich daraus kein Recht zur außerordentlichen Kündigung ableiten.
Status: Foreninhaber
DM-Vertragsnummer: hatte nie eine...
was ihr wollt: dickfelliger Erklärbär
Erstellt: 03.04.09, 16:26 Betreff: Insolvenzverfahren ist eröffnetdruckenweiterempfehlen
Das Insolvenzverfahren wurde am 1.04.09 eröffnet:
8 IN 122/09 Über das Vermögen d. DM - Deutsche Massivhaus GmbH vertr. d. d. GF, AG Jena, HRB: 501113 nunmehr firmierend unter Integra Bau GmbH, Fasaneninsel 1, 07548 Gera wird heute, am Mittwoch, 01.04.2009, um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß § 16 InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Dem Schuldner wird gemäß § 80 InsO verboten, sein Vermögen zu verwalten und über sein Vermögen zu verfügen. Zum Insolvenzverwalter wird gemäß § 27 InsO ernannt: RA´in B. Breitenbücher, Arminiusstr. 67, 07548 Gera (www.kuebler-gbr.de bzw. ).
Die Gläubiger werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum 26.05.2009 bei d. Insolvenzverwalter(in) in 2-facher Ausfertigung unter Beifügung der die Forderungen belegenden Urkunden in Abdruck anzumelden.
Termin zur Gläubigerversammlung (Berichtstermin) wird bestimmt auf: Freitag, 26. Juni 2009, 10:00 Uhr im Landgericht Gera, Rudolf-Diener-Str. 2, Schwurgerichtssaal.
Der Termin dient der Berichterstattung des Verwalters sowie zur Beschlussfassung gemäß §§ 57, 66, 68, 79, 100, 149, 157, 160, 162, 163, 207 InsO. Termin zur Prüfung der an-gemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) wird bestimmt auf: Freitag, 26. Juni 2009, 10:00 Uhr im Landgericht Gera, Rudolf-Diener-Str. 2, Schwurgerichtssaal.
Der Termin dient der Forderungsprüfung gemäß § 176 InsO. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt. Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung für Entscheidungen gem. § 160 InsO als erteilt.
Alle Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner zu leisten, sondern an den Verwalter. Alle Gläubiger werden aufgefordert, dem Verwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden.
Amtsgericht Gera
Die gefährlichste Weltanschauung ist die derjenigen, die die Welt nicht angeschaut haben (Alexander v. Humboldt)